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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2008-03-19

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19

Wortprotokoll

Ich habe zwar heute nicht Geburtstag, aber ich danke dem Bundesrat trotzdem, dass er bereit ist, meine Motion anzunehmen, und zwar auch aus sachlichen Gründen. Ich erlaube mir dazu noch folgende Bemerkungen und zum Teil auch Fragen:

Seit Jahren häufen sich die Unwetterereignisse in der Schweiz. Dadurch werden enorme Schäden verursacht, auch sind viele Menschen in unserem Land von Unwetterschäden betroffen. Wenn ich alleine die Zeitspanne von 1972 bis 2005 nehme, waren zwei Drittel aller Gemeinden in dieser Zeitspanne von Hochwasserschäden betroffen. Ebenfalls für die Zeit von 1972 bis 2005 sprechen wir von einer Gesamtschadensumme von rund 12 Milliarden Franken. Ich denke, eine solche Summe ist volkswirtschaftlich durchaus relevant. Die Gewährleistung der langfristigen Sicherheit vor Naturgefahren geht uns somit alle etwas an. Die punktuellen Massnahmen zur Beseitigung der unmittelbaren Unwetterschäden waren und sind durchaus richtig und wichtig; trotzdem handelt es sich nur um Symptombekämpfung.

Es sind zahlreiche Herausforderungen anzugehen. Eine grosse Herausforderung ist die Klimaerwärmung. Dabei geht es nicht nur um die Berggebiete, zum Beispiel beim Permafrost, sondern zu denken ist auch an ein drohendes "Klein-Venedig", gerade in einer Stadt wie Bern. Dass wir eine griffige Klimapolitik brauchen, müssen wir heute eigentlich nicht mehr diskutieren; darüber haben wir uns gerade anlässlich der Klimadebatte von letzter Woche unterhalten, und der Tiger ist gesprungen.

Handlungsbedarf besteht für mich aber vor allem auch auf folgenden Ebenen: Erstens ist die Zunahme von Schäden zu verhindern, zweitens ist unser Lebensraum nachhaltig zu schützen, und drittens ist die Prävention im Bereich der Naturgefahren zu verbessern. [PAGE 194]

Ich fordere nun mit meiner Motion ein Konzept zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit vor Naturgefahren. Dieses Konzept muss meines Erachtens unter anderem folgende Aspekte umfassen: den Bedarf an Schutzmassnahmen in baulicher, planerischer und organisatorischer Hinsicht und insbesondere auch die kurz-, mittel- und langfristige Finanzierung der Präventivmassnahmen.

Mit Befriedigung habe ich aus der Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen, dass auch nach seiner Ansicht in den kommenden Jahren für den Schutz vor Naturgefahren erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Damit stellt sich nun die folgende Frage: Welches ist hier der Stand der Vorbereitung dieses Geschäftes? Um den Finanzbedarf langfristig zu sichern, sollen auch mögliche Formen einer alternativen Finanzierung geprüft werden. Hier stellt sich heute die Frage: Ist ein Fonds nach wie vor ein Thema?

Und schlussendlich zur Sanierung der grossen Flusskorrektionswerke: Hier werden enorme Summen benötigt werden. Gemäss der Antwort des Bundesrates sollte das UVEK bis Ende 2007 Entscheidungsgrundlagen zum Projekt der dritten Rhonekorrektion vorlegen und ebenso die entsprechende Finanzierung dazu. Damit stellen sich noch die folgenden beiden Fragen: Was haben die Entscheidungsgrundlagen gezeigt, die ja jetzt vorliegen? Von welchem Finanzbedarf muss man hier ausgehen?

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion unterstützen.

Abschliessend danke ich dem Bundesrat, wenn er die Arbeiten an diesem Konzept zügig vorantreibt. Dann müssen wir uns schlussendlich auch vergegenwärtigen, dass es keine absolute Sicherheit vor Naturgefahren gibt. Es bleibt ein Restrisiko, und mit diesem Restrisiko müssen wir leben, und wir müssen auch lernen, damit umzugehen.