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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-05-27

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-05-27

Wortprotokoll

Die Anträge der Minderheit I (van Singer) und der Minderheit III (Weibel) sind im Grunde genommen in der Rückweisungsdebatte schon behandelt worden, weil Sie es dort abgelehnt haben, eine nach oben offene Deckung einzuführen. Ich äussere mich dazu nicht mehr, dafür aber zum Antrag der Minderheit II (Nussbaumer). Da wurde gesagt, wir seien auf die Summe von 1,8 Milliarden Franken gekommen, indem wir einfach das internationale Minimum angenommen und den Finger in die Luft gehalten hätten.

Zur Geschichte der Entstehung Folgendes: Unser ursprünglicher Antrag lautete auf 4 Milliarden Franken. Wir haben uns dabei an der Regelung in Deutschland orientiert. Dort sind es 2,5 Milliarden Euro, was etwa 4 Milliarden Franken entspricht. Das war unser erster Antrag. In der Diskussion im Bundesrat haben wir beschlossen, einen Betrag von 2,25 Milliarden Franken in die Vernehmlassung zu schicken. Im Vernehmlassungsverfahren wurde sodann geltend gemacht, dass die dritte Tranche versicherungsrechtlich nicht gedeckt werden müsse - sie kann natürlich, muss aber nicht gedeckt werden; das ist richtig. Gestützt auf die Überprüfungen ist der Bundesrat dann auf den Betrag von 1,8 Milliarden Franken gekommen; das ist das internationale Minimum. So sind wir zu dieser Summe gekommen.