Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2008-05-28
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-28
Wortprotokoll
Bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ist die Interessenlage klar und eindeutig zugunsten der EU. Die Verwaltung würde sagen: Die EU ist der Bittsteller, der "demandeur". Dieses Abkommen braucht die EU, nicht aber unbedingt die Schweiz. Zusätzlich fordert nun aber die EU von der Schweiz, das heisst von einem unabhängigen und ausserhalb der EU liegenden Staat, in gefährlicher, ich möchte sagen in unanständiger Weise die Änderung unserer innerstaatlichen Steuergesetze. Da gilt es endlich für die Schweiz, hinzustehen und zu handeln und dies zu vermeiden.
Mit der Forderung der EU, der Schweiz und ihren Kantonen die volle Steuersouveränität abzusprechen, hat die Europäische Union eine ernsthafte und gefährliche Situation für die Schweiz geschaffen. Zwar stehen die EU-Staaten nicht einstimmig hinter dieser Strategie, doch hat bisher auch kein Land gegen das Verhandlungsmandat gestimmt. Die Position der EU ist rechtlich unhaltbar. Auch das Freihandelsabkommen von 1972 bietet keine juristische Grundlage. Trotzdem ist der politische Druck der EU hoch, und die allfälligen wirtschaftlichen Folgen wären gravierend. Es würden wichtigste Standortvorteile unseres Landes aufs Spiel gesetzt. Dieser Konflikt ist grundsätzlicher Natur. Die Schweiz kann es nicht zulassen, dass man jetzt auch noch ausserhalb der bilateralen Verträge in ihre Hoheit eingreift.
Wie der Bundesrat diesem Druck begegnen will, ist derzeit ziemlich offen. Die jetzigen Kontakte zur EU in dieser Sache werden offiziell nicht als Verhandlungen bezeichnet. Der Bundesrat legt Wert darauf, sie als Konsultationen, Dialog, Gespräche usw. zu bezeichnen, nicht aber als Verhandlungen. Ich weiss aber nicht, ob die EU genau begreift, was diese begrifflichen Finessen sollen.
Im Interesse der Schweiz dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Das war auch die Haltung des Bundesrates vor den eidgenössischen Wahlen und sollte es auch heute noch sein, denn dies entspricht der Meinung der Bevölkerung. Im Kampf um ihre Steuersouveränität wird die Schweiz Druck auf die EU ausüben müssen, damit wir zu einem befriedigenden Ergebnis kommen. Mit Rumänien und Bulgarien liegt jetzt ein Dossier vor, in dem die EU unbedingt ein Abkommen will, welches für die Schweiz aber nicht lebensnotwendig ist, sondern eindeutig im Interesse der EU liegt.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen wird verhandelt, ohne dass es mit den Steuerverhandlungen verknüpft wird; das ist schlecht. Auch bei Kohäsionszahlungen für Rumänien und Bulgarien sind Diskussionen im Gang, ohne dass bis jetzt Bedingungen zu den Steuerforderungen gestellt wurden. Die SVP wird dem erweiterten Personenfreizügigkeitsabkommen nur dann zustimmen, wenn folgende klare Bedingung erfüllt ist: Das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen darf nur genehmigt werden, falls die EU bis dann auf ihre Forderung gegenüber der Schweiz betreffend die Änderung ihrer innerstaatlichen Steuergesetze ein für alle Mal verzichtet. Die schweizerische Steuerhoheit ist ein für alle Mal schriftlich und verbindlich zu gewährleisten. Ohne definitive Beseitigung der unhaltbaren Steuerforderungen wird die SVP das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen bekämpfen, das Referendum ergreifen und in der Volksabstimmung gegen dieses bilaterale Abkommen antreten.