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Brunner Toni · Nationalrat · 2008-05-28

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-28

Wortprotokoll

Die Verträge mit der EU zur Personenfreizügigkeit haben gewaltige Auswirkungen auf unser Land, weil sie allen Bürgern der EU-Länder das Recht geben, frei in die Schweiz zu kommen, hier erwerbstätig zu werden und sich hier niederzulassen. Insbesondere die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien liegt ganz überwiegend im Interesse der EU und nicht primär im Interesse der Schweiz. Da vorab die EU profitiert, müssen in dieser Sache auch schweizerische Forderungen eingebracht werden.

Es geht insbesondere um die Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität - Sie kennen die Forderungen der EU, die sehr weitreichende steuerpolitische Forderungen an die Adresse der Schweiz stellt. Kommt die Schweiz diesen unhaltbaren Forderungen nach, gibt sie ihre Souveränität in der Steuerpolitik weitgehend auf. Für die SVP ist deshalb klar: Unter den aktuellen Umständen kann die Schweiz der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien nicht zustimmen. Solange die EU keine unwiderrufliche, verbindliche und auch schriftliche Erklärung über die Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität abgibt, kann die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien keinesfalls akzeptiert werden. Wird die Ausdehnung ohne entsprechende Garantien genehmigt, ergreift die SVP das Referendum.

Die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wurden vom Bundesrat richtigerweise in einer einzigen Botschaft, jedoch in zwei separaten Bundesbeschlüssen verabschiedet. Mit diesem Vorgehen wollte der Bundesrat dem Volk ermöglichen, getrennt über die beiden Beschlüsse abzustimmen, falls es ein Referendum gäbe. Der Ständerat hat diese beiden Beschlüsse in einem demokratisch und rechtsstaatlich mehr als fragwürdigen Vorgang zu einem einzigen Bundesbeschluss zusammengefasst. So wird das Volk hintergangen, weil es nicht getrennt über diese beiden völlig unterschiedlichen Fragen abstimmen kann! Offensichtlich wird befürchtet, dass das Schweizervolk gegen die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien stimmen könnte, weil ein Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Kriminalität befürchtet wird.

Die SVP verurteilt diese undemokratischen Machenschaften, die zur Entmündigung des Volkes führen, scharf. Für die SVP ist es daher zentral, dass die Bevölkerung differenziert über diese beiden Vorlagen abstimmen und sich dazu äussern kann. Wir haben demnach mit Befriedigung vom Entscheid der APK unseres Rates Kenntnis genommen, die Vorlagen separat zu behandeln. Er zeigt, dass die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates das Volk ernst nimmt und es nicht entmündigen will.

Für den Fall, dass das Parlament die Vorlage zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien genehmigt, bevor die von der SVP geforderten Bedingungen nach einer Erklärung zur Respektierung der schweizerischen Steuersouveränität erfüllt sind, verhält sich die SVP wie folgt: Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedländer und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Mitgliedstaaten in zwei separaten Beschlüssen vorgelegt werden, ergreift die SVP das Referendum gegen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien, verzichtet aber auf ein Referendum gegen die Weiterführung. Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedländer und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Mitgliedstaaten in einem einzigen Beschluss vorgelegt werden, so ist unsere Partei gezwungen, gegen das Gesamtpaket das Referendum zu ergreifen.

Sollte also unser Rat und in der Folge auch der Ständerat der Kommission unseres Rates folgen und zwei separate Bundesbeschlüsse verabschieden, verzichtet die SVP auf ein Referendum gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten und bekämpft lediglich deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Die SVP-Fraktion hat darüber hinaus den Beschluss gefasst, der Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen Ländern zuzustimmen.