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Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-03-19

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-19

Wortprotokoll

Wenn wir jetzt darüber zu entscheiden haben, ob wir der Standesinitiative Zürich Folge geben wollen, müssen wir uns doch noch einmal bewusst werden, worum es geht und was im jetzigen Zeitpunkt die Ausgangslage ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass man in der Kommission für Rechtsfragen im Nachgang zu den Diskussionen zur Volksinitiative im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht selbst zum Schluss gekommen ist, dass man bestimmte Fragen im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht klären soll. Das hat Herr Kollege Inderkum dargelegt. Die Weichen sind also gestellt. Man hat gesagt: Subkommission, bitte beschäftige dich mit diesen Fragen, damit wir das dann im Plenum der Kommission für Rechtsfragen diskutieren können. Also mit anderen Worten: Unabhängig von dieser Volksinitiative ist das Verbandsbeschwerderecht als solches wieder Gegenstand von Überlegungen in der Kommission für Rechtsfragen. Das ist die Ausgangslage. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass wir der Standesinitiative Aargau Folge gegeben haben.

Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass wir noch zu entscheiden haben, was wir mit der Standesinitiative Zürich machen. Bei dieser Ausgangslage, das muss ich Ihnen ehrlich sagen, verstehe ich jetzt nicht, wenn man die Standesinitiative Zürich einfach vom Tisch wischt. Weshalb? Man darf in diese Standesinitiative nicht mehr hineininterpretieren, als drinsteht. Persönlich hätte ich sie auch nicht so abgefasst, aber entscheidend ist für mich das eine, nämlich der Grundsatz: "Der Kanton Zürich verlangt eine vollständige Neuausrichtung des Verbandsbeschwerderechtes in Artikel 55 des Umweltschutzgesetzes (USG) und Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG)." Und dann wird erklärt: "Grundlage bilden die zu beantwortenden staatspolitischen Fragen." Was für eine Art von Standesinitiative ist das im Kern? In Artikel 115 des Parlamentsgesetzes steht: "Jeder Kanton kann den Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung einreichen oder die Ausarbeitung eines Entwurfes vorschlagen."

Hier geht es im Kern um die Ausarbeitung eines Entwurfes. Für mich ist das, was wir da in diesen sechs Punkten aufgeschrieben haben, nicht bindend; das ist nicht ein neuer Erlass; das ist vielmehr eine Anregung, diesen Erlass zu überprüfen.

Genau diesen Auftrag hat jetzt die Subkommission, diesen Auftrag hat sie bereits mit der Standesinitiative Aargau. Jetzt [PAGE 200] gehen wir doch nicht hin und brüskieren den Kanton Zürich, indem wir das unter den Tisch wischen - vielmehr sollten wir das doch aufnehmen, diese allgemeine Anregung. Was wir dann damit in der Subkommission machen, in der Kommission für Rechtsfragen und ob da etwas herausschaut und ob dann in diesem Rat etwas passiert, das sind ganz andere Fragen. Darüber müssen wir heute nicht befinden. Aber ich bin der Meinung, dass wir uns in diesem Sinne nicht verschliessen sollten. Ich muss Ihnen auch sagen, ohne da jetzt auf die Diskussionen in unserer Kommission einzugehen: Für mich ist immer noch eher schleierhaft, weshalb man auf der einen Seite der Standesinitiative des Kantons Aargau zugestimmt hat und derjenigen aus Zürich nicht - fragen Sie mich nicht, was da genau die Überlegungen gewesen sind.

Fazit für mich: Bei dieser Ausgangslage sind nun die Gründe, hier eine Ungleichbehandlung bezüglich dieser Standesinitiativen vorzunehmen, nicht mehr gegeben.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.