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Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-03-17

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-03-17

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, aus meiner Sicht etwas Ordnung in diese Exegese zu bringen.

1. Zum Titel der Interpellation: Ich verwahre mich dagegen, dass man fragt: "Wer bestimmt in der Schweiz, die demokratischen Institutionen oder die Armee?" Bitte: Wenn ein Ziviler, der auch eine Milizfunktion ausübt, sich so äussert, hat das nicht direkt die Armee zu vertreten. Sie sagten, das sei ein Führungsmitglied der Armee. Ich habe einige Tausend Leute von dieser Sorte! Wenn ich jeden, der sich irgendeinmal irgendwie äussert, zu einem scharfen Gespräch einladen wollte, hätte ich wahrlich Schwierigkeiten, das [PAGE 173] Departement zu führen. Vorweg: Die Armee ist in der Hand des Bundesrates und des Parlamentes. Die Armee hat bereits begonnen, den Beschluss, der hier gefasst wurde, zu vollziehen. Von diesem Aufruf haben wir bisher keine Auswirkungen gespürt.

2. Mit der Taschenmunition geht es so - das ging immer so, das ist nicht neu -, dass sie vom Wehrmann in den Wiederholungskurs mitgebracht wird. Zu Beginn des Wiederholungskurses wird sie abgegeben, sie wird im Munitionsmagazin aufbewahrt, und am Schluss des Wiederholungskurses wurde bisher jedem wieder ein Paket ausgehändigt. Heute wird die Munition nicht mehr ausgehändigt, aber sie wird kontrolliert, wenn sie abgegeben wird. Das änderte nur insoweit, als wir jetzt die Munition nicht mehr zurückgeben. Das hat, wie gesagt, bisher zu keinen speziellen Schwierigkeiten geführt.

3. Zur Geschichte mit den verschwundenen Waffen: Deren Zahl ist auf vierzig Jahre umzurechnen und nicht auf zehn. Damit stimmt Ihr Vergleich - eine Waffe pro Tag - nicht mehr. Wenn Sie im Übrigen die Waffentypen kontrollieren, dann sehen Sie, dass ein Kulminationspunkt immer dann entstand, wenn die Armee eine grosse Reform durchführte. Wir hatten einen in den Achtzigerjahren, dann einen Mitte der Neunzigerjahre, und wir hatten 2003/04, als wir zum neuen System übergingen, wieder einen Kulminationspunkt in Bezug auf Waffen, die als verschollen gemeldet wurden. Seither hat sich das wieder reduziert. Es ist so, dass solche Waffen gelegentlich bei Diebstählen verschwinden, wie anderes auch verschwindet; dann kann auch eine Waffe darunter sein.

Was die Strafbarkeit anbelangt, Frau Fetz, so erfüllt der Aufruf dieses Zivilisten nach Ansicht des Oberauditorats, insbesondere auch gestützt auf den neuesten Basler Kommentar zu Artikel 276 StGB, den Straftatbestand nicht. Selbst wenn er ihn erfüllen würde, wäre im Übrigen in keinem Falle die Militärjustiz zuständig, sondern es wären die zivilen Behörden. Mit anderen Worten: Jeder Staatsanwalt hätte die Möglichkeit, hier ein entsprechendes Verfahren zu eröffnen. Ich stelle fest, dass dies auf der entsprechenden Homepage stehen mag; ich entschuldige mich, dass ich sie nicht konsultiert habe, aber es war bisher ein Schuss in den Ofen, wenn Sie mir diesen Ausdruck erlauben. Die Wirkung war nicht so, dass wir bei unserer Aktion, die Taschenmunition zurückzuziehen, irgendeine Wirkung festgestellt hätten.

Ich spreche nun vom zivilen Bürger, nicht von jenen, die der politischen Autorität unterworfen sind. Dass man als Zivilist in dieser Frage die eine oder andere Meinung vertreten kann, muss ich offenlassen; es passiert mir auch in anderen Diskussionen, dass ich mich gelegentlich in einer Divergenz zu zivilen Meinungen befinde. Aber innerhalb der Armee wird dieser Beschluss vollzogen, und da gibt es keine Diskussion. Wenn es zu fehlbarem Verhalten käme, hätte es die entsprechenden Konsequenzen.

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