Gross Jost · Nationalrat · 2000-11-30
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-30
Wortprotokoll
Ich fasse mich kurz und möchte auf drei Argumente eingehen, die Herr Bosshard für die Minderheit hier vorgebracht hat.
1. Herr Bosshard sagt, wir sollten das Anliegen näher prüfen. Wir sind auch für eine Prüfung, aber nicht im Sinne einer isolierten Fragestellung, sondern im Rahmen des Bundesrechtspflegegesetzes. Dort gibt es andere Optionen, die Sie zu prüfen haben, beispielsweise die Überprüfung der Kognition, oder ob ein Bundes-Sozialversicherungsgericht als Vorstufe zum Eidgenössischen Versicherungsgericht zu schaffen sei. Das sind alles Optionen, die der Bundesrat jetzt prüft. Es wäre völlig falsch und würde dieser Prüfung etwas vorwegnehmen, wenn Sie jetzt in einem einzigen, punktuellen Bereich entscheiden würden.
2. Herr Bosshard, Sie haben gesagt, man könnte ja Streitwertgrenzen einführen wie im Arbeits- und im Mietrecht. Wenn Sie sich einmal überlegen, dass jemand mit 45 Jahren invalid wird und man die Invalidenrente bis zum Erreichen der Altersgrenze kapitalisiert - die gleiche Problemstellung haben wir in der beruflichen Vorsorge -, dann stellen Sie fest, in was für ungeheure Streitwertsummen man hineinkommt, wenn man auf dieses Kriterium im Miet- und Arbeitsrecht abstellt. Das kann man nicht tun, und die Initianten haben auch kein taugliches Kriterium zur Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Verfahren dargelegt!
3. Schliesslich muss ich Ihnen nochmals einen Unterschied in Erinnerung rufen: Natürlich ist fast jede oder jeder in unserem Land Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, und viele sind auch Mieterinnen und Mieter. Aber sozialversichert ist jeder Mann und jede Frau; deshalb sollen sie auch einen möglichst ungehinderten Zugang zur Überprüfung existenzieller Leistungen haben.
Ich bitte Sie nochmals, der Standesinitiative Aargau keine Folge zu geben.