Fehr Mario · Nationalrat · 2008-05-28
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen hat Frau Nationalrätin Markwalder sehr treffend dargelegt. Es gibt Fälle, wo es eben ein obligatorisches Referendum braucht, und Fälle, wo nur ein fakultatives Referendum vorgesehen ist. Die Kompetenzordnung ist eigentlich klar. Die Kompetenzen müssen auch wahrgenommen werden. Hier aber ist nur ein fakultatives Referendum vorgesehen.
Herr Stamm hat für seine Argumentation das Beispiel des EWR-Vertrags bemüht, wo es verfassungsrechtlich umstritten war, ob es ein obligatorisches oder ein fakultatives Referendum brauche, weil es dabei auch die Mitwirkung in einzelnen Organen des EWR gab und weil es Verfassungsrechtler gab, die diese Mitwirkung als Beitritt zu einer supranationalen Organisation werteten. Meines Erachtens war dies falsch, aber immerhin ging der EWR weiter als diese Vorlagen zur Personenfreizügigkeit. Wir haben aber in der Folge - Herr Stamm hat es selber gesagt - bei Schengen klar gesagt: Hier gilt das fakultative Referendum. Vor allem haben wir bei allen bisherigen Vorlagen, bei denen es um die Personenfreizügigkeit ging, und um diese geht es auch hier und heute, immer das fakultative Referendum angewandt.
Ich sehe wirklich nicht ein, Herr Stamm, wieso das Verfassungsrecht gebrochen werden soll, bloss weil es um Bulgarien und Rumänien geht. Das geht nicht, auch wenn man hier sehr professoral auftritt.