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Hofmann Urs · Nationalrat · 2008-05-29

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-29

Wortprotokoll

Bei Artikel 6 geht es um eine derjenigen Bestimmungen, gemäss welchen den Kantonen auch künftig eine Gestaltungsmöglichkeit bei den einzusetzenden Instanzen und bei den einzusetzenden Gerichten offengehalten werden soll.

Wir haben heute in vier Kantonen Handelsgerichte; in 22 Kantonen gibt es keine solchen Instanzen. Wie sich diese Situation künftig entwickeln wird, wissen wir nicht. Entscheidend ist für uns, dass eine Regelung vorgegeben wird, die den Kantonen effektiv die Möglichkeit gibt, Handelsgerichte einzuführen, ohne zwingend einen doppelten Instanzenzug vorsehen zu müssen. Das war eigentlich in der Kommission für Rechtsfragen auch die Absicht der Mehrheit; so wurde auch diskutiert, und so wurde beschlossen. Im Nachhinein wurde aber dieser Entscheid in der Öffentlichkeit - in der interessierten juristischen Öffentlichkeit - anders ausgelegt, nämlich als zwingende Vorschrift eines doppelten Instanzenzuges auch bei der Einführung von Handelsgerichten.

Mit meinem Eventualantrag soll klargestellt werden, dass das nicht der Fall sein soll, wenn er gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit obsiegt. Damit sollen die Kantone weiterhin, wie das heute der Fall ist, die Möglichkeit haben, Ja zu einem doppelten Instanzenzug zu sagen, wie Zürich es heute mit dem Kassationsgericht kennt, oder Ja zu einer einzigen kantonalen Instanz zu sagen, wie es der Kanton Aargau mit seinem Handelsgericht kennt. Welchen Weg man gehen will, ist letztlich eine Frage der Autonomie, welche den Kantonen in diesem Bereich gelassen werden soll; sie sollen auch künftig das Recht haben, selbstständig zu entscheiden, ob sie überhaupt ein Handelsgericht einführen wollen oder nicht.

Ich habe meinen Antrag als Eventualantrag formuliert, weil ich persönlich der Meinung bin, dass der Antrag der Kommissionsminderheit hierzu eigentlich die richtige Vorgabe gebe. Sollte der Antrag der Kommissionsmehrheit obsiegen, sollte die Möglichkeit einer freien Wahl bei den Kantonen belassen werden.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Eventualantrag für den Fall eines Obsiegens der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.