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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2008-05-27

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Ein wesentliches Element der internationalen Regelung im Atomhaftungsübereinkommen ist, dass der Inhaber einer Atomenergieanlage für Schäden alleine und ausschliesslich haftet. Dieser Gedanke ist zentral. Es kann niemand anders für einen Nuklearschaden haftbar gemacht werden als der Inhaber der Atomenergieanlage. Die nun zur Diskussion stehende dreistufige Entschädigungsregelung muss diese Grundregel darum auch bei allen drei Stufen berücksichtigen. Der Bundesrat hat entsprechend seinem Minimalistenkurs die dritte Tranche nicht sauber entsprechend dieser Haftungsregel ausgestaltet und sie bereits gesetzlich der Allgemeinheit auferlegt. Das ist in Bezug auf die grundsätzliche Zielsetzung des internationalen Abkommens falsch, ganz egal, ob wir uns bei der Begrenzung der Haftungssumme einig sind; das ist jetzt geklärt.

Mit dem Minderheitsantrag möchten wir die Finanzierung in Bezug auf die dritte Tranche klar regeln. In Artikel 12 der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass der Bund Beiträge zur Finanzierung seiner Verpflichtungen für die erste und die zweite Tranche erhebt. Das ist in den Artikeln 10 und 11 geregelt. Diese beiden Artikel schliessen aber nur die Kosten ein, die bei diesen ersten zwei Tranchen entstehen. Artikel 13 hält demgegenüber fest, dass aus dem Nuklearschadenfonds auch Beiträge finanziert würden, welche die Schweiz bei einem Schadenfall im Rahmen der sogenannten dritten Tranche zu leisten hätte.

Wir beantragen Ihnen deshalb, dass bei Artikel 12 Absatz 1 - hier werden die Beiträge der Inhaber von Kernanlagen geregelt - nicht nur die Artikel 10 und 11 zu berücksichtigen sind, sondern auch die Verpflichtungen, welche die Schweiz im Rahmen der dritten Tranche gemäss dem Brüsseler Zusatzübereinkommen zu erfüllen hätte. Wenn der Nuklearschadenfonds für alle drei Tranchen Leistungen zu erbringen hat, dann soll er auch für alle drei Tranchen Beiträge erhalten. Wenn Sie dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit folgen, zahlt der Nuklearschadenfonds alles, aber er erhält nur Prämien für die Deckungspflicht gemäss der ersten und der zweiten Tranche. Der Antrag, hier auch die dritte Tranche zu berücksichtigen, hat somit eine gewisse Logik, und es handelt sich auch um einen verhältnismässig geringen Betrag. [PAGE 549] Darum war der Antrag in der Kommission auch sehr beliebt; er wurde schliesslich mit Stichentscheid des Präsidenten ganz knapp abgelehnt. Ich bitte Sie, dies heute zu korrigieren.