Büttiker Rolf · Ständerat · 2008-04-28
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-04-28
Wortprotokoll
Um es vorwegzunehmen: Ich stehe der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien grundsätzlich positiv gegenüber. Hingegen ist es mir ein Anliegen, dass vor dem Entscheid darüber alle Aspekte dieser Ausdehnung, die negativen wie die positiven, so weit als möglich ausgeleuchtet und diskutiert werden. Dabei möchte ich dem Bundesrat zwei Problembereiche - ich würde sagen: zwei Eiterbeulen - unterbreiten, die es anzuschauen gilt:
1. Rumänien stand im Jahre 2007 mit 538 Asylgesuchen an sechster Stelle der Nationen, aus welchen Asylbewerber in die Schweiz kamen, wobei es sich zwar fast ausschliesslich um Roma handelte, die innert kurzer Zeit wieder zurückgeführt werden konnten. Trotzdem ist es nicht ohne Weiteres verständlich, dass wir nun die Freizügigkeit auf ein Land ausdehnen wollen, aus welchem eine so hohe Anzahl der in der Schweiz eingereichten Asylgesuche stammt. Herr Bundesrat Blocher hat in diesem Zusammenhang mehrmals - mehrmals! - in Aussicht gestellt, auch in diesem Saal, dass im Rahmen der Ausdehnungsverhandlungen eine Lösung dieses Problems gesucht werde, und zwar auf Kosten Rumäniens. Ich stelle nun fest, dass im Protokoll II, welches heute vorliegt, diese Problematik nicht gelöst ist. Da stellen sich Fragen, die im Abstimmungskampf dann gestellt werden; da bin ich mit Herrn Stadler einig. Wieso wurde dieses Roma-Problem nicht wie angekündigt - ich wiederhole es - im Rahmen der Ausdehnungsverhandlungen geregelt? Was ist aus diesem Anliegen der Schweiz geworden? Wie wird der Bundesrat dieses Problem lösen? Wie wird er sicherstellen, dass die Problematik der Roma in Zukunft angegangen wird? Die Schweizer Bevölkerung hat gewisse Bilder der Roma präsent; ich möchte das nicht werten, aber die Bilder der Roma aus Italien sind der Schweizer Bevölkerung präsent. Greift das Rückübernahmeabkommen mit Rumänien? Dies ist eine Frage. Wann wird das Polizeikooperationsabkommen mit Rumänien in Kraft treten? Es wäre wohl gut, wenn dieses dann bis zum Abstimmungskampf unter Dach und Fach wäre.
2. Die Übergangsregelung für Bulgarien und Rumänien weicht von der Lösung ab, wie sie mit den EU-10-Staaten vereinbart und vom Bundesrat anfänglich als Minimallösung betrachtet worden ist. Nach Ablauf der Übergangsfrist von insgesamt sieben Jahren - zwei plus drei plus zwei Jahre, dies entspricht noch der Lösung mit den EU-10-Staaten - kann die Schweiz bei erhöhter Zuwanderung aus diesen beiden neuen Ländern jedoch nur noch während dreier Jahre einseitig und auf einfache Notifizierung hin wieder Kontingente einführen. Das ist die spezifische Schutzklausel, man sagt ihr auch "Ventilklausel". Diese Frist beträgt bei den EU-10-Staaten fünf Jahre. Es ist nun nicht einsichtig, warum man gegenüber den EU-10-Staaten fünf Jahre hat [PAGE 224] und der Bundesrat ausgerechnet bei Bulgarien und Rumänien anscheinend eine Verkürzung dieser Frist für die Wiedereinführung von Kontingenten von fünf Jahren auf drei Jahre akzeptiert. Das ist etwas schwierig zu erklären. Ich habe da eine Erklärung gehört, wonach das mit der Zeitachse zusammenhängt. Es liegt nun schwarz auf weiss vor, und es ist nicht nachvollziehbar.
Ein Wort zur Verlängerung des Freizügigkeitsabkommens: Dass die EU kein Freizügigkeitsabkommen mit einem Drittstaat akzeptiert, der zwei Mitgliedstaaten diskriminiert, versteht sich von selbst. Auch wir würden ein Freizügigkeitsabkommen verweigern, das zwei Kantone vom Anwendungsbereich ausschliesst. Zutreffendenfalls müsste die EU das Abkommen kündigen. Da sehen wir natürlich, das zeigt sich jetzt: Eine der grossen Schwächen der ersten bilateralen Abkommen ist - und das eben im Gegensatz zum EWR, das muss man hier betonen - die Guillotineklausel. Mit dem ersten Freizügigkeitsabkommen hat sich der Ausländerbestand in der Schweiz qualitativ verbessert, das muss man zugeben. Die Anzahl ausgebildeter Arbeitnehmer aus dem EU-Raum, vor allem aus Deutschland und Portugal, hat zugenommen, die Anzahl der ungelernten Arbeitnehmer aus Drittstaaten hat abgenommen. Insgesamt wurden im grossen Ganzen keine negativen Auswirkungen auf das Lohnniveau sowie keine Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmern festgestellt.
Rumänien und Bulgarien, einst die Kornkammern Europas, haben einen enormen Nachholbedarf an Investitionsgütern und Infrastruktur. Wer diese Länder bereist, kann dies unschwer feststellen. Hier hat die Schweizer Industrie, die Schweizer Wirtschaft eine Chance, falls sie nun eben gleichberechtigt exportieren kann, und das ist ja eben auch der Vorteil dieser Abkommen. Diese Chance müssen wir nun nutzen.
Am Schluss noch ein Wort zum Verfahren: Ich bin auf der Linie von Herrn Briner und Herrn Stadler. Ich habe mich im Vorfeld dieser Debatte gefragt, was das eigentlich jetzt für die Ausgangslage heisst, nach dem Antrag des Bundesrates und nach dem gegenteiligen Antrag der Kommission. Ich habe mich gefragt, was Demokratie in diesem Zusammenhang denn eigentlich heisst. Demokratie heisst für mich in diesem Zusammenhang die Spielregeln einhalten, auch wenn kein Schiedsrichter zusieht. Die Frage ist: Wer ist hier eigentlich der Schiedsrichter? Es ist ganz klar, der Schiedsrichter ist die Verfassung. Die Verfassung regelt das gemäss Gutachten und allem, was hier getan wurde, eben nicht. Sie sieht eben nicht hin. Trotzdem, meine ich, müssten wir hier die Spielregeln einhalten, dem Bundesrat folgen, zwei Abstimmungen machen - es stellen sich zwei Fragen -, zweimal Ja sagen, und zwar blank. Die Verknüpfung mit dem Steuersystem führt uns auch nicht weiter; das ist in diesem Zusammenhang eine reine Giftmischerei. Ich glaube, es hilft uns auch nicht weiter.
Die Grundfrage ist ja: Glauben wir daran, dass wir eine Einzelabstimmung über die Frage Bulgarien/Rumänien durchbringen? Ich bin der Meinung, dass wir das trotz einer schwierigen Ausgangslage hinkriegen können, dass wir das auch hinkriegen müssen. Allein die Scheu vor der Niederlage rechtfertigt nun nicht, da wunderbar mit dem ganzen Fuder in den "Schärmen" fahren zu wollen. Ich glaube, es könnte dann passieren, dass das Fuder bei dieser Gesamtanreicherung kippt, bevor es im "Schärmen" ist.
Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier dem Bundesrat folgen sollten und die Fragen getrennt vorlegen müssen.