Kuprecht Alex · Ständerat · 2008-03-18
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18
Wortprotokoll
Als Präsident der Subkommission EDI/UVEK unserer GPK nehme ich in den nachfolgenden Ausführungen zu folgenden beiden Themen Stellung: erstens zur Rolle des Bundes bei der Qualitätssicherung nach KVG und zweitens einmal mehr zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt, insbesondere zur Situation bei Skyguide.
Zum ersten Thema, der Rolle des Bundes bei der Qualitätssicherung nach KVG: Das KVG wurde nach erfolgreicher Abstimmung im Jahre 1996, also vor zwölf Jahren, in Kraft gesetzt. Eines der Hauptziele dieses Gesetzes bestand darin, in unserem Land eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung sicherzustellen. Zuständig für die Umsetzung der medizinischen Qualitätssicherung sind gemäss der Verordnung zum KVG primär die Leistungserbringer und die Versicherer. Der Bund jedoch hat weitreichende Kompetenzen bezüglich Aufsicht, Monitoring und Führung des Umsetzungsprozesses.
Gestützt auf diverse Medienberichte und aktuelle Vorkommnisse bezüglich hoher Infektionsraten in Spitälern hat sich unsere GPK auf Antrag der Subkommission entschieden, die Qualitätsproblematik etwas genauer zu betrachten und auch verschiedentlich geäusserter Kritik aus politischen und fachlichen Kreisen nachzugehen. Dabei wurde die Parlamentarische Verwaltungskontrolle damit beauftragt, vor allem die Rolle des Bundes, die ihm bei der Qualitätssicherung gemäss KVG zukommt, zu untersuchen und allfällige Mängel und Lücken aufzuzeigen. Die Evaluation umfasste einerseits die Analyse des rechtlich normativen Rahmens der Qualitätssicherung und andererseits die Prüfung der Zweckmässigkeit, der Aufgabenwahrnehmung und der Nutzung des möglichen Handlungsspielraums durch den Bund.
Die Evaluation zeigte im rechtlich normativen Bereich sowohl konzeptionelle Stärken als auch Schwächen auf. Die Kompetenzverteilung kann als zweckmässig bewertet werden, weil mit der Delegation der Qualitätsnormenumsetzung an die Tarifpartner die Vollzugskompetenz für die Qualitätssicherung direkt an die Akteure übertragen worden ist. Sie haben das entsprechende Know-how und besitzen grundsätzlich die Tarifautonomie. Damit bleibt auch die Trennung der Aufsichts- und der Regierungskompetenz, die aufseiten des Bundes liegt, von der Vollzugskompetenz der Akteure und Tarifpartner gewahrt.
Lücken in der Konzeption wurden insofern geortet, als der Bund seine ihm zur Verfügung stehenden Sanktionsinstrumente zu wenig eingesetzt hat und das KVG zu wenig Anreize für die Verbesserung der Qualitätssicherung bietet. Das führt unter anderem dazu, dass die Akteure des gesamten Systems die ihnen durch das KVG eigentlich zugedachte Qualitätssicherungsrolle nicht genügend wahrgenommen [PAGE 182] haben. So fehlen zum Beispiel positive Anreize für die Leistungserbringer zur Belohnung von wirkungsvollen Qualitätssicherungsmassnahmen und Engagements. Fehlende Qualität wird nicht sanktioniert. Qualitätssicherungsverträge bzw. Tarifverträge sind zu schwache Instrumente und sagen wenig über die Umsetzung und Wirkung aus. Die Sanktionsmöglichkeiten gemäss KVG sind aber wenig wirksam, da die Qualitätssicherungsverträge keiner behördlichen Aufsicht unterstellt sind, der Bund keine Möglichkeit hat, direkt Sanktionsmassnahmen bei Nichteinhalten der Qualitätsverträge zu treffen, und da der Bund bezüglich ungenügender Ressourcenausstattung der Qualitätssicherung eingeschränkt ist. Was die Wahrnehmung der Aufsichts- und Regulierungskompetenz anbetrifft, darf festgehalten werden, dass alle zuständigen Stufen des Bundes im Rahmen der Qualitätssicherung nach KVG ihren Handlungs- und Kompetenzspielraum zu wenig genutzt haben.
Der umfassende Bericht wurde vom EDI im Rahmen einer ersten mündlichen Besprechung in positiver Würdigung entgegengenommen. Die schriftliche Stellungnahme erfolgt bis Ende August. Die im Bericht aufgestellten 15 Thesen sollen dabei als Grundlage zur weiteren Verbesserung des Qualitätsmanagements dienen. Der Bericht wurde zur erweiterten Nutzung auch den kantonalen Gesundheitsdirektoren zur Kenntnisnahme zugestellt und ist so konzipiert, dass er sich thematisch mit zusätzlichen Themenmodulen aufbauen und ergänzen lässt.
Zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt, insbesondere zur Situation bei Skyguide: Dieses Thema hat die Subkommission auch im vergangenen Jahr beschäftigt und zog sich wie ein roter Faden durch die gesamte letzte Legislatur. Generell kann festgehalten werden, dass sich die Sicherheit in der zivilen Luftfahrt auch im letzten Jahr durch die aktive Umsetzung von beschlossenen Massnahmen auf allen Stufen weiter verbessert hat. Die noch offenen Umsetzungspunkte des Nachaudits der niederländischen Luftfahrtaufsichtsbehörde werden konstruktiv entsprechenden Lösungen zugeführt. Das Bazl hat, insbesondere auch durch die bewilligte Aufstockung des Personals, weitere Fortschritte erzielt und ist auf positivem Kurs.
