Müller Walter · Nationalrat · 2008-05-28
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Heute entscheiden wir zwischen einer Politik der Zukunft, der Chancen und einer Politik der Angst, der Drohungen und der Stagnation. Die SVP wählt offenbar das Zweitgenannte. Wir haben keine Angst. Ergreifen Sie getrost das Referendum, wir werden für unsere Überzeugung kämpfen und zusammen mit dem Volk gewinnen.
Bevor wir heute aber über die Weiterführung und die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien entscheiden, ist es angebracht, wenn wir einen Blick zurückwerfen und darüber Rechenschaft ablegen, was die Freizügigkeit bisher gebracht hat. Genau das hat man dem Schweizervolk bei der Abstimmung über die Freizügigkeit mit der EU vor sieben Jahren versprochen: dass es sich dazu nochmals äussern kann, sofern das Referendum ergriffen würde. Wir wollen dies in aller Ehrlichkeit und Offenheit tun, auch wenn uns allen klar ist, dass das Freizügigkeitsabkommen für die Schweizer Wirtschaft und letztlich für die Wohlfahrt in unserem Land unabdingbar ist. Ich denke, wir dürfen hier und heute feststellen, dass der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU eine Notwendigkeit für die schweizerische Wirtschaft ist. Praktisch alle Branchen sind auf Rekrutierungsmöglichkeiten in der EU angewiesen, inklusive der Landwirtschaft und vor allem auch der Gemüsebranche, die ich vertrete. Für den wirtschaftlichen Aufschwung braucht es gutausgebildete Fachkräfte, die oft nur im Ausland rekrutiert werden können. Ohne diese Zuwanderung wäre der wirtschaftliche Aufschwung nicht in diesem Masse möglich gewesen, und ohne diesen Aufschwung hätten wir wohl das gute Resultat in der Staatsrechnung noch nicht gehabt.
Bei all den Diskussionen um die Freizügigkeit geht oft und gerne vergessen, dass der Zugang gegenseitig ist und dass er eben auch für unsere Schweizer und Schweizerinnen gilt und vor allem für unsere Jungen, die ihre Chancen mit einer Weiterbildung im Ausland nutzen können. Das Freizügigkeitsabkommen ist letztlich auch das Kernstück der bilateralen Verträge mit unserem wichtigsten Handelspartner. Die ausgeprägte und auch bewährte Verbindung, ja Verflechtung unserer Wirtschaft mit derjenigen der Europäischen Union setzt ein langfristig stabiles Netzwerk voraus. Mit den bilateralen Verträgen verfügt die Schweiz in Ergänzung zum Freihandelsabkommen von 1972 über einen pragmatischen, zweckbezogenen Zugang zum europäischen Markt. Wer das aufs Spiel setzt - das will offenbar die SVP, und es wird sich heute noch zeigen, ob weitere Parteien dazukommen -, nimmt den Verfassungsauftrag, nimmt die Interessen des Schweizervolkes nicht ernst.
Aber bei all diesen positiven Würdigungen und Feststellungen dürfen wir, ja müssen wir uns auch fragen, ob es Verlierer gibt, ob gewisse Befürchtungen, die bei der Einführung der Personenfreizügigkeit vorhanden waren, eingetroffen sind. Aus meiner Sicht - aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Berichte, aufgrund von Rückmeldungen aus der Wirtschaft und aufgrund der persönlichen Erfahrungen aus der tripartiten Kommission meines Kantons - glaube ich feststellen zu dürfen, dass die Befürchtung, die Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes führe zu negativen sozialen und gesellschaftlichen Verwerfungen, nicht eingetreten ist. Entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft hat sich die Zuwanderung kontrolliert entwickelt. Logischerweise erfolgt die Zuwanderung vor allem in den Wachstumsbranchen, was letztendlich weitgehend auch dieses Wachstum ermöglicht und sich auch in der Zunahme an Beschäftigten ausweist.
Die Befürchtung, dass vor allem Billigarbeitskräfte zuwandern würden, hat sich nicht bestätigt, vielmehr sind qualifizierte, gutausgebildete Fachkräfte zugewandert, die - und das darf auch einmal gesagt werden - mit hohen Kosten im Ausland ausgebildet wurden. Wenn heute in einzelnen Fachbereichen die Zuwanderung überproportional ausfällt, so hat das möglicherweise auch etwas mit falschen Bildungsprioritäten in unserem Land zu tun. Hier ist die Politik zusammen mit der Wirtschaft gefordert, die notwendigen Korrekturen rasch herbeizuführen. Der lange Zeit auf das Nebengleis gestellte zweite Sektor muss wieder vermehrt durch eine gezielte Ausbildung unterstützt werden. Wenn die Personenfreizügigkeit Mängel aufdeckt - und glücklicherweise vorübergehend auch löst -, ist es also nicht verboten und deshalb auch möglich, Korrekturen anzumahnen und letztendlich durchzusetzen.
