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Janiak Claude · Ständerat · 2008-03-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-18

Wortprotokoll

Ich mache einige Ausführungen im Namen der Geschäftsprüfungsdelegation und möchte auf ein paar Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im vergangenen Jahr eingehen. Zu Beginn einer Legislatur macht es Sinn, den grundsätzlichen Auftrag der Delegation in Erinnerung zu rufen. Sie hat die Aufgabe, im Auftrag des Parlamentes die staatlichen Aktivitäten im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste zu überwachen. Die GPDel wurde als Konsequenz der Fichenaffäre konstituiert und mit der Kontrolle und Überwachung in diesen Bereichen beauftragt.

Die GPDel verfügt - im Vergleich zu andern europäischen Ländern - über weitgehende Kompetenzen. In den letzten vier Jahren hat sie sich vor Ort - in Deutschland, in den Niederlanden, in Belgien und Grossbritannien - mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Parlamente ausgetauscht und darüber diskutiert, welche Kompetenzen das Schweizer Parlament, verglichen mit Parlamenten anderer westlicher Demokratien, gegenüber den Nachrichtendiensten hat. Wir haben festgestellt, dass wir angesichts der uns zustehenden umfassenden Informationsrechte keinen internationalen Vergleich zu scheuen brauchen - im Gegenteil, wir sind hier bestens gerüstet. Andererseits verfügt die GPDel über erheblich weniger Ressourcen als andere Parlamente, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die GPDel definiert deshalb jährlich Schwerpunkte für ihre Kontrollen, macht Stichproben und bleibt dort hartnäckig am Ball, wo sie Handlungsbedarf ortet.

Ich möchte auf ein paar wenige Geschäfte eingehen, welche die Delegation im vergangenen Jahr beschäftigt haben - dies in Übereinstimmung mit den Ausführungen, die der Präsident der GPDel im Nationalrat gemacht hat.

Zunächst zu Onyx: Wir haben für das Jahr 2007 beschlossen, einen zweiten Bericht über das System Onyx zur Aufklärung von Satellitenkommunikationsverbindungen zu verfassen. Wir hatten im Jahr 2003 - also bereits vor einigen Jahren - einen Bericht veröffentlicht und uns insbesondere auch mit den Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Onyx befasst. Damals hatte die Delegation dem Bundesrat sechs Empfehlungen abgegeben. Die Hälfte davon betraf offene Rechtsfragen. Vier von sechs Empfehlungen sind umgesetzt worden. Aus der Sicht der Delegation hat der Bundesrat mit der Verabschiedung des BWIS-II-Revisionspaketes auch ihre zwei Empfehlungen zur Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Onyx umgesetzt. Allerdings wissen wir, dass die Revision II des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Gesetzgebung bereits in diesem Jahr abgeschlossen sein wird.

Im neuen Bericht stellen wir fest, dass die geltenden Rechtsgrundlagen für Onyx nicht mit der EMRK vereinbar sind und dass das VBS damit der zweiten Empfehlung der Delegation nicht nachgekommen ist. Wir hatten ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahre 2004. Darin ist das Bundesamt für Justiz zum Schluss gekommen, dass die Nachrichtendienste, die Aufträge an Onyx erteilen, auf Verordnungsstufe namentlich aufgeführt werden sollten. Dies ist auch möglich, ohne dass man die BWIS-II-Revision abwartet. In ihrem Bericht fordert die GPDel den Bundesrat deshalb auf, umgehend die Stellen, die Onyx Aufträge erteilen, auf Verordnungsstufe aufzuführen. Wir haben auch zum Ausdruck gebracht, dass wir eigentlich eine weitere Aufschiebung nicht akzeptieren können.

Ein weiteres Geschäft, das uns intensiv beschäftigt hat, war die Affäre um den Informanten im Islamzentrum Genf, bekannt unter dem Titel "Covassi-Affäre". Während Wochen hatte Herr Covassi die Öffentlichkeit über die Medien mit verschiedensten Informationen und Behauptungen unterhalten. Es war dann die Aufgabe der Delegation, dem Wahrheitsgehalt dieser Aussagen auf den Grund zu gehen und einen Bericht zu verfassen. Wir verfolgten drei Ziele: Zum einen prüften wir, ob Herr Covassi gleichzeitig für den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) und für den Strategischen Nachrichtendienst (SND) gearbeitet hat; wir prüften zweitens, ob sich die schweizerischen Nachrichtendienste rechtswidriger Methoden bedient haben; und wir prüften drittens, ob es notwendig sei, dem Bundesrat konkrete Vorschläge bezüglich Massnahmen zu machen.

Aufgrund der Untersuchung war die Delegation in der Lage aufzuzeigen, dass Claude Covassi gleichzeitig als Informant für den DAP und für den SND gearbeitet hat, dass aber kein beweiskräftiger Hinweis für die Anwendung rechtswidriger Methoden durch die Nachrichtendienste vorlag. Der DAP beauftragte Covassi nicht, unter anderem das Centre Islamique de Genève zu infiltrieren. Er sandte ihn ebenso wenig in einer gemeinsamen Mission mit einem ausländischen Nachrichtendienst nach Syrien, wie das Covassi öffentlich immer wieder dargestellt hat. Die vom Strategischen Nachrichtendienst angeordnete Afrikareise hingegen erfolgte in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung. Laut den Informationen, welche die Bundesanwaltschaft der GPDel lieferte, spielte Claude Covassi überdies - entgegen seinen öffentlichen Aussagen - bei der Vereitelung des Attentatsversuchs gegen ein Flugzeug der Fluggesellschaft El Al keinerlei Rolle.

