preparatory:AB 84269
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen wieder einen ganz anderen Antrag. Sie nehmen ja jetzt alle Anträge, so unterschiedlich gelagert sie sind, aus Rationalitätsgründen zusammen. Ich beantrage Ihnen zusammen mit Hugo Fasel, dem Präsidenten von Travail Suisse, unter Artikel 1d eine Bestimmung aufzunehmen, die den Bundesrat verpflichtet, nach spätestens sieben Jahren einen Bericht an das Parlament über die Auswirkungen des Abkommens auf die Schweiz und den Arbeitsmarkt der Schweiz zu erstellen und [PAGE 600] gleichzeitig einen Bundesbeschluss über die Weiterführung des Abkommens zu unterbreiten, der dem Referendum untersteht. Sie sehen leicht, dieser Antrag ist vom Entscheid inspiriert, den wir heute zu treffen haben, heute teilweise schon getroffen haben, und diesem Entscheid von 2002, wonach nach einer Siebenjahresfrist erneut Gelegenheit bestehen muss, aufgrund eines bundesrätlichen Berichtes Stellung zu nehmen. Es handelt sich um eine Bestimmung, die sich in zwei Volksabstimmungen segensreich ausgewirkt hat. Beide Volksabstimmungen über die Personenfreizügigkeit, die stattgefunden haben, sind, so meine ich, auch deshalb so herausgekommen, weil die Einführung dieser Bestimmung eine Beruhigung zur Folge hatte.
Es gibt aber eine materielle Argumentation, und die steht bei unserem Antrag im Vordergrund: Die Personenfreizügigkeit läuft erst seit sehr kurzer Zeit. Gegenüber der alten EU, der sogenannten EU-15, läuft sie seit 2004/05; real eigentlich seit weniger als einem Jahr, seit Mitte 2007. Das ist ein extrem kurzer Erfahrungshorizont. Gegenüber den neuen EU-Staaten, der EU-10, läuft die Personenfreizügigkeit überhaupt noch nicht, da gelten noch alle Beschränkungen, Inländervorrang usw. Es kommt dazu, dass wir diese kurzen Erfahrungen wirtschaftlich in einer starken Schönwetterperiode gesammelt haben. Wir sind in einer wirtschaftlich positiven Zeit, und dies muss auch berücksichtigt werden. Der Observatoriumsbericht des Bundes, der ja von der Verwaltung per Ende April zusammengestellt worden und sehr aussagekräftig ist - auch bezüglich der Aussagen, die nicht gemacht werden können -, sagt es deutlich: Dieser kurze Erfahrungshorizont, verbunden mit der wirtschaftlich besonderen Lage, dieser Schönwetterperiode, reicht nicht aus für eine valide Beurteilung der Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt; deshalb ist es notwendig, diesen Erfahrungshorizont zeitlich auszuweiten und über einen längeren Zeitraum hinaus Beobachtungen zu sammeln.
Das führt uns dazu, Ihnen vorzuschlagen, vom Bundesrat nach dieser Zeitperiode erneut einen Bericht zu verlangen und dann einen neuen Entscheid des Parlamentes zu erwirken. Das führt dazu - und das geht an diejenigen, die diese Verträge befürworten, zu denen ich auch gehöre -, dass dies dann, wenn die Erfahrungen positiv sind, ohne Weiteres bestätigt werden wird. Wenn Probleme auftreten, dann kann man diesen mit nichtdiskriminierenden Massnahmen begegnen. Aber es gibt einen neuen politischen Entscheid, zu dem allenfalls nach einem Referendum auch die Bevölkerung aufgerufen ist, nach diesen Erfahrungen. Dagegen kann man aus der Sicht der Skeptiker, aber, so meine ich, auch aus der Sicht der Befürworter des bilateralen Weges und erst recht aus der Sicht derjenigen, die noch weiter gehen wollen, sicher nichts einwenden. Denn diejenigen, die noch weiter gehen wollen, müssen sich sagen: Ein weiter gehender Schritt in Richtung EU kann in der Schweiz nur mit der Zustimmung des Volkes an der Urne erfolgen. Die Personenfreizügigkeit ist der wichtigste Schritt in der Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes, für die Bevölkerung der spürbarste Schritt, und das bedeutet, dass sich auch aus dieser Sicht ein solcher Entscheid, ein neuer Entscheid nach dieser Zeitperiode, als rational, als richtig erweisen muss.
Ich meine deshalb, dass es auch aus formalen Gründen keine gültigen Argumente gegen einen solchen neuen Entscheid gibt. Man kann zwar sagen, dass der Bundesrat jederzeit dem Parlament sagen könnte: Wir künden diese Verträge. Das wäre möglich. Aber ich meine, die Sache ist von einer derartigen Bedeutung, dass wir das als Parlament nicht einfach dem Bundesrat überlassen können, sondern dass wir selber dafür sorgen müssen, dass der Bundesrat uns Bericht erstatten und nach dieser Zeitperiode einen neuen Beschluss vorlegen muss, damit nachher über die Weiterführung entschieden wird.