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Amacker-Amann Kathrin · Nationalrat · 2008-05-28

Amacker-Amann Kathrin · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28

Wortprotokoll

Die wichtigsten Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sind das Freihandelsabkommen von 1972 und das Freizügigkeitsabkommen von 1999. Die EU ist unser wichtigster Handelspartner. Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU ist für die Prosperität der schweizerischen Wirtschaft absolut zentral. Es geht heute also um ein Schlüsseldossier für unser Land. Es stehen in dieser wirtschaftlichen Beziehung zwischen der Schweiz und der EU zwei Entscheide an: erstens die Weiterführung des bisher befristeten Freizügigkeitsabkommens und zweitens die Ausdehnung dieses Abkommens auf zwei neue EU-Mitgliedstaaten.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion spricht sich klar für die Weiterführung und die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens aus. Damit sind wir hier sicher nicht allein, sondern in guter Gesellschaft. Die heisse Frage in diesem Saal aber ist, ob es eine oder zwei Abstimmungsvorlagen geben soll. Die CVP/EVP/glp-Fraktion empfiehlt, eine Vorlage zur Abstimmung zu bringen. Warum? Weil es nur einen bilateralen Weg gibt, weil hier nicht aus zwei Fragen die eine ausgewählt werden kann und die andere nicht, weil "ja" plus "nein" einfach nur "nein" heisst.

Dem Stimmvolk nur eine Vorlage vorzulegen ist kein Trick, sondern hat mit Ehrlichkeit zu tun. Bei einer Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf weitere EU-Länder stellt sich nämlich nie die Frage, ob wir jetzt diese neuen EU-Länder noch zu den bestehenden dazuhaben wollen oder nicht. Es stellt sich immer nur die Frage, ob wir das gesamte Freizügigkeitsabkommen mit der EU, auch mit einer erweiterten Anzahl Länder, nach wie vor wollen. Es geht also immer um alles oder nichts, auch in Zukunft.

Wenn das Referendum gegen die Personenfreizügigkeit ergriffen wird und die Schweiz diese Weiterführung ablehnt, treten die Bilateralen I nach sechs Monaten ausser Kraft. Fakt ist: Lehnt die Schweiz die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedländer Rumänien und Bulgarien ab, schafft sie eine diskriminierende Ungleichbehandlung dieser beiden Staaten, was die EU nicht akzeptieren wird. Obwohl also die direkten Auswirkungen der beiden Entscheide etwas unterschiedlich sind, ist das Ergebnis dasselbe: Der bilaterale Weg wird zu Makulatur. Dieses Katastrophenszenario will wohl keiner in diesem Land.

Jenseits vom politischen Gezänk gibt es Tatsachen, die nicht wegzudiskutieren sind. Wirtschaftliche Prosperität und direktdemokratische Institutionen sind die Grundpfeiler für Stabilität und Sicherheit. Für die meisten Branchen in der Schweiz ist die Möglichkeit der Rekrutierung von Personal aus EU-Ländern zentral. Die letzten Jahre haben klar gezeigt, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU funktioniert. Unkontrollierte Masseneinwanderungen sind ausgeblieben. Die flankierenden Massnahmen gegen Sozial- und Lohndumping greifen. Wir holen Arbeitskräfte nur dort, wo wir sie brauchen. Es herrscht Konsens darüber, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien kontrolliert und dosiert erfolgen muss. Mit den ausgehandelten Kontingenten ist das vorgesehen. Die Aktualisierung der Abkommen über die Rücknahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt ist für Rumänien und Bulgarien aufgegleist. Die geplante Verdichtung von Kontrollen und die Verbesserung der Kohärenz bei den flankierenden Massnahmen sind angemessen. Wir unterstützen eine verbesserte Umsetzung. Zum Beispiel soll bei Verstössen nicht einfach nur ein Verweis ausgesprochen werden, sondern auch die vorgesehene Busse eingefordert werden.

Auch wenn es im Moment nicht so modern erscheint, ist doch festzuhalten, dass die Freizügigkeit in beide Richtungen gilt. Das heisst, sie eröffnet auch unserem Land und unseren Bürgerinnen und Bürgern neue Arbeits- und Lebensperspektiven.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion sagt Ja zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens, Ja zur Erweiterung dieses Abkommens auf die beiden neuen EU-Länder und Ja zu einer einzigen Abstimmungsvorlage, weil es nur einen einzigen bilateralen Weg gibt.