Kuprecht Alex · Ständerat · 2008-04-28
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-04-28
Wortprotokoll
Zu meinen Anträgen zu Ziffer 46bis und Ziffer 46ter: Sowohl die Invalidenversicherung als auch die Alters- und Hinterlassenenversicherung gehören zu den wichtigsten Errungenschaften in unserem Sozialvorsorgesystem. Sie sind von ausserordentlicher Bedeutung hinsichtlich der Einkommenserhaltung bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und nach erfolgter Pensionierung. Sie sind aktuell in den parlamentarischen Kommissionen beider Räte in [PAGE 260] Beratung sowie teilweise bereits in parlamentarischer Ratsbehandlung. Durch den gemeinsamen Ausgleichsfonds sind sie zudem sehr eng miteinander verknüpft.
Im Rahmen der IV-Zusatzfinanzierung, über die unser Rat in der ersten Woche der Sommersession zum zweiten Mal beraten wird, ist beabsichtigt, die Verzinsung der stark überschuldeten IV zugunsten des künftig getrennten AHV-Fonds teilweise oder ganz durch den Bund vorzunehmen. Die Abkehr von der virtuellen Verzinsung hin zur Cash-Verzinsung wird ein sehr substanzieller Beitrag für die AHV und für die Sicherung dieses wichtigsten Sozialversicherungszweiges sein. Dies wird die Basis des künftigen Rentenkapitals wesentlich stärken und die Folgen der unaufhaltsamen demografischen Veränderungen im Rentnerbestand gegen Ende des nächsten Jahrzehnts lindern. Es ist deshalb aus meiner Sicht bereits heute zwingend, sich dieser ausserordentlichen Problematik der Zukunft bewusst zu sein, ungeachtet des Verlaufs der aktuellen Debatte über die Zusatzfinanzierung der IV. Der Antrag zur Aufnahme dieser Problematik in die Legislaturplanung 2007 bis 2011 soll den Bundesrat verpflichten, bereits heute mit der Stärkung dieser wichtigen Kapitalbasis aktiv und vorausschauend zu beginnen. Dieses Ziel lässt sich zudem für den Bundesrat relativ leicht erreichen, wenn wir in der Sommersession dem Antrag unserer Kommission folgen werden.
Bezüglich des zweiten Antrages weise ich darauf hin, dass die geforderte Massnahme ebenfalls Gegenstand der Zusatzfinanzierungsvorlage sein wird. Es muss heute schon davon ausgegangen werden, dass die weitere Zuführung finanzieller Mittel die wohl letzte Tat dieser Art sein wird. Es ist deshalb absolut unerlässlich, weitere ausgabenseitige Sanierungsschritte bei der Invalidenversicherung vorzubereiten und diese im Rahmen einer Botschaft zur 6. IV-Revision dem Parlament, wenn möglich noch in dieser Legislatur, zur Beratung und zur Entscheidung vorzulegen. Auch dieser Schritt ist in der bereits erwähnten Vorlage berücksichtigt worden. Wir werden im Rahmen der Differenzbereinigung mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Übereinstimmung mit dem Nationalrat erzielen.
Die von mir nun gestellten Anträge sind also prophylaktischer Natur und können demzufolge als eine Art Rückfallstufe für eine - was ich allerdings nicht hoffe - gescheiterte Abstimmung über die Zusatzfinanzierung betrachtet werden.