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Hany Urs · Nationalrat · 2008-05-28

Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28

Wortprotokoll

Im Jahre 2000 haben wir dem Volk die Vorlage über die Personenfreizügigkeit, über die bilateralen Verträge vorgelegt, und es hat darüber abgestimmt. Damals waren 15 Staaten Mitglied der EU. Zu keinem Zeitpunkt stellte sich damals die Frage, ob man allenfalls das Personenfreizügigkeitsabkommen nur mit 13 Staaten oder mit 12 Staaten abschliessen solle, sondern es war klar: Es gilt der Vertrag mit der EU, es gilt der Vertrag mit 15 EU-Staaten.

Im Jahre 2005 haben wir über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit, und zwar auf zehn weitere Staaten, befunden. Auch damals stellte sich nie die Frage: Sind wir einverstanden mit z. B. fünf oder acht dieser zehn Staaten? Wir haben dem Volk den Beschluss vorgelegt: Wir wollen die Personenfreizügigkeit auf diese zehn Staaten erweitern.

Im nächsten Jahr, 2009, stellen sich zwei Fragen: Wollen wir die Weiterführung der Personenfreizügigkeit? Und wollen wir sie nicht nur mit 25 Staaten, so, wie wir das letztendlich im Jahre 2005 beschlossen haben, sondern mit 27 Staaten weiterführen? Wenn ich mir diese Fragen stelle, ist es für mich logisch und klar, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU mit 27 Staaten abgeschlossen wird. Es kann ja nicht sein, dass wir heute hingehen und sagen: 25 Staaten, jawohl, das ist in Ordnung, darüber haben wir bereits abgestimmt, das wollen wir fortführen; aber über die Ausdehnung auf diese zwei neuen Staaten muss separat befunden werden. Das ist für mich nicht logisch, und zwar aus folgendem Grund: Stellen Sie sich vor, am nächsten Sonntag, den 1. Juni, müssten wir über die Ausdehnung auf die Staaten Rumänien und Bulgarien abstimmen. Die gleiche Frage hat sich 2005 gestellt. Auch damals habe ich an mehreren Podiumsdiskussionen teilgenommen. Ich habe immer gesagt: Wenn wir die Personenfreizügigkeit mit der EU fortsetzen wollen, dann müssen wir zu den neu dazugekommenen Staaten Ja sagen - ansonsten haben wir ein Problem. Zufällig ist es 2009 so, dass gleichzeitig die Fortführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung auf zwei weitere Staaten zur Abstimmung kommen. Es ist nicht mehr als ehrlich, wenn wir hingehen und sagen: Wenn wir die Personenfreizügigkeit fortführen wollen, dann müssen wir sie mit 27 Staaten fortführen. Wir können die Frage nicht aufteilen und die Personenfreizügigkeit mit 25 Staaten weiterführen, mit zwei Staaten allenfalls aber nicht.

Wenn weitere Staaten dazukommen - das wird mit Sicherheit der Fall sein -, dann werden wir wieder, genau gleich wie 2005, über die Frage abstimmen müssen: Wollen wir die Freizügigkeit mit diesen neuen Staaten, oder wollen wir dies nicht? Dann stellt sich die Frage wiederum anders; wir werden aber wieder genau gleich argumentieren müssen. Wenn wir die Personenfreizügigkeit fortsetzen wollen, dann müssen wir letztendlich auch zu den neu dazugekommenen Staaten Ja sagen.

Für mich und die grosse Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion ist klar: Es darf nur eine Abstimmung geben, es soll nur eine Abstimmung geben; wir müssen über die Frage abstimmen: Wollen wir die Personenfreizügigkeit, und wollen wir sie mit 27 Staaten?