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Fetz Anita · Ständerat · 2008-03-19

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-19

Wortprotokoll

Der Hintergrund meines Postulates dürfte Ihnen bekannt sein. Im Juli letzten Jahres ist in Basel ein Experimentalflugzeug kurz nach dem Start mitten in der Stadt Basel auf ein Wohnhaus gestürzt. Unterdessen hat der Bundesrat zwar entsprechende Weisungen im Umgang mit Experimentalflugzeugen erlassen. Eine offene Frage, die ich in meinem Postulat anspreche, ist aber die Haftpflicht für solche Experimentalflugzeuge. Sie ist heute auf umgerechnet etwa 5,5 Millionen Franken begrenzt. Der Bundesrat ist vorerst nicht bereit, das Postulat anzunehmen.

Ich möchte Ihnen darlegen, warum das relativ dringend und wichtig ist, warum diese 5,5 Millionen Franken Haftpflicht einfach nicht reichen und immer die öffentliche Hand den Rest bezahlen muss. Der Schaden an diesem Wohnhaus in Basel-Stadt wird auf 3 Millionen Franken geschätzt. Die Einsatz-, Bergungs- und Bewältigungsarbeiten werden auf etwa 1 Million Franken geschätzt. Die Schadensumme, soweit man das zurzeit und nach heutigem Wissensstand beurteilen kann, beträgt 4 Millionen, das heisst, sie sind noch unter der Obergrenze. Aber - und darauf will ich hinaus - Sie müssen sich Folgendes vorstellen: Die Mindestversicherungssumme reicht in diesem konkreten und auf viele andere Fälle übertragbaren Fall nur, weil wir in diesem grossen Unglück ein geradezu unverschämtes Glück hatten oder damals, an diesem 23. Juli 2007, mehrere Schutzengel im Einsatz waren.

Einmal sind grosse Flugzeugtrümmer auf einen nahen Spielplatz gestürzt - Sie müssen sich das vorstellen -, auf dem kurz vorher eine Gruppe Kinder gespielt hatte. Es ist ein reiner Schutzengel-Akt, dass keines dieser Kinder verletzt worden ist. Stellen Sie sich vor, das Flugzeug wäre etwas höher geflogen. Ganz wenige Meter hinter diesem Wohnhaus sind ein Spital, dazwischen eine vielbefahrene Strasse, daneben eine Kirche. Wenn die getroffen worden wären - mal abgesehen vom menschlichen Leid -, hätte die Haftpflichtsumme von 5,5 Millionen Franken niemals gereicht. Auch hier war wieder ein Schutzengel im Einsatz. Oder stellen Sie sich vor, das Flugzeug wäre noch etwas tiefer geflogen und hätte nicht nur das Dach des Wohnhauses gestreift, sondern das Haus voll getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Menschen in diesem Wohnhaus. Oder stellen Sie sich vor, dass die Trümmer auf die nahegelegene Strasse in ein Auto gestürzt wären und die Insassen schwer verletzt worden wären oder das Auto explodiert wäre. All diese Sachen sind nicht passiert, weil - wir können es nur so ausdrücken - eine richtige Horde von Schutzengeln im Einsatz war.

Aber ich finde, daraus muss man lernen. So viel Glück kann man nicht jedes Mal erwarten. Wenn die Geschichte einen Sinn haben soll, dann nicht nur den, dass wir auf das Glück vertrauen und uns glücklich schätzen können, dass nicht mehr menschliches Leid verursacht wurde, sondern auch den, dass wir uns jetzt ganz konkret mit der Haftpflicht bei solchen Experimentalflugzeugen beschäftigen sollten. Der Schaden bei diesem mit viel Glück abgelaufenen Fall in [PAGE 193] Basel beträgt schon annähernd diese Haftpflichtsumme. Wenn das nicht alles mit viel Glück gegangen wäre, dann hätte diese Haftpflichtsumme nicht gereicht.

Das Mindeste ist, dass man prüft, ob die heutige Mindestversicherungssumme effektiv ausreicht. Nach Artikel 35 der Verkehrsversicherungsverordnung muss die Mindestversicherungssumme für ein Velo - ich ziehe jetzt einen Vergleich - 2 Millionen Franken betragen! Nach der etwas besonderen Logik der bundesrätlichen Antwort wären also drei Velos - diese müssten für 6 Millionen Franken versichert sein - gefährlicher als ein mit 1700 Litern Flugbenzin beladenes Experimentalflugzeug. Geschätzter Herr Bundesrat, da stimmt etwas mit dem Verhältnis nicht. Ich möchte, dass Sie das überprüfen lassen. So etwas kann nicht sein! Es widerspricht jeglicher Vernunft.

Die Mindestversicherungssumme für ein Motorfahrzeug muss nach Artikel 3 der genannten Verordnung 5 Millionen Franken betragen. Ein ganz normales Auto ist in den Augen des Bundesrates also etwa gleich gefährlich wie ein mit 1700 Litern Flugbenzin beladenes Experimentalflugzeug, das abstürzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier das Verhältnis stimmt.

Ich überlasse es Ihnen, mit Ihrer eigenen Vorstellungskraft zu entscheiden, ob der Vergleich mit drei Velos oder einem Auto zutreffend ist. Auf jeden Fall stimmt die Versicherungssumme nicht. Ich bin der Überzeugung, dass wir uns nicht auf die Auftretenswahrscheinlichkeit verlassen und hoffen können, dass jedes Mal so viel Glück dabei ist. Darum bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen. Ich verlange nichts anderes, als dass die Höhe der Prämie für Experimentalflugzeuge überprüft wird, sodass für solche Mehrbelastungen nicht eines Tages die öffentliche Hand aufkommen muss.

Noch ein letztes Wort: Der Bundesrat weiss, dass es bei gefährlichen Gütern der Fall sein könnte, dass die normale Mindestversicherungssumme im Unglücksfall nicht ausreicht.

Deshalb bestimmt Artikel 12 der besagten Verordnung, dass Fahrzeuge mit Gefahrengütern eine Mindestversicherungssumme von 15 Millionen Franken aufweisen müssen. Bei solchen Transporten weiss der Bundesrat also offensichtlich, dass man nicht immer nur auf das ungeheure Glück spekulieren kann, das wir in Basel beim Flugzeugabsturz hatten. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass mich, wenn man diesen Vergleich kennt, die Antwort schon etwas befremdet hat.

Ich möchte Sie sehr bitten, hier nicht nur auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, sondern das Postulat anzunehmen, damit diese Haftpflichtsumme effektiv überprüft und auch entsprechend angepasst werden kann.

In diesem Sinne bitte ich um Annahme des Postulates.