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Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-05-29

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-29

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Es ist ja so, dass in einem Zivilprozess sowohl Private als auch der Staat Prozesspartei sein können. Deswegen ist zumindest diese Gleichsetzung gerechtfertigt. Der Sprecher der Minderheit macht geltend, Artikel 153 sei eine genügende Schutzvorschrift. Dieser Artikel bezieht sich aber auf die Beweisabnahme, während sich Artikel 51 auf das ganze Verfahren bezieht. Das rechtliche Gehör beziehungsweise dessen Einschränkung bezieht sich auf das Verfahren von A bis Z, Artikel 153 bloss auf die Phase der Beweisabnahme. Deshalb genügt Artikel 153 nicht. Artikel 51 Absatz 2 ist in der Fassung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit so nötig und angebracht.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen.