Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-06-02
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in der Auseinandersetzung mit der EU um die Steuern von Anfang an betont, dass der Vorwurf der EU-Kommission, wonach die Schweiz das Freihandelsabkommen von 1972 verletze, unbegründet ist. Zudem ist die Schweiz nicht Teil des Binnenmarktes der Europäischen Union, und sie war auch nicht an der Ausgestaltung des entsprechenden EU-Rechtes beteiligt. Internes EU-Recht ist deshalb für die Schweiz nicht anwendbar. Aus diesen Gründen war und ist der Bundesrat nicht bereit, mit der EU in Verhandlungen über die kantonalen Steuerregimes einzutreten.
Die Schweiz ist jedoch offen dafür, mit der EU einen Dialog, ein Gespräch zu führen, um die unterschiedlichen Standpunkte zu erläutern. Ziel eines solchen Dialoges ist nicht die Vorbereitung von Verhandlungen, sondern eine vertiefte Diskussion und eine gegenseitige Klärung der Standpunkte. Dieses Ziel haben wir in bisher drei Dialogen weitgehend erreicht. Die Schweizer Delegation hat an der letzten Dialogrunde - sie fand am 8. April statt - die Vertreter der EU über die von mir im Nachgang zur Abstimmung vom 24. Februar über die Unternehmenssteuerreform II eingeleiteten Reformschritte orientiert. Mit der geplanten Reform wollen wir ja die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb verbessern.
Diese Arbeitsgruppe wird dabei gewisse Anliegen der EU in die Überlegungen durchaus mit einfliessen lassen. Die kantonalen Steuerregimes als solche stehen aber nicht zur Disposition. Es wird keinen Nachvollzug von EU-internen Regelungen geben. Unsere Steuersouveränität wird deshalb nicht angetastet.