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Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-03-13

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-13

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns in diesem Rat nicht zum ersten Mal mit den Museen und Sammlungen des Bundes. Das Museums- und Sammlungsgesetz, das wir heute beraten, hat einen langen, einen sehr langen Weg hinter sich. Um die Vorlage ins richtige Licht zu rücken, ist es im Rahmen des Eintretens unerlässlich, kurz zurückzublenden.

Ausgangspunkt bildet die Botschaft zum Bundesgesetz vom 29. November 2002 über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum. Der Bundesrat schlug damals eine organisatorische Verselbstständigung des Schweizerischen Landesmuseums durch Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit vor. In der Sitzung vom 27. Oktober 2003 kam in unserer Kommission zum Ausdruck, dass bezüglich der Überführung der Gruppe Musée Suisse in eine Stiftung erhebliche Vorbehalte bestanden. Wir beauftragten deshalb das Departement, einen Bericht über alternative Organisationsmodelle zu verfassen. In diesem Bericht vom 17. März 2004 stellte dann das Departement im Ergebnis fest, dass an der vorgeschlagenen Lösung festzuhalten sei. Im April 2004 kam unsere Kommission dann zum Schluss, dass weiterhin viele Fragen offen seien, weshalb der Zeitpunkt für eine Stiftungslösung als nicht gegeben betrachtet wurde. Der Entscheid über das Eintreten wurde ausgesetzt, gleichzeitig beschlossen wir die Bildung einer Subkommission. Diese wurde insbesondere beauftragt, den Auftrag sowie die künftigen Aufgaben des Schweizerischen Landesmuseums zu klären. Ebenso wurde sie beauftragt, Klarheit über die Ausgestaltung des Verhältnisses unter den verschiedenen Museen zu schaffen.

Die Subkommission verabschiedete ihren Bericht am 13. Januar 2005. Darin wurde unter anderem festgestellt, dass es an einer klaren, übergeordneten strategischen Zielsetzung bezüglich der Museumspolitik des Bundes fehle, weshalb vor der Zuordnung von Museen und Sammlungen an eine neue Trägerschaft die Museumspolitik des Bundes festzulegen sei. Die Führungs- und Organisationsstruktur wurde als alles andere als optimal bezeichnet, denn es fehlten klare Aussagen bezüglich der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Als eines der schwerwiegendsten Probleme erachtete die Subkommission die Tatsache, dass erhebliche ungelöste personelle Probleme und damit gleichzeitig Führungsprobleme bestünden. Die Subkommission kam deshalb zum Schluss, dass der definitive Entscheid über die Zuordnung des Schweizerischen Landesmuseums zum dritten Kreis auszusetzen sei, bis die erforderlichen konzeptionellen, strukturellen, operativen und personellen Massnahmen auf der bestehenden Basis getroffen seien. Nur mit diesem Vorgehen werde sichergestellt, dass die Probleme eben angegangen und gelöst würden - das war das Ziel - und nicht einfach auf eine neue Trägerschaft abgeschoben würden.

Die Gesamtkommission stimmte diesem Bericht zu und setzte den Eintretensentscheid aus. Gleichzeitig ersuchten wir das EDI, bis Ende Oktober 2005 die strategischen, konzeptionellen Grundlagen für die Museumspolitik des Bundes im Allgemeinen und für die Musée-Suisse-Gruppe im Speziellen auszuarbeiten. Dieser Bericht des Departementes über die Museumspolitik des Bundes wurde unserer Kommission im November 2005 zur Kenntnis gebracht, und wir haben ihn dann auch diskutiert. Die Kernaussage des Departementes in diesem Bericht lautet wie folgt: "Die vorliegend skizzierte künftige Museumspolitik des Bundes geht daher - unter Vorbehalt der Entscheide des Parlamentes - davon aus, dass die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum nicht in der mit der Botschaft vom 29. November 2002 vorgeschlagenen Form realisiert wird. Der Bundesrat hat deshalb das EDI für die anstehende parlamentarische Beratung des Berichtes ermächtigt, sich einer allfälligen Rückweisung der Botschaft nicht entgegenzusetzen."

Unsere Kommission beantragte dann dem Rat, auf die Vorlage einzutreten, diese aber an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Parlament bis Mitte 2007 eine neue Vorlage zu unterbreiten, welche der im Bericht des EDI vorgezeichneten Stossrichtung der künftigen Museumspolitik des Bundes Rechnung tragen sollte. Am 15. Dezember, am letzten Sessionstag des Jahres 2005, kam es in unserem Rat bezüglich dieses Rückweisungsantrages zu einer intensiven Diskussion, in deren Rahmen insbesondere von zürcherischer Seite vor einer zeitlichen Verzögerung gewarnt wurde. Unser Rat folgte jedoch mit 20 zu 15 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit, und am 14. März 2006 schloss sich auch der Nationalrat diesem Rückweisungsantrag an.

