Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-18
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, dass Sie sich dem Beschluss des Nationalrates anschliessen und die Destabilisierungsgeräte in die Liste der zugelassenen Waffen aufnehmen. Meines Erachtens wäre es nicht gerechtfertigt, dieses Gesetz wegen der Kontroverse um die Destabilisierungsgeräte zum Scheitern zu bringen.
Wir brauchen dieses Gesetz vor allem aus zwei Gründen:
Zum Ersten ist die Gesetzesvorlage auf Anstoss der Kantone zustande gekommen und ausgearbeitet worden. Die Kantone wünschen eine klare und vereinheitlichte gesetzliche Grundlage für die Zwangsanwendung, wenn sie im Auftrag der Bundesbehörden tätig werden. Ich möchte auch daran erinnern, dass bereits acht Kantone und zwei Städte in ihrem Zuständigkeitsbereich die Taser anwenden und dass sie dies, wie die Praxis zeigt, auch sehr verantwortungsvoll tun.
Zum Zweiten brauchen wir das Gesetz für den Bundessicherheitsdienst, der zurzeit über keine genügende gesetzliche Grundlage für die Zwangsanwendung verfügt.
Um zu verhindern, dass dieses Gesetzesprojekt heute einfach scheitert, möchte ich Sie ersuchen, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen. Ich möchte mich deshalb insbesondere an jene von Ihnen wenden, die grosse Bedenken haben, diese Destabilisierungsgeräte ins Gesetz aufzunehmen.
Folgendes möchte ich noch einmal festhalten: Der Einsatz von Destabilisierungsgeräten ist bei Ausschaffungen auf dem Luftweg ausgeschlossen. Die Destabilisierungsgeräte sind eine Alternative zur Schusswaffe und können namentlich gegen Personen eingesetzt werden, die sich oder eine andere Person an Leib und Leben schwerwiegend gefährden. Wir legen im Weiteren grossen Wert auf die Ausbildung von Personen, die Waffen einsetzen dürfen. Dies wird schliesslich auf Stufe Verordnung noch klar zum Ausdruck gebracht werden; darauf hat Herr Inderkum auch hingewiesen. Zudem wird der Verordnungsentwurf den Kommissionen der beiden Räte zur Stellungnahme unterbreitet. Ich bin überzeugt, dass im Rahmen dieser Verordnung einige Fragen noch geklärt und sicher auch verschiedene Bedenken noch ausgeräumt werden können.
Man hätte auch vorerst beim Entwurf des Bundesrates bleiben und die Destabilisierungsgeräte allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ins Gesetz aufnehmen können. Doch die von der Einigungskonferenz vorgeschlagene Lösung ist sicher vertretbar. Ich möchte Sie bitten, diese zu unterstützen.