Die GPDel stellte aber bei ihrer Untersuchung grosse Mängel sowohl bei der Rekrutierung als auch bei der Führung von Claude Covassi durch den DAP und den SND fest. Das Fehlen einer eingehenden Prüfung der Persönlichkeit von Claude Covassi, die fehlende Zusammenarbeit zwischen DAP und SND - darauf komme ich noch zurück - sowie die Mängel in der Zusammenarbeit zwischen den Bundesstellen und der Genfer Polizei bei der Bearbeitung von offiziellen klassifizierten Informationen ermöglichten es Claude Covassi, die Nachrichtendienste gegeneinander auszuspielen. Zusammengefasst ist das eine ungefreute Geschichte, bei welcher der DAP zwar in vielfacher Hinsicht zu Unrecht kritisiert wurde, bei welcher aber die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Diensten eine der Ursachen dafür war, dass Herr Covassi sich dermassen in Szene setzen konnte. Viele Medien, die zahlreiche seiner Äusserungen für bare Münze nahmen, haben dabei auch nicht gerade brilliert.

Wie bereits angedeutet, erörtere ich als letzten Punkt die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. Die Mängel bei der Zusammenarbeit und der Führung der Nachrichtendienste beschäftigt die GPDel seit Jahren. Der Bundesrat selber hatte bereits Ende der Neunzigerjahre die Notwendigkeit erkannt, dass der zivile Inland- und der Auslandnachrichtendienst besser koordiniert werden müssen. Vor Jahren setzte der Bundesrat einen Nachrichtenkoordinator ein, in der Erwartung, hier weiterzukommen. Mit seinen beschränkten Kompetenzen hatte der Nachrichtenkoordinator jedoch kaum Einfluss, weil er bei den Nachrichtendiensten, vereinfacht gesagt, nicht erwünscht war.

Die Delegation stellte in ihrem Jahresbericht bereits vor fünf Jahren fest - im Jahr 2003 -, dass die Koordination der Nachrichtendienste Probleme bereitet und weitgehend zufällig und vor allem ohne politische Führung erfolgt. Im Juni [PAGE 185] 2005 wurde der Nachrichtenkoordinator wieder abgeschafft. Als Ersatz dafür wurden dann Plattformen für die Zusammenarbeit von DAP und SND in den Bereichen Terrorismus, Proliferation und organisierte Kriminalität ins Leben gerufen.

Die Delegation beschäftigte sich intensiv mit diesem neuen Instrument, das den Nachrichtenkoordinator ersetzen sollte. Inzwischen hat sich der Verdacht bestätigt, dass SND und DAP vor allem deshalb eine verbesserte Zusammenarbeit gelobt hatten, um den lästigen Nachrichtenkoordinator loszuwerden. Die Delegation machte sich dann selber ein Bild von diesen Plattformen. Ich fasse zusammen, was der ehemalige Präsident der Delegation dazu an anderer Stelle gesagt hat: Die Plattformen seien, gut gesagt, ein Flop, sie seien unbrauchbar und hätten ihr Ziel nicht erfüllt. Der Bundesrat zeigte sich noch vor einem Jahr von den Plattformen überzeugt und sah im Bereich der Nachrichtendienste keinen Handlungsbedarf. Für die Delegation waren die anhaltenden Mängel in Führung und Zusammenarbeit der Nachrichtendienste so gravierend, dass sie das Zepter selber in die Hand nahm. Ihr damaliger Präsident, alt Ständerat Hans Hofmann, lancierte eine parlamentarische Initiative (07.404), durch die er zusammen mit der Delegation den Bundesrat dazu verpflichten wollte, die Nachrichtendienste unter eine gemeinsame Führung zu stellen.

Diese parlamentarische Initiative hat die ersten Hürden der beiden Räte genommen. Die GPDel wurde beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten. Ihre GPK hat ihn bereits behandelt und zuhanden des Plenums verabschiedet; er wird in der Sommersession traktandiert werden. Als Parlament werden wir gefordert sein, den Bundesrat zu zwingen, das zu tun, was er seit Jahren nicht getan hat.

Ich möchte an dieser Stelle noch den Kollegen den gebührenden Dank abstatten, die in den letzten vier Jahren die Delegation geleitet und ihre Arbeit geprägt haben. Es ist zum einen unsere Kollegin Leumann - sie war Präsidentin in den Jahren 2004 und 2005 -, und zum anderen ist es unser ehemaliger Kollege Hans Hofmann, Präsident in den Jahren 2006 und 2007. Ich danke auch Franz Wicki, welcher der Delegation am längsten angehört hatte und demzufolge über den grössten Erfahrungsschatz verfügte. Die neue GPDel wird sich zweifellos finden. Meines Erachtens ist Kontinuität bei der Delegation sehr wichtig, damit sie als starker Partner der kontrollierten Dienste auftreten kann.