Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-05-27
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-05-27
Wortprotokoll
Das bisherige Konzept bestand darin, dass unbeschränkte Haftung vorgesehen war, und zwar zunächst mit dem eigenen Vermögen des Betreibers. Darüber hinaus gab es eine Versicherungspflicht bis zu einer Milliarde Franken. Was wichtig ist: Schon im bisherigen Konzept war es so, dass der ganz grosse Rest bei einer allfälligen Grosskatastrophe von der Allgemeinheit hätte getragen werden müssen. Das war dem Gesetzgeber 1983, als er dieses Gesetz erliess, durchaus bewusst. Es fand damals eine relativ ähnliche Diskussion wie heute statt, und die Mehrheit sagte schon damals: Wir wollen hier nicht Kernkraftpolitik als solche betreiben, sondern wir wollen die Versicherung des Ganzen regeln. Ich sage das deswegen, weil der bisherige Ausdruck "unbeschränkte Haftung" in Wirklichkeit natürlich ein Papiertiger ist. Was heisst "unbeschränkte Haftung"? Ab der Summe X endet die Haftung in Wirklichkeit trotzdem, weil das Vermögen keines Betreibers so riesig ist, dass er bei jeder Grosskatastrophe die Schäden tatsächlich bezahlen könnte. Deswegen unterbreiten wir Ihnen jetzt ein neues Konzept.
Das neue Konzept beschränkt die Haftung. Ironischerweise war es so, dass wir, weil wir bis jetzt eine unbeschränkte Haftung vorgesehen haben, keinen internationalen Abkommen beitreten konnten. Es ist aber von Vorteil, den internationalen Abkommen beizutreten, und zwar deswegen, weil vor allem die Stellung der Geschädigten bei einem Unfall im Ausland verbessert wird. Es kann bei einem Unfall im Ausland auch in der Schweiz Schäden geben. Dann sollen wir als Geschädigte dieselben Rechte haben wie alle anderen, die in einem anderen Land durch denselben Unfall geschädigt werden. Das regeln diese Übereinkommen. Nur wenn wir die Haftung beschränken, können wir diesen internationalen Übereinkommen beitreten.
Bei dieser Gelegenheit wollen wir jetzt eine Erhöhung der Deckungssumme von 1 Milliarde auf 1,8 Milliarden Franken vornehmen. Ich betone nochmals: Das ist eine Verbesserung der Haftung. Es geht um 800 Millionen Franken. Was die Stellung von Geschädigten bei einer Grosskatastrophe betrifft: Es wurden vorher Summen von 4300 Milliarden Franken genannt. Ich weiss, es gibt ein Gutachten, das von einer solchen Summe ausgeht. Da ändert sich an der bisherigen Regelung natürlich nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Schadensumme von 4000 Milliarden Franken jetzt gesetzgeberisch irgendwie bewältigt werden könnte.
Die Überlegung, die uns bei diesem Konzept bleiben lässt, ist die, dass die Kernkraft eine real existierende Art der Stromerzeugung ist, von der wir alle profitieren und zu der mehrheitlich Ja gesagt wird. Es ist auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft so, dass dann, wenn eine Grosskatastrophe eintritt, die Allgemeinheit zum Zuge kommt. Ich erinnere Sie daran, dass es auch beim Swissair-Grounding so war. Das war eine grosse wirtschaftliche Katastrophe, bei der nachher Bund und Kantone eingesprungen sind. Sie [PAGE 540] können sich etwa vorstellen, was geschehen würde, wenn eine multinational tätige Grossbank Konkurs machen würde. Es ist ganz klar, dass auch dann die Allgemeinheit zum Zuge käme.
Von daher ist heute nicht der Moment gekommen, in dem wir Ja oder Nein zur Kernkraft sagen. Dieser Moment kann tatsächlich kommen, nämlich dann, wenn es um die Bewilligung für ein neues Kernkraftwerk oder um eine Verlängerung der bis jetzt existierenden Rahmenbewilligungen geht. Wir haben dort gesetzlich das fakultative Referendum eingeführt. Es wird dann also möglich sein, Ja oder Nein zu sagen. Heute geht es um eine Besserstellung allfälliger Geschädigter.