Die grössten Befürchtungen bei der Einführung der Personenfreizügigkeit bestanden aber bezüglich der künftigen Lohnentwicklung. Diese Ängste wurden nicht bestätigt. Die flankierenden Massnahmen sind griffig, werden vollzogen und schützen vor Lohndumping. Die zum Teil harschen Reaktionen aus dem Ausland über eine zu restriktive Abschottung des Schweizer Marktes bestätigen die Wirksamkeit der Massnahmen. Der Bundesrat nimmt heute die Hochpreisinsel Schweiz ins Visier, was auch von den Linken und den Gewerkschaften, die ja die Löhne immer schützen wollen, tatkräftig unterstützt wird. Dabei muss er sich aber - und das werden auch wir tun - Gedanken darüber machen, ob diese Stossrichtung mit dem hart verteidigten Hochlohnland Schweiz langfristig kompatibel ist. Zumindest dürften dann eine Veränderung des Gleichgewichts und der daraus resultierende Druck auf die Löhne nicht der Personenfreizügigkeit zur Last gelegt werden.
Wenn die FDP-Fraktion heute ein überzeugtes Ja zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit ausspricht, so tut sie es in Kenntnis und in Würdigung der bisherigen Erfahrungen. Wer Arbeitsplätze in der Schweiz sichern will, der muss den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Das hilft auch den weniger qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Entweder kommen die Menschen zu den Maschinen, oder die Maschinen gehen zu den Menschen.
Gleichzeitig mit der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens steht - und das ist vom Termin her zufällig - die Frage der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien an. Am 1. Januar 2007 sind Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union beigetreten. Da nun die Personenfreizügigkeit nicht automatisch auf die neuen Mitglieder ausgedehnt wurde, mussten Verhandlungen mit der EU darüber geführt werden. Wir haben dem Schweizervolk versprochen, dass es sich zu jeder Ausdehnung des [PAGE 572] Freizügigkeitsabkommens separat äussern kann. Das vom Bundesrat ausgehandelte Protokoll deckt sich weitgehend mit den Bedingungen bezüglich der ersten Ausdehnung, jener auf die im Jahr 2004 beigetretenen Länder. Wiederum gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren für arbeitsmarktliche Zugangsbeschränkungen; die Zahl der Bewilligungen für Daueraufenthalter z. B. steigt von 362 im ersten Jahr auf 1207 im siebten Jahr. Als Kompromiss in Bezug auf die von der Schweiz verlangte längere Übergangsfrist konnte mit der EU der Beginn der Übergangsfristen auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Protokolls festgelegt werden. Somit dürfte der Arbeitsmarkt bis 2019 nicht vollständig geöffnet sein.
Die FDP-Fraktion sagt auch zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien klar Ja. Die flankierenden Massnahmen erachtet die FDP-Fraktion sowohl in Bezug auf die Weiterführung als auch in Bezug auf die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien als genügend. Wir setzen uns für eine korrekte und möglichst kohärente Umsetzung in den Kantonen ein. Da besteht noch Verbesserungsbedarf; letztlich geht es aber um die Wirksamkeit der Massnahmen und nicht einfach um ein Zahlenspiel bei den Kontrollen.
Nun noch zur Frage, ob ein oder zwei Bundesbeschlüsse: Die FDP-Fraktion setzt sich klar für zwei getrennte Bundesbeschlüsse ein. Wir alle, auch diejenigen, die das heute nicht mehr wahrhaben wollen, haben erstens dem Schweizervolk wiederholt versprochen, dass es sich nach gesammelter Erfahrung nochmals grundsätzlich zur Personenfreizügigkeit äussern kann; dazu braucht es einen separaten, referendumsfähigen Bundesbeschluss. Zweitens haben wir dem Schweizervolk auch versprochen, dass es sich bei jeder Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nochmals dazu äussern kann. Die FDP will und wird diese Versprechung einhalten. Ich appelliere auch an die anderen Parteien, allen voran an die CVP, Versprechungen gegenüber dem Volk höher zu gewichten als kurzfristige parteitaktische Überlegungen. Wir sind überzeugt, wenn wir gegenüber dem Volk ehrlich antreten, werden wir auch diese Abstimmung gewinnen, sofern das Referendum ergriffen wird.
Ich fasse zusammen: Die FDP-Fraktion sagt Ja zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens, Ja zu seiner Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien, Ja zu zwei getrennten Bundesbeschlüssen, Nein zur Verknüpfung mit anderen Geschäften. Geradezu absurd ist die Forderung der SVP-Fraktion bezüglich Steuersouveränität. Sie geht als Bittstellerin zur EU und sagt: "Bitte, erklärt uns souverän." Nein, das machen wir selbstständig. Die FDP-Fraktion sagt auch Nein zur Ausdehnung der flankierenden Massnahmen.
Wir bitten Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit Stamm und sämtliche Minderheitsanträge auf Rückweisung abzulehnen.