Lang Josef · Nationalrat · 2008-06-02
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-06-02
Wortprotokoll
Die Militärgesetzvorlage, über die wir heute diskutieren, ist glücklicherweise weit entfernt vom ursprünglichen Vorschlag. Gegen diesen wäre von uns, und wohl von noch anderen, das Referendum ergriffen worden. Der Vernehmlassung fielen bereits die bedenklichsten Revisionspunkte zum Opfer, beispielsweise die sechswöchigen Ausland-WK und der Verzicht auf ein Uno- oder OSZE-Mandat für Auslandeinsätze. Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass im VBS und in der Armeespitze das Sprichwort "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben" gilt - wir spürten die Absicht und bleiben verstimmt.
Weitere bedenkliche Änderungen lehnt die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission ab, beispielsweise das Obligatorium für WK im Ausland, die Übertragung der parlamentarischen Entscheidbefugnis über die Fortführung eines Auslandeinsatzes oder eines inneren Einsatzes an den Bundesrat oder die Möglichkeit, das zivile Personal des VBS zu Armee-Einsätzen im Ausland zu verpflichten. All das lehnt die Mehrheit der SiK ab.
Allerdings ist es uns nicht gelungen, die Freiwilligkeit, die vor sieben Jahren ein entscheidender Punkt im Abstimmungskampf um Auslandeinsätze war, überall zu erhalten. Deshalb gibt es einen von den Grünen mitgetragenen Minderheitsantrag, wonach auch das militärische Personal nicht zu Ausbildungsdiensten und Einsätzen im Ausland gezwungen werden kann. Kollegin Eichenberger hat vorhin gesagt, ohne militärisches Personal gebe es keine Auslandeinsätze. Aber hier stimmen wir nicht darüber ab, ob militärisches Personal ins Ausland darf; wir stimmen darüber ab, ob es gehen muss. Wenn die Tatsache, dass es nicht gehen muss, bedeutet, dass niemand geht, dann müssen wir uns fragen, was Auslandeinsätze denn für einen Sinn machen, wenn [PAGE 687] nicht einmal die Berufsmilitärs mitmachen wollen. Meistens geht es ja ohnehin um Einsätze im Rahmen der Nato. Wenn wir im militärischen Zusammenhang von Staatengemeinschaft sprechen, müssen wir uns bewusst sein, dass dies in aller Regel Nato bedeutet. Und was ist die Nato? Ein seit 1999 global tätiges Offensivbündnis mit Teilhabern, die sich um Menschenrechte und Völkerrecht futieren.
Zur Freiwilligkeit können wir hier nur Folgendes wiederholen: Ohne das damals wiederholt beteuerte Versprechen der Freiwilligkeit wäre die 51-prozentige Mehrheit für bewaffnete Auslandeinsätze nie und nimmer zustande gekommen. Auch den Abbau parlamentarischer Kompetenzen vermochten wir weitgehend, aber nicht völlig zu verhindern. Dauert ein Armee-Einsatz im Ausland länger als drei Wochen, bedarf er bis heute unserer Genehmigung. Diese Dauer soll nun auf drei Monate gemäss Kommissionsmehrheit und sogar auf sechs Monate gemäss Bundesrat verlängert werden. Beides lehnen wir ab. Bedenken wir: Ein Armee-Einsatz, der bloss zwei Monate dauert, kann politisch viel brisanter sein als einer, der ein ganzes Jahr dauert. Ein kleines Beispiel als Analogie: Die kürzliche Operation von französischen Truppen zur Rettung der tschadischen Regierung - jener Regierung notabene, welche die Schweiz in Sachen Pilatus betrogen hat - dauerte bloss ein paar Tage.
Die Minderheit John-Calame beantragt weiter die Möglichkeit, die persönliche Waffe unentgeltlich in einem Zeughaus zu deponieren. Das haben einzelne Kantone bereits eingeführt oder beschlossen, andere, wie beispielsweise mein Kanton, verlangen vom Bund grünes Licht dafür.
Das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme bringt einen Fortschritt in Sachen Datenschutz. Allerdings wird dies im Gesetz völlig ungenügend festgeschrieben. Da uns zuhanden der Materialien versichert wurde, die Errungenschaften des Datenschutzgesetzes würden auch für dieses Gesetz gelten, haben wir die entsprechenden Anträge in der Kommission bereits wieder zurückgezogen. Hier und heute bekämpfen wir die Zustellung von Daten an privatrechtliche Vereine wie die Schweizerische Offiziersgesellschaft oder Schiessvereine "zum Zwecke der Mitglieder- und Abonnentenwerbung". Und weil wir dagegen sind, dass die Armee zu einer Polizei mutiert, lehnen wir den Einsatz von Drohnen für andere als militärische Zwecke und für die Erfüllung anderer Aufgaben als jene der Grenzüberwachung oder jene der Katastrophen- und Rettungseinsätze ab.
Da die beiden Gesetze neben Fragwürdigem auch Sinnvolles beinhalten, haben wir keinen Nichteintretensantrag gestellt. In der Detailberatung werden wir versuchen, die verbliebenen Fragwürdigkeiten aufzuheben.