Vischer Daniel · Nationalrat · 2008-05-29
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-05-29
Wortprotokoll
Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen den Rückweisungsantrag abgelehnt. Ich ersuche Sie, das Gleiche zu tun.
Wir haben heute eigentlich zwei verschiedene Begründungen für die Rückweisung gehört. Herr Schwander begründet den Rückweisungsantrag seiner Minderheit, wie er auch auf der Fahne aufgeführt ist, nämlich mit dem Wunsch nach einer stärkeren Kantonalisierung. Allerdings ist nicht ganz klar, in welchen Bereichen er tatsächlich eine stärkere Kantonalisierung will. Wie Sie ja in der Eintretensdebatte gehört haben, ist das Verfahrensrecht hier bundesweit einheitlich geregelt, derweil die Gerichtsorganisation den Kantonen überlassen bleibt. Ich weiss nicht, was weiter gehend kantonalisiert werden soll und kann. Sie müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es den gegenteiligen Wunsch gibt, nämlich eine weitere Vereinheitlichung auch in Bezug auf das Gerichtswesen; das hat die Mehrheit bislang abgelehnt.
Herr Reimann nun wiederum bringt eine ganz andere Begründung: Er sagt, die Vorlage sei kompliziert, formalistisch und bürgerfremd - wenn ich ihn richtig verstanden habe. Nur hat das gar nichts mit der Rückweisung zu tun, wie sie Herr Schwander will. Sie haben die Möglichkeit - oder hätten sie gehabt -, in der Detailberatung in einzelnen Punkten, sei es bezüglich der Kosten, sei es bezüglich des Novenrechts, sei es bezüglich des Instanzenzuges, gewisse Anträge einzubringen. Hiezu bedarf es aber keiner Rückweisung, und vor allem hat die Rückweisung, wie Sie sie begründen, rein gar nichts mit einer stärkeren Kantonalisierung zu tun, sondern sie betrifft ja - wie Sie selbst ausführen - hauptsächlich den Verfahrensteil, der eigentlich unbestrittenermassen Bundesvorschriften beschlägt.
Etwas muss ich aber noch beifügen: Die Mehrheit der Kommission ist für bürgernahe, nichtformalistische, möglichst einfache Verfahrensgrundsätze. Aber der Zivilprozess ist trotz allem kein "Jekami", d. h., im Zivilprozess braucht es natürlich formale Vorgaben, denn nur wenn Sie diese formalen Vorgaben haben - ich denke etwa an das Beweisrecht -, können Sie auch tatsächlich eine einheitliche Rechtsprechung in diesem Land gewährleisten. Es tönt unglaublich gut, einfach zu sagen: Wir wollen keine formalistischen Vorgaben. Aber ein Zivilprozess braucht die, sonst brauchen wir nämlich keinen Zivilprozess. Ich glaube, das Verfahrensrecht - es wurde darauf hingewiesen - ist so etwas wie eine Königsdisziplin des Privatrechtes geworden. Wenn wir nämlich keine griffigen und klaren Verfahrensvorschriften haben, nützen uns alle privatrechtlichen Bestimmungen nichts, weil wir dann nicht gewährleisten können, dass sie tatsächlich einheitlich durchgesetzt werden.
Ein Letztes: Herr Schwander, Sie sagen, die Dispositionsmaxime und die Verhandlungsmaxime gälten zwar, aber es brauche in den Kantonen eine grössere Freiheit. Ich komme nicht drauf, was für eine Freiheit das sein soll. Die Dispositions- und die Verhandlungsmaxime geben den Prozess in die Hand der Parteien, aber ich weiss nicht, wer jetzt die Freiheit haben soll, hier noch weiter gehend einzugreifen. Ich weiss nicht, ob Sie damit nicht eigentlich die Grundlagen des Zivilprozesses, wie er heute in diesem Lande unbestritten angelegt ist, infrage stellen wollen. [PAGE 639]
Kurzum: Es liegt eigentlich kein brauchbares Material vor, um sagen zu können, eine Rückweisung sei angängig. Ich ersuche Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.