Stump Doris · Nationalrat · 2008-05-27
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-27
Wortprotokoll
Die vorliegende Kommissionsmotion ist das Produkt einer langjährigen Auseinandersetzung der UREK-NR mit dem Problem des Feinstaubs und den Möglichkeiten, die Schäden, die Feinstäube verursachen, zu minimieren. Ausgelöst wurde die Diskussion einerseits durch die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die hohe Schädlichkeit der Russpartikel, die von Dieselmotoren produziert werden, und andererseits durch die Bemühungen, den klimarelevanten CO2-Ausstoss von Personenwagen über den vermehrten Einsatz von Dieselautos zu reduzieren. Es wurde vermehrt auf Dieselautos umgestiegen, um den CO2-Verbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig wurden der NOx-Verbrauch und eben die Produktion von Feinpartikeln vergrössert; dadurch wurde eigentlich der Profit, den man vom Umsteigen und von der Reduktion des CO2-Ausstosses hatte, zunichte gemacht.
Die heute zur Diskussion stehende Motion wurde von der UREK-NR am 21. Februar 2006 mit 12 zu 6 Stimmen beschlossen; es gab damals nur 3 Enthaltungen. Es ist richtig, dass damals nur Partikelfilter zur Diskussion standen, die diesem Problem überhaupt entgegengesetzt werden konnten; die NOx-Reduktion war damals technisch noch nicht so weit entwickelt, wurde uns gesagt. Unterdessen hat sich allerdings einiges geändert.
Die Kommission argumentierte damals damit, dass Dieselpersonenwagen zwar 12 Prozent weniger Kohlendioxid als vergleichbare mit Benzin angetriebene Personenwagen emittierten, jedoch rund zweimal mehr Stickoxide und bis zu tausendmal mehr lungengängige Partikel. Die sehr feinen, lungengängigen Dieselrusspartikel haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Das wird auch von Frau Hutter nicht bestritten. Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und führen überdies zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegerkrankungen sowie zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion. Zudem haben Dieselrusspartikel eine klimaerwärmende Wirkung, sodass der positive Effekt von Dieselmotoren, der zustande kommt, indem sie weniger CO2 emittieren, aufgehoben wird.
Nachdem der Bundesrat am 25. Oktober 2006 zur Motion ablehnend Stellung bezogen hatte, setzte sich die Kommission mit der Antwort des Bundesrates auseinander, denn dieser teilte mit Blick auf die Gefährlichkeit von Feinstaub die Meinung der Kommission und hielt in seiner Antwort fest: "Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist." Der Aktionsplan Feinstaub ist Ausdruck des Willens des Bundesrates, den Feinstaubausstoss zu reduzieren. An der Sitzung vom 21. November 2006 beschloss die UREK - allerdings nur knapp, mit Stichentscheid der Präsidentin -, an der Motion festzuhalten, weil sie die Effektivität des vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehens infrage stellte und ein schnelleres Vorgehen wünschte. Mitglieder der UREK erinnerten auch an die - gegenüber anderen europäischen Ländern - vorzeitige Einführung des Katalysators vor über 20 Jahren, mit der die Schweiz eine Pionierleistung erbracht hatte. An diese Pionierleistung wollte die Kommission anschliessen.
Leider wurde die Behandlung dieser Motion im Rat immer wieder hinausgeschoben, sodass sich heute die Ausgangslage tatsächlich leicht anders darstellt. Ich erlaube mir als Kommissionssprecherin, auf diese Veränderungen kurz einzugehen:
1. Wir haben in der letzten Wintersession mit der Annahme der Motion 07.3161, die ursprünglich von Herrn Ständerat Jenny eingereicht und vom Nationalrat leicht angepasst wurde, die Forderung nach der besten Abgastechnologie für alle Dieselmotoren unterstützt. Diese Motion ist einerseits umfassender als die hier zur Diskussion stehende Kommissionsmotion, da sie nicht nur Partikelfilter, sondern auch Systeme zur Reduktion des ebenso giftigen NOx fordert. Allerdings wurde andererseits die Frist zur Umsetzung bis ins Jahr 2013 verlängert.
2. Das Europäische Parlament hat im Dezember 2006 - das war nach unseren Kommissionssitzungen - eine Verordnung angenommen, welche die Euro-5-Norm auf den 1. September 2009 für die EU-Staaten als verbindlich erklärt. Diese Abgasnorm reduziert den Grenzwert der Partikelmasse, also von Feinstaub, im Vergleich zur heute geltenden Euro-4-Norm um 80 Prozent, was offenbar nur mit Partikelfiltern erreicht werden kann. Gleichzeitig wird auch der Ausstoss von Stickoxiden begrenzt, allerdings nur für neue Autos.
Wenn Sie diesen Vorstoss ablehnen, verhindern Sie nicht die Vorschriften zur Reduktion der Partikel - möglicherweise durch die Einführung eines Partikelfilters, wenn das die neueste Technologie ist, oder durch die Einführung anderer Technologien, mit denen die Reduktion erreicht werden kann. Die Kommission kümmert sich nicht darum, welche Technologie am besten geeignet ist. Unser Anliegen war und ist die Reduktion des Feinstaubs und, gestützt auf die Motion Jenny, auch des NOx-Ausstosses.
Mit der Annahme der vorliegenden Motion unterstützen Sie den Bundesrat in der Umsetzung der Euro-5-Norm für [PAGE 556] Dieselmotoren und würden sogar ein vorzeitiges Obligatorium von Partikelfiltern für Dieselautos ermöglichen. Denn jedes bis zum 1. September 2009 neu eingeführte Auto wird unsere Luft bis zu diesem Datum und darüber hinaus mit Feinstaub belasten. Mit der Annahme der Motion leisten Sie auch einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Lufthygiene und des Klimaschutzes und vor allem zur Vermeidung von gravierenden gesundheitlichen Problemen, die zum Beispiel auch zum Tod führen können.