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Blocher Christoph · Nationalrat · 2000-12-04

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-04

Wortprotokoll

Ich habe bei der Beratung des Bundesgesetzes über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe den Auftrag erhalten, als Kommissionssprecher zu amten. Worum geht es?

Die Globalisierung und Deregulierung der Finanzplätze hat dazu geführt, dass unsere schweizerische Umsatzabgabe im Bereich des Wertschriftenhandels und namentlich durch die elektronische Börse zu Verzerrungen geführt hat und dazu, dass weitere wichtige Geschäfte aus der Schweiz abwandern. Damit verliert die Schweiz nicht nur diese Geschäfte und diese Umsatzabgabe, sondern sie verliert ein wesentliches Segment, das viele Arbeitsplätze schafft.

Dazu kommt, dass sich auch die Bankkunden gewandelt haben. Denken Sie an unsere Pensionskassen: Sie sind gegenüber früher wesentlich professioneller, anspruchsvoller und renditebewusster geworden. Sie lassen sich auch durch kleine Renditeunterschiede von ihren bisherigen Gewohnheiten abbringen. Das war früher anders, man vergleiche z. B. die Vermögensverwaltungen unserer traditionellen Pensionskassen von heute mit denjenigen vor zehn Jahren. Die neuen Instrumente und die zunehmende Vernetzung führen einerseits zu einer vermehrten Konkurrenzierung des Finanzplatzes Schweiz. Darum schlägt der Bundesrat ein dringliches Bundesgesetz vor, die hauptsächlich abwanderungsgefährdeten Geschäfte von der Umsatzabgabe zu befreien. Er hofft, dass diese Geschäfte in der Schweiz bleiben, wenn wir sie von der Abgabe befreien. Er hat auch einen Katalog der Geschäfte erstellt, welche abwandern könnten. Neu sollen, gemäss Bundesrat, von der Umsatzabgabe befreit werden: die institutionellen Anleger, das sind die öffentliche Hand, die Anlagefonds, die Lebensversicherer, die Sozialversicherungen und der ganze Vorsorgebereich. Im Weiteren sollen die an einer ausländischen Börse gehandelten Titel von Schweizer Unternehmen befreit werden. Jedes Jahr sind das natürlich mehr, namentlich auch Bluechips werden ja immer mehr auf ausländischen Börsenplätzen gehandelt.

Diese Entlastung hängt mit der Gründung einer speziellen Börse Anfang 2001 zusammen, nämlich der virtuellen Börse Virt-x in London. Der Bundesrat will das Bundesgesetz darum möglichst für dringlich erklären lassen - damit wir hier auf diesen Zeitpunkt hin eben keine Abwanderung erfahren. Eine Benachteiligung von Schweizer Banken gegenüber den anderen Mitgliedern von Virt-x wird dank dieser Massnahmen vermieden.

Der Bundesrat beziffert die gesamten Steuerausfälle gegenüber heute auf etwa 500 Millionen Franken. Das ist eine schwierige Rechnung. Die Frage ist nicht die, wie die Ausfälle gegenüber früher wären, sondern vielmehr, wie gross sie wären, wenn wir nichts machen würden. Dann nämlich wären diese Ausfälle total - aber wir würden nicht nur die Umsatzabgabe, sondern die ganzen Geschäfte in der Schweiz verlieren; zunehmend gäbe es natürlich eine Verlagerung dieser Geschäfte und Arbeitsplätze ins Ausland.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Lösung des Bundesrates zu unterstützen und den Bundesbeschluss für dringlich zu erklären - in der Überzeugung, dass nur mit dem Konzept des Bundesrates gewährleistet ist, dass die Abwanderungsgefahr wirklich eingedämmt werden kann.

