Hofmann Urs · Nationalrat · 2008-05-29
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-29
Wortprotokoll
Wie Frau Thanei es in der Begründung ihres Minderheitsantrages dargelegt hat, geht es hier um die Frage der Gerichtsorganisation in zwei Rechtsgebieten, bei denen eine grosse Mehrzahl der Bevölkerung existenziell betroffen wird. Es ist deshalb kein Zufall, dass in diesen Bereichen auch im materiellen Obligationenrecht Verfahrensvorschriften festgesetzt werden. Im Arbeitsrecht ist festgelegt, dass ein rasches, kostenloses Verfahren Platz greifen muss. Im Mietrecht ist ein Schlichtungsverfahren vor Schlichtungsbehörden, die paritätisch zusammengesetzt sein müssen, vorgegeben.
Im Weiteren handelt es sich bei diesen beiden Rechtsgebieten um Rechtsgebiete, die traditionellerweise von einem starken Zusammenwirken der Verbände der betroffenen Parteien geprägt sind. Beim Arbeitsrecht stehen auf der einen Seite die Organisationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf der anderen Seite die Arbeitgeberorganisationen, die zusammen wesentliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses in Gesamtarbeitsverträgen regeln. Beim Mietrecht werden in verschiedenen Kantonen gemeinsam Rahmenmietverträge abgeschlossen, und auch dort wirken die Verbände der Vermieterinnen und Vermieter und der Mieterinnen und Mieter bei der Weiterentwicklung des materiellen Rechts oft eng zusammen.
Es ist deshalb konsequent, dass in diesen Gebieten der Charakter dieses Zusammenwirkens auch bei der Regelung der Gerichtsorganisation zum Ausdruck gebracht wird. Die Arbeitsgerichte haben sich in einem Grossteil der Kantone bestens bewährt. Es gibt keinen Grund, hier nicht im Rahmen und nach dem Grundgedanken der Zivilprozessordnung auch gesamtschweizerisch eine einheitliche Lösung zu treffen. Noch klarer scheint mir dies im Bereich des Mietrechts zu sein. Wenn schon quasi für die erste Instanz, die Schlichtungsstellen, von Bundesrechts wegen eine paritätische Organisation vorgegeben ist, dann ist es widersinnig, diesem Grundgedanken nachher im gerichtlichen Verfahren, wo es um die Wurst geht, nicht mehr nachzuleben und diese Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu unterstellen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, dem Antrag der Minderheit Thanei zuzustimmen.