Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2008-05-28
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die neue Justizministerin hat gestern in der EU-Zentrale zufällig oder nicht zufällig die Nötigung durch die Guillotineklausel und die EU-Direktiven für den künftigen Freizügigkeitsfahrplan entgegengenommen und diese auch umgehend über ihre Medienbeauftragte im Land verkündet - ich nehme an, um gegenüber Parlament und Bevölkerung gehörig Druck zu machen. Wir stellen fest: Dieser Fahrplan eines eigentlich souveränen Staates wird heute von der EU diktiert.
Genau gleich ist es leider im Steuerstreit, auch hier holt die Schweiz zunehmend die Direktiven in Brüssel ab. Da sagte der Bundesrat zuerst, die Steuerautonomie sei nicht verhandelbar, um dann mit der EU einen sogenannten Dialog aufzunehmen, wobei man im Rahmen dieses Dialoges schweizerischerseits den Befehl empfangen musste, bis wann die Schweiz in Brüssel gefälligst Lösungsvorschläge im Steuerstreit vorzulegen habe. Wenn wir uns der Forderung der EU nach Absegnung der Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien beugen, zwingt uns die EU ihren Fahrplan auf, und wir haben diesen bloss noch brav abzunicken. Zuerst sind es Rumänien und Bulgarien und dann bald sicher auch - und wahrscheinlich wieder ohne neue Abstimmung - die Balkanstaaten und dann die Türkei. Es ist klar, warum die EU hier einen dermassen gewaltigen Druck aufbaut und mit drohendem Unterton sagt, sie werde die Schweizer Volksabstimmung genau verfolgen. Die EU-Funktionäre wissen natürlich ganz genau, dass die Bevölkerung in den jeweiligen EU-Ländern die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien keineswegs problemlos absegnen würde. Diese Völker könnten möglicherweise fordern, über diese Frage ebenfalls ein Wort mitsprechen zu dürfen. Tatsache ist: Die Schweizer Wirtschaft braucht die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien nicht. In keiner einzigen Branche sind wir auf Arbeiter dieser Länder angewiesen. Wenn wir es denn wären, beispielsweise in der Landwirtschaft, könnten wir die Leute jederzeit bekommen, auch ohne Freizügigkeit.
Mit der Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien kommen wir der EU entgegen. Wir nehmen damit viel in Kauf und geben viel her; ich erinnere an die Verhältnisse in Italien. Wenn wir diesen Weg schon weitergehen, dann müssen wir wegen dieser grossen Zugeständnisse auch ein Pfand bekommen. Die Gegenleistung für unser grosses Entgegenkommen ist die schriftliche Erklärung der EU, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz künftig respektieren wird. Die EU - das müssen wir wissen - ist schlau, in der Regel schlauer als wir. Sie gibt uns jetzt zwei, drei Jahre Zeit, damit wir das Geschäft mit Bulgarien und Rumänien abschliessen, durchwinken können, und dann wird der Druck in der Steuerfrage wieder mit voller Härte beginnen. Mir scheint leider, die Steuersouveränität sei beim Bundesrat nicht mehr besonders gut aufgehoben; es gibt heute Anzeichen eines Einbrechens. Umso wichtiger ist, dass wir als Garantie jetzt schriftliche Zugeständnisse bezüglich Schweizer Steuerautonomie erhalten, damit diese Diskussion vom Tisch ist; darum mein Antrag, dass die Ratifikation erst dann vorgenommen wird, wenn die EU vorgängig eine schriftliche und verbindliche Erklärung abgegeben hat, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz künftig respektieren wird.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.