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Kleiner Marianne · Nationalrat · 2008-05-28

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Ich habe etwas geschmunzelt, als Sie von einem "Appenzeller Artikel" sprachen. Es stimmt, dass bei uns sehr viele dieser Heilmittel registriert sind. Aber wie Sie vom Bundespräsidenten gehört haben, gibt es auch andere Kantone, die kantonale Registrierungen haben, zum Beispiel Solothurn, Bern und Aargau. Der Bundespräsident hat viele Kantone aufgezählt.

Auch die FDP-Fraktion bittet Sie, die nationalrätliche Fassung zu unterstützen, so, wie sie Kollegin Humbel sehr gut vorgestellt hat. Ich möchte das alles nicht wiederholen. Wir bitten Sie darum, diese Fassung zu unterstützen, im Wissen, dass es noch umfangreicher Klärungen bedarf, um das in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b an und für sich gesetzlich vorgeschriebene erleichterte Zulassungsverfahren für komplementärmedizinische Heilmittel klar und eindeutig so zu definieren, dass auch Swissmedic diese verhältnismässige und praxisnahe Lösung akzeptieren muss. Mit der Zustimmung zur nationalrätlichen Fassung schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, was ermöglicht, dass diese Klärungen an die Hand genommen werden.

Für die Heilmittelhersteller ist es momentan wichtig und beruhigend, zu wissen, dass sie keine Angst mehr haben müssen, dass ihre Zulassungen auf Ende dieses Jahres auslaufen. Insofern sind für mich auch die ständerätliche Lösung und mehr noch der Antrag Baumann gute Lösungen. Allerdings müssen wir wissen, dass eine Verlängerung der Übergangsfrist noch keine Lösung ist. Die Lösung müssen wir noch suchen. Ich komme nachher darauf zurück.

In der Zwischenzeit haben sich gerade in unserem Kanton erfreuliche Ansätze für ein Bemühen um eine Lösung gezeigt, indem das Bundesamt für Gesundheit das Gespräch mit unserem Heilmittelinspektor gesucht hat, einem übrigens intelligenten, fachkompetenten und rundum vernünftigen Fachmann. Ich kann mir die spitze Bemerkung nicht ganz verkneifen, dass es auch ausserhalb von Swissmedic Leute gibt, die etwas von Medikamenten und deren Herstellung verstehen. Wie ist der Stand in unserem Kanton? Zurzeit sind über 2000 Präparate AR-registriert, ein Teil davon bereits auch im Ausland wie in Deutschland, in den EU-Ländern, in den USA usw., und dies als Selbstmedikationsheilmittel. Etliche der AR-registrierten Präparate sind im Ausland offiziell zugelassen, gelten aber - anders als in der schweizerischen Gesetzgebung - nicht als Heilmittel, sondern als nicht registrierungspflichtige Nahrungsergänzungsmittel oder ähnliche Produkte.

Von den AR-registrierten Präparaten entfällt die Mehrzahl auf homöopathische Heilmittel, dann auf phytotherapeutische Präparate und auf weitere ergänzungsmedizinische Produkte, z. B. ayurvedische sowie allopathische Produkte wie Enzym-, Vitamin-, Spurenelementepräparate usw. Bei etwa einem Achtel der AR-registrierten pharmazeutischen Spezialitäten handelt es sich um sogenannte persönliche Registrierungen von Heilpraktikerpraxen. Diese Präparate dürfen nur in der Praxis, auf die sie registriert wurden, abgegeben werden; also auch eine klare Einschränkung.

Die AR-Registrierung wurde ja im Grunde genommen geschaffen, um den heilpraktisch Tätigen die geeigneten Instrumente weiterhin zur Verfügung zu stellen. Es sind statische Registrierungen, und sie werden nicht periodisch erneuert. Es fallen wie erwähnt auch Präparate darunter, die ausschliesslich als Hausspezialitäten gelten. Hier sind auch meine Bedenken in Bezug auf die jetzige Fassung des Nationalrates. Dennoch glaube ich, dass es eine gute Fassung ist, um weiterarbeiten zu können. Herr Bundespräsident, ich glaube, Sie übertreiben ein bisschen, wenn Sie von den Gefahren der komplementärmedizinischen Präparate reden. Es gibt eigentlich kaum wirklich grosse Zwischenfälle.

Es ist also auch uns klar, dass mit der nationalrätlichen Version noch keine Lösung des Problems geschaffen wird. Aber das ist uns wichtig: Es ist ein klares Signal in Richtung Bundesamt für Gesundheit und Swissmedic, dass wir hier endlich die im Heilmittelgesetz in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b festgelegte Lösung der vereinfachten Zulassung komplementärmedizinischer Heilmittel einfordern.

Im Moment wird meine parlamentarische Initiative 07.424 in der SGK behandelt. Darin verlange ich im Wesentlichen, dass Swissmedic nur noch die Qualität der Herstellung überprüft - diese GMP-Praxis - und dass die Punkte Sicherheit und Wirksamkeit durch den langjährigen Gebrauch als gegeben angenommen werden. Der Initiative wurde in der nationalrätlichen Kommission ohne Gegenstimmen Folge gegeben. Ich habe die Gelegenheit, sie im Juni in der SGK des Ständerates vorzustellen.