Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-06-02
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-02
Wortprotokoll
Selbstverständlich sind die Lehren aus der jüngsten Bankenkrise zu ziehen. Im regulatorischen Bereich wurden die Diskussionen aufgrund der globalisierten Finanzbranche sinnvollerweise zunächst auf internationaler Ebene geführt: namentlich im sogenannten Financial Stability Forum, einer internationalen Organisation, die zum Teil aus der G10 herausgewachsen ist - die Schweiz ist dort Mitglied -, und dann im sogenannten Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. In diesen beiden Gremien ist die Schweiz nicht nur vertreten, sondern bringt sich auch aktiv ein.
Im April dieses Jahres veröffentlichte das Financial Stability Forum Empfehlungen, deren Stossrichtungen der Bundesrat unterstützt. Dazu gehören erstens insbesondere auch Massnahmen zur Verstärkung des Eigenkapitals, zum Beispiel und vor allem für sogenannt komplexe Finanzprodukte, aber zweitens auch Massnahmen zur Verbesserung des Liquiditätsmanagements.
Das EFD prüft diese Empfehlungen nun in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Bankenkommission und mit der Schweizerischen Nationalbank. Auf welcher Regulierungsstufe am Ende dann Anpassungen nötig sind, das werden diese laufenden Abklärungen zeigen. Aus heutiger Sicht ist auf Gesetzesstufe keine Regulierung nötig beziehungsweise erkennen wir keinen Regulierungsbedarf.
Sodann ist trotz der immensen Verluste und trotz der berechtigten Fragen zum Risikomanagement festzuhalten, dass erstens beide Grossbanken im internationalen Vergleich nach wie vor über eine solide Kapitalbasis verfügen und dass sie zweitens auch die aufsichtsrechtlichen Minimalanforderungen erfüllen. Auch ist unser schweizerisches Banksystem als Ganzes stabil geblieben. Die Bankenaufsicht hat ihren Auftrag also bisher erfüllt. Die Aufsichtstätigkeit, das muss nochmals in Erinnerung gerufen werden, verfolgt als Ziele den Gläubigerschutz, den Anlegerschutz und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte. Sie ist, umgekehrt gesagt, nicht eine Garantie dafür, dass Finanzinstitute verlustfrei bleiben. Die privatwirtschaftlichen Unternehmungen entscheiden in einer marktwirtschaftlichen Ordnung in eigener Verantwortung über ihre Geschäftsmodelle. Wir dürfen aber auch in schwierigen Zeiten das Vertrauen in funktionierende Märkte nicht verlieren.