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Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-05-29

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-29

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Beim Antrag der Minderheit I handelt es sich wahrscheinlich um ein Missverständnis: Bei der Formulierung "Persönlichkeit der Angehörigen" kann es nicht darum gehen, dass nur dann ein Klagerecht möglich ist, wenn alle Betroffenen klagen; es braucht eine Kollektivität, aber diese kann beispielsweise mit einem Quorum eines bestimmten Gremiums umschrieben werden.

Das ganze Verbandsklagerecht wurde vom seinerzeitigen Justizminister vehement vertreten, mit einem Beispiel, bei dem mehrere Hundert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Massnahme ihres Arbeitgebers betroffen waren. Er hat uns dazu motiviert, dieses Klagerecht im Gesetz zu behalten, mit dem Argument, dass es sinnvoller sei, wenn eine Verbandsklage eingereicht werde statt mehrerer Hundert Individualklagen.

Der Sprecher der Minderheit der SVP-Fraktion bringt mich dazu, Folgendes festzuhalten: Er hat bewusst oder unbewusst einen Zusammenhang mit dem berühmt-berüchtigten Verbandsbeschwerderecht hergestellt. Vermutlich wollte er damit in anderen Kreisen Sympathie für seinen Antrag wecken. Das Verbandsbeschwerderecht ist aber etwas grundlegend anderes. Hier geht es um eine Klage in Fällen, in denen an sich auch ein individuelles Klagerecht bestünde. Beim Verbandsbeschwerderecht geht es hingegen immer um eine Beschwerde in Fällen, in denen keine individuelle Beschwerdelegitimation besteht. Das ist ein grundlegender Unterschied, ganz abgesehen vom Unterschied zwischen dem öffentlich-rechtlichen Charakter der einen und dem zivilrechtlichen Charakter der anderen Institution.

Somit bitten wir Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen.

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