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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2008-05-27

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-27

Wortprotokoll

Der Inhaber einer Kernanlage hat seine Haftpflicht nach dem Pariser Übereinkommen und diesem Gesetz durch Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit zu decken. Der Versicherungsbetrag beläuft sich mit den vorgesehenen drei Tranchen - wir haben es schon mehrmals gehört - auf 2,25 Milliarden Franken. In den Anträgen der Minderheiten werden zum Teil massiv höhere Deckungsbeiträge gefordert. Die Minderheit I (van Singer) fordert in einem neuen Absatz 1bis zu Artikel 8, dass der Versicherungsbetrag in regelmässig [PAGE 548] aktualisierten Studien durch eine unabhängige Expertenkommission festgelegt werde. Bei Absatz 2 fordert die Minderheit I einen Mindestglobalbetrag, die Minderheit II (Nussbaumer) 3,75 Milliarden und die Minderheit III (Weibel) sogar eine Deckung von 500 Milliarden Franken. Für neue Kernanlagen müsste gemäss dem Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel zu Absatz 2bis ein Betrag von 50 Milliarden Franken eingesetzt werden.

Wir haben bereits in der Diskussion zum Rückweisungsantrag ausführlich über die Höhe der Deckungssumme diskutiert. Ich möchte daher nicht alle Argumente nochmals wiederholen, nur so viel sei gesagt: Beim Minderheitsantrag I besteht die Schwierigkeit, dass de facto eine unbeschränkte Deckungssumme vorgeschlagen wird, indem eine Expertengruppe den Betrag ermitteln soll. Eine unbeschränkte Deckungssumme kann jedoch kaum versichert werden, und es können dafür auch keine Prämien berechnet werden. Die Minderheitsanträge II und III fordern höhere Deckungsbeiträge. Der Kommissionsmehrheit scheint es richtig, dass wir uns diesbezüglich an die internationalen Übereinkommen halten und diese auch respektieren. Eine massive Erhöhung, beispielsweise auf 500 Milliarden Franken, wäre aufgrund dieses riesigen Betrages nicht versicherbar; dafür würde man keinen Versicherer finden.

Versicherungstechnisch macht auch der Minderheitsantrag Rechsteiner-Basel kaum Sinn, welcher mit Absatz 2bis für Kernanlagen, die nach dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen werden, eine Deckung von 50 Milliarden Franken fordert. Für neuere, sicherere Kernanlagen müsste mehr als für ältere Anlagen bezahlt werden; dabei kann man sicher davon ausgehen, dass neue Anlagen auch bezüglich Sicherheit einen höheren Standard aufweisen. Hier bin ich gleicher Meinung wie vorher Kollege Lustenberger. Dieser Antrag zielt wohl eher auch grundsätzlich gegen den Bau von neuen Kernanlagen. Mit Ausnahme von Deutschland, wo im Zuge der Ausstiegsverhandlungen eine höhere Deckungssumme festgesetzt wurde, beabsichtigt kein anderer Unterzeichnerstaat, die Deckungssumme höher als in den internationalen Übereinkommen vorgesehen anzusetzen. Eine Erhöhung gegenüber den ausländischen KKW-Betreibern wäre auch nicht fair, gelten doch unsere Kernkraftwerke als die sichersten der Welt. Eine Erhöhung der Deckungssumme würde auch zu höheren Strompreisen führen, wäre wettbewerbsverzerrend und brächte letztlich auch keine zusätzliche Sicherheit.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.