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Hess Hans · Ständerat · 2008-03-18

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-18

Wortprotokoll

Unser Herr Präsident hat am 17. Juni 2005 die parlamentarische Initiative "Spielbankengesetz. Rahmenbedingungen" eingereicht. Die Initiative verlangt, dass Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes wie folgt zu ändern ist: "Der Abgabesatz einer Spielbank kann in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduziert werden. Bei der Festlegung berücksichtigt der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Spielbank. Eine Reduktion ist periodisch in Würdigung aller Umstände für die einzelnen oder für mehrere Spielbanken zusammen neu festzulegen."

Unsere Kommission für Rechtsfragen gab der parlamentarischen Initiative am 25. April 2006 vorerst Folge. Heute beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die parlamentarische Initiative abzuschreiben, und stellt Ihnen dementsprechend Antrag.

Wie kamen diese Wende und dieser klare Entscheid zustande? Es ist letztlich ein klassischer Fall von Interessenfindung im Rahmen des gesetzgeberischen Prozesses. Unsere Kommission hatte dem Anliegen der parlamentarischen Initiative entsprechend eine Vorlage ausgearbeitet und diese am 13. November 2006 verabschiedet. Die Vorlage sah vor, die Dauer, während der der Bundesrat den Abgabesatz in begründeten Fällen bis auf 20 Prozent reduzieren kann, auf die ersten sieben Betriebsjahre und somit um drei Jahre zu verlängern. Eine Kommissionsminderheit beantragte, diese Dauer auf die ersten acht Betriebsjahre und somit um vier Jahre zu verlängern. Mit ihrer Vorlage wollte die Kommission, ohne die dabei im Spielbankengesetz festgelegten Bedingungen grundlegend zu verändern, dem Umstand Rechnung tragen, dass gewisse Spielbanken vor allem in Tourismusgebieten grössere Anfangsschwierigkeiten haben als andere. Die Kommission wollte allerdings vermeiden, dass der Staat Massnahmen ergreift, um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unbefristet zu unterstützen.

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 8. Dezember 2006, nicht auf die Vorlage einzutreten, denn die beantragte Gesetzesrevision, so der Bundesrat, führe zu einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Tourismusregionen, welche aufgrund der geltenden Regeln ihre Gesuche für eine Konzession zum Betrieb einer Spielbank zurückgezogen hätten, bzw. gegenüber jenen Spielbanken, die infolge finanzieller Schwierigkeiten hätten schliessen müssen. Die angestrebte tourismusfördernde Wirkung der Bergcasinos sei zudem ausgeblieben. [PAGE 177]

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Bundesrates beschloss die Kommission, auf den Entwurf zurückzukommen, die Arbeiten zu sistieren und die vom Vorsteher des EJPD in Aussicht gestellte Lösung auf Verordnungsebene abzuwarten. Die Kommission nahm dann an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2007 Kenntnis von einer Änderung der Spielbankenverordnung.

Diese erlaubt es der Eidgenössischen Spielbankenkommission, Spielbanken mit einer Konzession B, deren Standortregion wirtschaftlich von ausgeprägt saisonalem Tourismus abhängig ist und die trotz wirtschaftlicher Unternehmungsführung keine angemessene Rentabilität erzielen, während 60 Tagen im Jahr Ausnahmen von der Öffnungszeitenregel zu bewilligen. So wird den Spielbanken der Kategorie B gestattet, in der Zwischensaison zu gewissen Zeiten lediglich Automaten zu betreiben, wodurch sich die Personalkosten senken lassen.

Diese Flexibilisierung der Tischöffnungszeiten kommt nach Ansicht der Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat dem Anliegen der Initiative entgegen. Sie erachtet diese Massnahme als eine für die betroffenen Spielbanken genügende Erleichterung. Auf eine unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit problematische Änderung des Spielbankengesetzes, wie sie die Initiative fordert, sollte nach Meinung der Kommission verzichtet werden.

Deshalb beantragt die Kommission einstimmig die Abschreibung der Initiative; sie zieht ihren Entwurf vom 13. November 2006 zurück.