Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2008-05-28
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die Gewerkschaften unterstützen die bilateralen Verträge - im Interesse der Wirtschaft und damit auch der Arbeitsplätze. Das gilt grundsätzlich auch für [PAGE 575] die Personenfreizügigkeit und die Freiheiten, die damit verbunden sind. Die Gewerkschaften und die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer haben dazu aber unter einer Bedingung Ja gesagt. Diese Bedingung lautet, dass in der Schweiz zu Schweizer Löhnen gearbeitet werden muss. Die schweizerischen Arbeitsbedingungen müssen gegen Lohndumping aktiv verteidigt werden. In der Schweiz muss man von Schweizer Löhnen leben können. Die Wirtschaftsverträge müssen sich für die Lohnabhängigen und für die Bevölkerung auszahlen.
Die flankierenden Massnahmen, die hier beschlossen und der Bevölkerung versprochen worden sind, haben zu greifen begonnen. Aber es gibt noch grossen Nachholbedarf beim Schutz durch die Gesamtarbeitsverträge, auch wenn der zentrale Bauvertrag jetzt wieder steht, und bei den Lohnkontrollen. Die Aufstockung auf 27 000 Kontrollen pro Jahr, die jetzt versprochen wurde, ist das absolute Minimum für wirksame Kontrollen, nicht nur für die Entsandten, sondern auch für die Schweizer Arbeitgeber, die von der Personenfreizügigkeit profitieren. Wo kontrolliert wird, können Missstände aufgedeckt und bekämpft werden. In Branchen mit Mindestlöhnen stehen bei Lohndumping wirksame Massnahmen zur Verfügung. In Branchen ohne Mindestlöhne müssen dort, wo Missbräuche vorkommen, die gesetzlich vorgesehenen Verfahren zum Erlass von Mindestlöhnen jetzt umgesetzt werden. Hier sind in erster Linie die tripartiten Kommissionen gefragt.
Es gibt weiteren Handlungsbedarf: Die Verstossquote bei den Temporärfirmen ist besonders hoch. Hier muss endlich für Ordnung gesorgt werden. Ein grosser Schritt würde gemacht, wenn es zu einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag kommen würde. Aber das genügt nicht für sich allein; auch die Behörden müssen ihre Arbeit machen, zum Beispiel endlich mit Sperren und Verboten gegenüber den Temporärfirmen, die gegen die Schutzbestimmungen verstossen, das Gesetz durchsetzen.
Vor allem ist die Glaubwürdigkeit des Bundesrates selber gefragt. In wenigen Tagen werden Sie über ein neues Beschaffungsgesetz, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, befinden. Bisher beruhte das Beschaffungsrecht des Bundes auf zwei Grundsätzen: erstens auf der Respektierung der Gesamtarbeitsverträge - aller Gesamtarbeitsverträge, nicht nur der allgemeinverbindlich erklärten - und zweitens auf dem Leistungsortsprinzip, das heisst dem Prinzip, dass die Arbeitsbedingungen des Ortes massgebend sind, wo die Leistungen erbracht werden. Frau Bundesrätin Leuthard, ich würde Ihnen gerne die entsprechende Frage stellen, wenn es Herr Zuppiger gestattet, weil neoliberale Geisterfahrer in gewissen Bundesämtern genau diese fundamentalen Prinzipien, nämlich Gesamtarbeitsverträge und Leistungsortsprinzip, auf denen auch die flankierenden Massnahmen beruhen, aushebeln wollen. Die Logik der flankierenden Massnahmen würde mit Füssen getreten, wenn sich jetzt ausgerechnet die öffentliche Hand nicht mehr an diese Grundsätze halten würde. Sie stehen hier in der Pflicht, diese grobfahrlässige Übung abzubrechen, die zulasten der Arbeitsbedingungen erfolgen würde und die nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Füssen treten würde, sondern auch diejenigen des Gewerbes. Sie würde vollkommen neue Probleme im Verhältnis zur EU schaffen, weil sich ja Firmen nachher auf den Herkunftsort berufen würden. Sonst können Sie die Glaubwürdigkeit bei der Verteidigung der Arbeitsbedingungen vergessen.
Der Erfolg des bilateralen Wegs hing in der Vergangenheit davon ab, dass die Arbeitsbedingungen in der Schweiz glaubwürdig verteidigt wurden. Das wird auch in der Zukunft, für die kommenden Abstimmungen, nicht anders sein.