Stamm Luzi · Nationalrat · 2008-05-29
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-29
Wortprotokoll
Nachdem der Rückweisungsantrag betreffend die Zivilprozessordnung von Ihnen abgelehnt wurde und Sie somit signalisiert haben, dass Sie die Vorlage des Bundesrates im Grundsatz wollen, stellt Ihnen die SVP-Fraktion auch hier den Antrag, dem Bundesrat zu folgen. Das [PAGE 643] bedeutet im Klartext Zustimmung zum Antrag der Minderheit Markwalder Bär. Es ist ja ein Geschäft, das noch von unserem Bundesrat aufgegleist wurde; wir bitten Sie also, dieser Lösung zuzustimmen. Worum geht es?
Wir haben Handelsgerichte; nur vier Kantone kennen solche Handelsgerichte, und diese sind spezialisiert. Wenn Sie neben den spezialisierten Gerichten und dem Bundesgericht eine zweite kantonale Instanz dazwischenschalten, haben Sie das Problem, dass die auf dem Sachwissen dieser Spezialgerichte beruhenden Urteile bereits kantonal einmal überprüft werden. Das ist vor allem deshalb ein gewisses Problem, weil die Praxis gezeigt hat, dass die Handelsgerichte einen sehr guten Ruf haben. Ich darf, ohne zu übertreiben, sagen, dass zum Beispiel das Zürcher Handelsgericht sogar einen gewissen Weltruf erlangt hat. Es gibt sehr viele internationale Parteien, die dieses Gericht als Schiedsgerichtsinstanz wählen; allein das zeigt, dass die Qualität der Rechtsprechung dort hoch ist.
Wenn Sie dieses Sachwissen in heute vier Kantonen - vielleicht werden später weitere hinzukommen - mit einer zweiten kantonalen Instanz belasten, verschiebt sich die gewünschte Konzentration ein bisschen. In erster Linie ist es auch eine Frage des Tempos: Wenn Sie nur eine kantonale Instanz haben, von wo aus Sie direkt ans Bundesgericht gelangen können, dann wissen Leute, die in der Wirtschaft oder im Handel besonders aufs Tempo angewiesen sind, dass der Streit direkt vom Handelsgericht ans Bundesgericht geht. Das ist ein ganz zentrales Argument.
Eine Bemerkung zum Antrag von Kollege Hofmann, ich habe das wahrscheinlich richtig begriffen: Wenn bei der Abstimmung, die wir durchführen werden, der Antrag der Minderheit Markwalder Bär - das heisst gemäss Bundesrat - gewinnt, ist der Antrag Hofmann vom Tisch. Nur wenn der Antrag der Mehrheit der Kommission gewinnen würde, müssten wir auch über den Antrag Hofmann abstimmen. Das heisst Folgendes: Wenn Sie jetzt in der ersten Hauptabstimmung dem Bundesrat folgen, ist die ganze Frage vom Tisch, und Sie haben die Situation, dass wir in den Kantonen nur noch die spezialisierten Handelsgerichte und keine zweite Instanz mehr haben.
Ich bitte Sie, das zu tun: dem Bundesrat zu folgen, das heisst, dem Antrag der Minderheit Markwalder Bär zuzustimmen.