Sie finden auf der Fahne aber auch verschiedene Kommissionsminderheiten. Die bedeutendste Minderheit will ein ganz anderes Konzept, nämlich das des Ständerates. Es gibt eine Minderheit, die auf diesen Bundesbeschluss überhaupt nicht eintreten will, die überhaupt nichts machen will, die die Sache so lassen will, wie sie heute ist - mit den nachteiligen Folgen, wie ich sie Ihnen geschildert habe. Ich gehe darauf nicht ein.[PAGE 1355]

Die Minderheit I (Raggenbass) will, dass wir dem Ständerat zustimmen. Nun, was ist das Modell des Ständerates? Der Ständerat will nur die ausländischen institutionellen Anleger sowie die schweizerischen Anlagefonds von der Umsatzabgabe befreien. Das ist das Wesen des Modells des Ständerates: Es bezieht sich nur auf diese beiden Anlegergruppen. Für die inländischen institutionellen Anleger sieht der Ständerat eine neue Bezeichnung vor: Die öffentliche Hand, die Lebensversicherer, die Sozialversicherer, der Vorsorgebereich sollen neu dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel unterstellt werden. Das heisst, neu bezahlen sie den Umsatzstempel an Ort und Stelle, wie wenn sie Effektenhändler wären. Sie werden also wesentlich schlechter gestellt als heute, auch wenn sie im Inland Geschäfte tätigen, weil sie Effektenhändler sind.

Die Lösung hätte den Vorteil, so der Ständerat, dass die Einnahmenausfälle etwa halb so gross sind wie bei der Fassung des Bundesrates. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum der Bundesrat für dieses Konzept Sympathien hat.

Dieses Konzept ist aber ausserordentlich störend. Warum? Der ganze Vorsorgebereich wird gegenüber den ausländischen institutionellen Anlegern und den schweizerischen Anlagefonds benachteiligt. Pensionskassen - hier haben vor allem die schweizerischen Arbeitnehmer ihr Vermögen angelegt -, werden angebunden und belastet, nur weil sie nicht ins Ausland ausweichen können.

Es ist eine neue Erscheinung, dass man diejenigen von Abgaben befreit, die ausweichen können, und die anderen, die hier in diesem Land bleiben, zusätzlich belastet. Zudem dürfte es nur kurze Zei dauern, bis auch die betroffenen Einrichtungen wieder neue Wege gefunden haben, um dieser Stempelsteuer auszuweichen. Man kann nämlich ausweichen, indem man über Anlagefonds, Beteiligungen usw. geht. Es geht also relativ rasch, bis man hier ausweichen kann. Dann haben wir in einem oder zwei Jahren vielleicht wieder ein Gesetz zu machen.

Der Weg des Bundesrates ist erfolgreicher, weil wir mindestens dank der Dringlichkeit erreichen, dass keine solche Abwanderungen stattfinden. Die Ungerechtigkeit der ständerätlichen Lösung ist, dass wir nun neue Tatbestände schaffen, indem wir dort den Status des Effektenhändlers einführen, wo wir ihn bis heute nicht hatten. Wenn man sagt, es gebe so weniger Steuerausfälle, muss ich Ihnen sagen: Es gibt einfach weniger, weil andere mehr bezahlen. Das ist keine gute Lösung.

Die Minderheit II (Fässler) will nicht nur dem Beschluss des Ständerates folgen, sondern sogar noch etwas weiter zurückgehen. Die Minderheit II will mit Artikel 19 Absatz 3 das Ganze auf nur einen einzigen Tatbestand reduzieren. Sie will nämlich, dass die die Gegenpartei betreffende halbe Abgabe entfällt, wenn ein inländischer Effektenhändler Mitglied einer ausländischen Börse ist. Ich muss Ihnen sagen: Das kann man machen, aber das löst das Problem nur zu einem kleinen Teil.

Wir bitten Sie also, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Das löst das Problem, und ich bin überzeugt: Gesamthaft bringt das der Schweiz nicht nur mehr Geschäfte und mehr Arbeitsplätze, sondern auch mehr Steuern.