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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2008-04-28

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-04-28

Wortprotokoll

Seit dem 1. Juni 2002 sind die mit der Europäischen Gemeinschaft respektive der Europäischen Union abgeschlossenen sektoriellen bilateralen Abkommen in Kraft. Auch fünfeinhalb Jahre nach Einführung der bilateralen Freihandelsverträge und der Personenfreizügigkeit mit der EU bleibt die Bilanz absolut positiv. Dass der bilaterale Weg einerseits und die Personenfreizügigkeit andererseits gleichsam als unweigerlich voneinander abhängige Zwillinge eine Erfolgsgeschichte darstellen, beweisen folgende vier Tatsachen:

1. Die Nachfrage nach dringend benötigten Arbeitskräften in der Schweiz konnte gedeckt werden, und dies, ohne dass es zu der in verschiedenen Kreisen befürchteten Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte einerseits oder zu den prophezeiten negativen Folgen von Sozial- und Lohndumping andererseits gekommen ist. Im Jahre 2007 rekrutierte die Schweiz für neugeschaffene Stellen allein aus dem EU-Raum über 85 000 qualifizierte Arbeitskräfte. Die Situation wird sich in diesem Punkt in Zukunft für die Schweiz noch verschärfen. Halten wir uns die rückläufigen Geburtenzahlen vor Augen: Ab dem Jahr 2014 verzeichnen wir einen starken Rückgang - nämlich von über 8 Prozent - von jugendlichen Abgängern der Volksschule. Gemäss der neuesten Studie der OECD können im Jahre 2020 in der Schweiz 4 Prozent der Arbeitsstellen nicht mehr besetzt werden.

2. Jeder dritte Franken in der Schweiz wird im Zusammenhang mit der EU verdient, und es werden - aus dem Blickwinkel der Industrie betrachtet - 80 Prozent aller Produkte in diesen Raum exportiert. Das heisst doch im Klartext bei ideologisch völlig neutraler Analyse: Wohlstand und Wachstum unseres Landes hängen für die nahe und ferne Zukunft von den bilateralen Verträgen und der damit verbundenen Personenfreizügigkeit ab.

3. Schweizerinnen und Schweizer nutzten und nützen vermehrt die Chance des freien und gleichberechtigten Zugangs zum EU-Raum. Heute leben und arbeiten rund 400 000 Schweizer Staatsangehörige in der Europäischen Union; gemäss der bundesrätlichen Botschaft auf den Seiten 2156ff. befindet sich darunter eine nicht kleine Zahl von jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern als Studierende und Lernende.

4. Die jeweils ausgehandelten und heute geltenden flankierenden Massnahmen überzeugen. Diese sind Garant dafür, dass die berechtigten - die berechtigten! - Ängste und Sorgen in der Bevölkerung vor dem Neuen, dem Unbekannten, in verantwortungsvoller Art und Weise ernst genommen werden. Sie sind Garant dafür, dass bei negativer Entwicklung im einen wie im anderen Fall eine wirksame Notbremse zugunsten unseres Landes gezogen werden kann. Dass in diesem Fall geschürte Emotionen und Ängste nach wie vor schlechte Ratgeber sind, zeigt ein Blick auf die vergangenen Jahre. Schon bei den Bilateralen I wurde vor Portugal als dem Armenhaus Europas gewarnt. Später, bei der Erweiterung der Union, fiel diese Rolle Polen zu. Und heute? Eigentlich ist das eine rhetorische Frage. Beide Länder weisen eine überzeugende Wachstumsrate auf. Dasselbe dürfen wir bei genauer und von Vorurteilen losgelöster Betrachtung mit Fug und Recht auch von Bulgarien und Rumänien erwarten, denn bereits heute erwirtschaftet die Schweiz mit diesen beiden Ländern einen jährlichen Exportüberschuss von über einer halben Milliarde Franken. Vergessen wir nicht, dass bezüglich der Ausdehnung auf die genannten Länder in den heute bereits geltenden Massnahmen eine Übergangsfrist von total zehn Jahren bis zum vollständigen Inkrafttreten fixiert ist. Im schlimmsten Falle gilt es sich vor Augen zu halten, dass wir auf die sogenannte Ventilklausel zurückgreifen und wieder Kontingente einführen könnten.

Zusammenfassend bin ich nach einer detaillierten Risikoanalyse der Überzeugung:

Erstens hätte ein negativer Entscheid bezüglich der Weiterführung der Personenfreizügigkeit wie auch der Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien mit Blick auf die Guillotineklausel, mit Blick auf das Diskriminierungsverbot und mit Blick auf unseren Vertragspartner Europäische Union - und nicht etwa auf ein einzelnes Land oder einige Länder der EU - für uns als Exportland katastrophale Auswirkungen, vorab nämlich das mögliche Wegfallen der Abkommen über die technischen Handelshemmnisse und das öffentliche Beschaffungswesen sowie die nicht abschätzbaren Folgen für das Forschungsabkommen.

Zweitens sprechen die Ergebnisse der breitabgestützten Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren vor allem - das ist für mich sehr wichtig - bei allen Kantonen eine eindeutige Sprache: Ein positiver Entscheid liegt im Interesse der Schweiz, ihrer Wirtschaft und ihres Arbeitsmarktes.

Wir als Schweiz sollen drittens auch in Zukunft als verlässlicher Partner der EU mitbestimmen, vor allem verhandeln, agieren und nicht einfach reagieren, sondern unseren [PAGE 220] bilateralen Weg ausgewogen mitgestalten. Als Stichworte seien hier die blosse Übernahme von EU-Recht versus effektive Autonomie und Souveränität im Sinne der flankierenden Massnahmen und Kontrollen genannt.

Viertens soll zurzeit in den verschiedenen Departementen von einem übermässigen Aktivismus in Sachen EU-Dossiers, namentlich im Steuer- und auch im Agrarbereich, Abstand genommen werden, um eine Verhärtung der Fronten, Konfliktpotenzial und Verunsicherung in der Bevölkerung vermeiden zu können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, dem Geschäft im Grundsatz zuzustimmen und es in einem einzigen Genehmigungsbeschluss zu behandeln.