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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2008-05-28

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28

Wortprotokoll

Ich habe vorhin Herrn Kollega Stamm eine Frage gestellt, und ich habe jetzt selber die Antwort in der Bundesverfassung gefunden. Das Schweizervolk hat in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 eine Änderung von Artikel 141 Absatz 1 Litera d Ziffer 3 beschlossen. In Ziffer 3 wird festgehalten, dass das fakultative Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen gelte, die "wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert". Aufgrund dieses geänderten Artikels in der Bundesverfassung hat der Bundesrat eindeutig Recht.

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