Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-03-13
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-13
Wortprotokoll
Der Präsident der Kommission und Kollege Bieri haben die Vorlage eigentlich bereits gut vorgestellt; ich beschränke mich auf drei Punkte.
Zunächst eine Bemerkung zur Rechtsform: Als Rechtsform für das Schweizerische Nationalmuseum schlägt der Bundesrat eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit im dritten Kreise vor. Im September 2006 hat uns der Bundesrat einen Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben unterbreitet, den sogenannten Corporate-Governance-Bericht. Ein Vergleich mit den bundesrätlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen im Corporate-Governance-Bericht zeigt uns, dass die heutige Vorlage diesen Rahmenbedingungen entspricht. Gerade wenn wir die aktuelle Diskussion um SBB Cargo betrachten, muss uns interessieren, wie der Bund seine ausgelagerten Betriebe beaufsichtigt und steuert. Diese Diskussion haben wir bereits bei der ETH, bei der Swisscom oder auch bei den SBB gehabt, aber diese Diskussion haben wir auch hier. Zur Aufsicht und Steuerung über die strategischen Ziele äussern sich lediglich die Artikel 21 und 22 des Entwurfs. Ausser formalen, insbesondere verfahrensmässigen Aussagen finden wir aber auch in der Botschaft sehr wenig. Es dürfte deshalb interessieren, ob der Bundesrat bereits bestimmte Eckwerte der möglichen strategischen Ziele kennt.
Eine andere Frage stellt sich dann für uns selber: Welches ist die Stellung des Parlamentes gegenüber solchen ausgelagerten Institutionen? Wir als Parlament werden mit dieser Vorlage auch neu positioniert. Wir üben die Oberaufsicht aus. Im Gesetz finden wir zu dieser Oberaufsicht nichts, das ist auch irgendwie typisch. Im Corporate-Governance-Bericht können wir aber auf Seite 8281 nachlesen: "Für die Gestaltung der Oberaufsicht ist das Parlament zuständig. Aus Gründen der Gewaltentrennung verzichtet der Bundesrat auf die Festlegung von Leitsätzen." Das ist richtig so, aber es ist vermutlich wieder einmal angezeigt, uns zu fragen, mit welchen Instrumenten das Parlament diese Oberaufsicht wahrnimmt. Sicher einmal wird sich das Parlament im Rahmen von Finanzierungsbotschaften mindestens alle vier Jahre hier im Plenum ausser zur Pro Helvetia auch zum Schweizerischen Nationalmuseum äussern können.
Die zweite Bemerkung: Bei dieser Vorlage begeben wir uns auf eine Art Blindflug; es wurde bereits erwähnt. Dieses Gesetz und das Kulturförderungsgesetz gehörten eigentlich wie siamesische Zwillinge zusammen. Man verweist in der vorliegenden Botschaft an mehreren Stellen auf das Kulturförderungsgesetz, so z. B. auf Seite 6836: "Die Finanzhilfen des Bundes an Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter werden neu im Bundesgesetz über die Kulturförderung ... geregelt." Das ist richtig so. Über die konkreten Absichten, wie solche Institutionen dann allenfalls unterstützt werden, finden wir aber wenig in der Botschaft, und auch die Kommissionssitzungen haben nicht viel mehr Informationen dazu gebracht. Gerade wegen dieser grossen Unverbindlichkeit des Entwurfes gibt es z. B. zu Artikel 4 Absatz 4 einen Minderheitsantrag Maissen, mit dem man eine bestimmte Verknüpfung und Verbindlichkeit ins Gesetz schreiben will. Ich unterstütze dies und ersuche Sie, diesem Antrag dann zuzustimmen. Denn für einige Museen ist dies schon von existenzieller Bedeutung.
Der Entwurf kommt sehr allgemein und schlank daher. Das nennen wir hier im Parlament Rahmengesetz. Es lässt sehr vieles offen, und in der sehr ausgedünnten Botschaft erfahren wir auch nicht viel mehr. Unter anderem dieser Umstand führte in unserer Kommission dann auch zum Antrag auf Streichung von Artikel 6 Absatz 2. Wir wollten hier dem Bundesrat nicht eine Blankovollmacht erteilen.
Ich komme zur letzten Bemerkung; diese betrifft den Namen "Schweizerisches Nationalmuseum" - ich wiederhole es nochmals: Schweizerisches Nationalmuseum. Meine Bemerkung betrifft ganz klar nur den deutschen Text. Ich akzeptiere, dass wir diesen Begriff in der französischen und in der italienischen Fassung bereits heute haben. Aber ich finde, dass es im deutschen Sprachgebrauch eben eine besondere Sensibilität gibt. Die öffentlichen Diskussionen der letzten Wochen - gerade auch in diesem Haus - haben auch gezeigt, dass es zu bestimmten Fragen der Geschichte im deutschen Sprachraum eine grössere Sensibilität gibt. Die Begründung der Verwaltung und auch des Bundesrates für diese Umbenennung überzeugt mich heute noch nicht. Als Präsident der deutschsprachigen Redaktionskommission sage ich einmal: Es gibt keinen Zwang für diese Gleichschaltung. Es wurde etwa gesagt, man habe im Ausland bei Kontakten mit anderen Museen immer Erklärungsbedarf, wenn man als Vertreter des "Landesmuseums" erscheine. Mein Gott, welch ein Problem! Dann nehme man doch die Visitenkarte in französischer Sprache.
Es wird dann argumentiert, dass es ja nur der Gruppenname sei; der Name "Landesmuseum Zürich" bleibe ja. Aber dies ist für mich auch noch kein Grund. Alle schönen Argumente werden heute vielleicht wiederholt, aber darum geht es gar nicht. Es geht nur um das Feeling, um das Fingerspitzengefühl; vielleicht ging das inzwischen verloren. Als Krönung führt man dann immer alle möglichen Beispiele an, wo das "national" gebräuchlich ist, so von der Nationalbank über den Nationalpark bis zur Nationalmannschaft. Aber jede Institution hat ihre eigene Geschichte, so auch das Landesmuseum. Auch ich habe noch ein Beispiel, wo "national" im Namen verwendet wird: PNOS heisst anscheinend "Partei national orientierter Schweizer".
Ich hoffe, dass sich der Nationalrat dieser Namensgebung nochmals annehmen wird. Nationalrat Fluri hat diese Thematik ja auch wegen der schleichenden Umbenennung der Landesbibliothek - diese heisst ja auch nicht mehr Landesbibliothek; heute heisst sie Nationalbibliothek - mit einem Vorstoss aufgegriffen.
Ich bin natürlich für Eintreten.