Ein besonderes Augenmerk hat die Subkommission unserer GPK im vergangenen Jahr den Problemen und den Entwicklungen bei Skyguide geschenkt. Die Dienststellenbesuche im neuen Air Navigation Service Center in Dübendorf wie auch in der Überwachungs- und Leitstelle in Genf haben uns einen vertieften Einblick in die Aufgaben und Problembereiche bei Skyguide gegeben. Dabei möchte ich festhalten, dass wir einen positiven Eindruck sowohl von der neuen Prioritätensetzung bezüglich der zahlreichen thematischen Schwerpunkte als auch von der neuen Dynamik in der Führung erhalten haben.
Die vorhandenen Probleme sind nicht nur vielfältig, sondern auch äusserst komplex, wenn man sie einer Lösung zuführen will. Als eines der grössten Probleme muss wohl nach wie vor der Mangel an Fluglotsen bezeichnet werden, ein Problem, das dringend einer Lösung bedarf. Skyguide hat ein besonderes Massnahmenpaket mit dem Ziel beschlossen, raschestmöglich markante Verbesserungen bei der Rekrutierung, der Trainingskapazität und der Trainingseffizienz herbeizuführen. Dazu sollen die Ausbildungskapazitäten in den kommenden Jahren verdoppelt und pro Jahr maximal vier Kurse mit je 20 Auszubildenden durchgeführt werden. Bei der Rekrutierung wird zudem eine neue Zusammenarbeit mit dem Studiengang Aviatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften angestrebt, um das Manko an Flugverkehrsleitern ausgleichen zu können.
Es muss an dieser Stelle ausdrücklich festgehalten werden, dass das Problem des Fluglotsenmangels nicht nur ein Problem von Skyguide, sondern von praktisch allen westeuropäischen Staaten sowie der USA ist, das insbesondere durch die massiv gestiegene und in der Zukunft noch weiter steigende Intensität und Dichte im Flugverkehr hervorgerufen wurde. Kommt hinzu, dass in der heutigen Gesellschaft die Übernahme einer derart hohen Verantwortung trotz ausgezeichneten Arbeitsbedingungen nicht in der prioritären Gunst junger Menschen bei der Berufsfindung ist.
Mit Befriedigung haben wir auch von der weiteren Steigerung der Prozesseffizienz Kenntnis genommen. Sie ist insofern von zentraler Bedeutung, als der zivile Flugverkehr, wie bereits erwähnt, in naher Zukunft noch massiv und fast etwas beängstigend zunehmen und sowohl Skyguide als auch andere Flugüberwachungsbehörden vor grosse Probleme stellen wird. Die Harmonisierung und Effizienzsteigerung der Arbeitsmethoden ist deshalb zwingend. Das moderne "Stripless"-System, das ausschliesslich auf elektronischer Basis arbeitet und einen Kapazitätsgewinn von 2 Prozent bringt, wird die Zukunft sein. Skyguide in Genf spielt hier, europaweit betrachtet, die Leaderrolle und ist heute Vorzeigeobjekt eines in diesem Bereich zukunftsgerichteten Arbeitsprozesses. Das Papierstreifensystem wird wohl auch in Dübendorf schon bald der Vergangenheit angehören, und man wird, nach weiteren positiven Erfahrungen in Genf, auf das neue System umsteigen. Die einheitliche Anwendung dieses neuen elektronischen Systems darf auch als wesentliches Element einer neuen, zukunftsgerichteten Firmenkultur bezeichnet werden, die dringend verbessert werden muss und welche zu einer stärkeren Annäherung der Mitarbeitenden an den beiden Standorten Genf und Zürich-Dübendorf führen wird.
Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass Skyguide wichtige Elemente für eine Teilnahme am Single European Sky eingeleitet und teilweise bereits umgesetzt hat. Die enge Zusammenarbeit mit dem Bazl zur Stärkung der Position von Skyguide in dieser zentralen Frage der künftigen europäischen Flugüberwachung ist gewährleistet.
Die Voraussetzungen sind gut, die SES-Zertifizierung ist erteilt, und die Vorreiterrolle hinsichtlich der Zusammenarbeit und Integration der zivilen und militärischen Flugsicherung ist - europaweit betrachtet - vorbildlich. Wir sind der Überzeugung, dass die Skyguide auch in Zukunft weitere Schritte zur Lösung der noch ausstehenden, nicht einfachen Aufgaben und Probleme machen wird. Die Zielstrebigkeit der verantwortlichen Führungsorgane sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene ermuntert uns zu einer positiven Grundhaltung.
Abschliessend möchte ich bezüglich der Sicherheit der Luftfahrt noch festhalten, dass die spezielle Projektorganisation zum Projekt Safir, "Safety First", vonseiten des UVEK aufgelöst worden ist. Die Subkommission war jedoch der Ansicht, dass durch die Reduktion der Information seitens des Departementes auf den jährlichen Geschäftsbericht als Berichterstattungsmittel die Information ungenügend sei. Sie hat mit einem Schreiben vom 15. Februar 2007 dem Departementsvorsteher schriftlich mitgeteilt, dass sie auch nach dem siebten Standbericht die parlamentarische Oberaufsicht fortführen werde und dass sie weiterhin jährlich mit einem besonderen schriftlichen Bericht über den Stand der Entwicklungen und Forschritte in der Zivilluftfahrt und bezüglich deren Sicherheit informiert werden möchte. So weit meine Berichterstattung zu den Themen dieser Subkommission.