So viel zur Geschichte. Das Ergebnis dieser langwierigen Abklärungen und Beratungen ist nun das Ihnen vorliegende - ich betone: neue - Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes, das an die Stelle des seinerzeit beantragten Gesetzes über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum tritt. Mit Befriedigung, Herr Bundesrat, darf festgestellt werden, dass die vom Parlament verordnete Denkpause Früchte getragen hat. Da in der Zwischenzeit auch die personellen und organisatorischen Hausaufgaben gelöst worden sind und bezüglich der strategischen und konzeptionellen Grundlagen und Vorgaben für die Museumspolitik des Bundes in diesem Gesetz jetzt Aussagen gemacht werden und mit diesem Gesetz zudem ein Organisationsgesetz vorliegt, beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.

Bevor wir mit der Detailberatung beginnen, möchte ich noch auf einen grundsätzlichen Gesichtspunkt hinweisen, der in unserer Kommission zu Diskussionen Anlass gegeben hat. Das betrifft nämlich die Frage, was effektiv Gegenstand dieses Gesetzes ist und in welchem übergeordneten gesetzgeberischen Zusammenhang diese Vorlage steht. Unmissverständlich ist klarzustellen, dass Gegenstand dieses Gesetzes einzig und allein die Museen und Sammlungen des Bundes - ich betone das: des Bundes - sind. Wie Sie Artikel 3 des Gesetzentwurfs entnehmen können, sind dies Museen, die organisatorisch zur zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung gehören. Zu den Sammlungen des Bundes gehört der Bestand an beweglichen Kulturgütern, die im Eigentum des Bundes oder einer Einheit der dezentralen Bundesverwaltung stehen. Das Museums- und Sammlungsgesetz betrifft somit nicht direkt die zahlreichen privaten, lokalen und kantonalen Museen. Das neue Gesetz beschränkt sich vielmehr darauf, sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf ein gemeinsames Ziel zu verpflichten und ihnen einen einheitlichen Grundauftrag zu erteilen. Im Weiteren wird mit diesem Gesetz die Rechtsgrundlage für das Schweizerische Nationalmuseum geschaffen.

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Selbstverständlich sind die Museen und Sammlungen des Bundes nicht isoliert zu betrachten; sie stehen vielmehr in Zusammenhang mit anderen Museen. Die Bundesmuseen werden auch angewiesen, mit diesen zusammenzuarbeiten.

In gesetzestechnischer Hinsicht handelt es sich im Wesentlichen um ein Organisationsgesetz. Das Museums- und Sammlungsgesetz ist nämlich in das vom Bundesrat am 8. Juni 2007 verabschiedete Bundesgesetz über die Kulturförderung eingebettet. Dieses Kulturförderungsgesetz wird zurzeit in der nationalrätlichen Kommission beraten. Der Bezug zu diesem neuen Kulturförderungsgesetz ergibt sich insbesondere durch die Finanzierung. Im Museums- und Sammlungsgesetz, also im vorliegenden Gesetz, wird bezüglich der Bundesmittel explizit auf Artikel 24 Absatz 3 Litera b des Kulturförderungsgesetzes verwiesen. Artikel 24 des neuen Kulturförderungsgesetzes sieht vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung jeweils für vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der gesamten Kulturförderung des Bundes unterbreitet. Es sollen dann auch gleichzeitig die Schwerpunkte für diesen Zeitraum bestimmt werden. Die spezialgesetzlichen Kulturförderungsbereiche, zu denen auch die Institutionen des Museums- und Sammlungsgesetzes gehören, sollen in diese Kulturbotschaft mit einbezogen werden. Gleichzeitig müssen dann auch die entsprechenden Zahlungsrahmen bewilligt werden. So viel zum Verhältnis zwischen dem Museums- und Sammlungsgesetz und dem Kulturförderungsgesetz.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass es für unsere Kommission unverständlich ist, dass nicht sämtliche zurzeit vorliegenden Botschaften im Kulturbereich, das heisst das Kulturförderungsgesetz, das Pro-Helvetia-Gesetz und das Museums- und Sammlungsgesetz, gleichzeitig demselben Rat zur Behandlung zugewiesen worden sind. Denn die Interdependenzen lassen eine getrennte Beratung nicht als sehr sinnvoll erscheinen; das an die Adresse der Zuweisungsstellen, sprich die Büros.

Das sind meine Bemerkungen zum Eintreten.