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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2008-06-02

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-02

Wortprotokoll

Ich kann es vorwegnehmen: Die FDP-Fraktion tritt auf die Revision des Militärgesetzes und auf das neue Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme ein. Auch wenn das Resultat der Kommissionsberatungen nicht den ursprünglichen Vorstellungen und Zielen der Freisinnig-Liberalen entspricht, wie sie auch in der Vernehmlassung dargelegt worden sind, so stimmt die Marschrichtung.

In der Revision des Militärgesetzes geht es im Wesentlichen um die gesetzlichen Grundlagen für Ausbildungseinsätze der Miliz im Ausland. Die Freisinnig-Liberalen stehen nach wie vor dafür ein, dass für den Erhalt der Verteidigungsfähigkeit der Armee, aber auch generell zu Übungszwecken kurze Ausbildungsaufenthalte während der Dauer eines WK im Ausland möglich sein müssen. Solche Ausbildungs-WK sind lediglich subsidiär vorgesehen. Das heisst, dass diese Lösung zum Tragen kommt, wenn das Ausbildungsziel auf einem schweizerischen Übungsplatz nicht erreicht werden kann. Weiter betrifft es nur bestimmte Verbände für die Schulung des Gefechtes der verbunden Waffen, also die Panzertruppen, die Artillerie und - wie seit Jahren bestens bewährt - die Luftwaffe.

Es gibt wenige Übungsplätze im Inland. Die meisten sind zu klein, es fehlt an genügend Platz, weil unser Land so dicht besiedelt ist. So können realitätsnahe Übungen der verbundenen Waffen und Übungen im vollen Bestand in der Schweiz nicht mehr durchgeführt werden. Diese Ausbildung auf ausländischen Übungsplätzen trägt zur guten Ausbildung und zur Verteidigungsfähigkeit unserer Armee bei. Zum einen können diese WK-Einsätze in Form von grossen Übungen für die Führung und Logistik wertvolle Informationen und Erfahrungen bringen, zum andern werden sie positive persönliche Erfahrungen für die einzelnen Soldaten ermöglichen. Ausbildung ist nicht internationale Zusammenarbeit; Ausbildung im WK im Ausland ist auch keine Übung gemeinsam mit ausländischen Truppen. Ziel dieser WK im Ausland ist die Verbesserung der Ausbildung. Die freisinnig-demokratische Fraktion unterstützt deshalb den Minderheitsantrag II (Engelberger) bei Artikel 41 Absatz 3.

Bei Artikel 47 Absatz 4 unterstützt die freisinnig-demokratische Fraktion die Mehrheit der Kommission und lehnt den Minderheitsantrag Lang/Miesch ab, der verhindern will, dass das militärische Personal auch zu Ausbildungsdiensten und Einsätzen im Friedensförderungs- und Assistenzdienst im Ausland verpflichtet werden kann. Ohne militärisches Personal kann ein effektiver Friedensförderungsdienst nicht gewährleistet werden.

Bei Artikel 48a Absatz 1 unterstützen wir die Mehrheit der Kommission und lehnen die Minderheit Bortoluzzi ab, die die Möglichkeit für Abkommen betreffend die Ausbildung ausländischer Truppen im Ausland verhindern will. Diese Abkommen sind sinnvoll, handelt es sich doch um Ausbildungen im Bereich der Abrüstung und des Aufbaus von demokratisch legitimierten militärischen Strukturen sowie der Friedensförderung. In der Regel gehen unbewaffnete Militärspezialisten ins Ausland. Es handelt sich also um Beiträge zur Friedensförderung und Stabilisierung eines Landes.

Bei Artikel 66 b Absatz 4 wehrt sich die freisinnig-demokratische Fraktion dagegen, dass die Kompetenz des Bundesrates insofern eingeschränkt wird, als alle Einsätze, welche länger als drei Monate dauern, der Bundesversammlung vorgelegt werden müssen. Ein Zeitraum von sechs Monaten ist der Situation angemessen und entspricht auch der bisherigen Praxis in zeitlicher Hinsicht. Die freisinnig-demokratische Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit I (Glanzmann), der eine Dauer von sechs Monaten ermöglicht.

Ebenso findet es die freisinnig-demokratische Fraktion falsch, dass es die Kommissionsmehrheit sowohl bei Artikel 66b Absatz 5 als auch bei Artikel 70 Absatz 3 ablehnt, die Befugnisse zur Fortführung solcher durch die Bundesversammlung genehmigter Mandate ganz oder teilweise an den Bundesrat zu delegieren, wobei dieser seine Befugnisse nach Konsultation der Sicherheitspolitischen und der Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte ausüben würde. Wir befürworten eine Vereinfachung des Verfahrens bei bereits bewilligten Einsätzen; die Freisinnig-Liberalen unterstützen hier deshalb die Minderheitsanträge.

Eine Änderung von Artikel 112 Absatz 2, wonach die persönliche Waffe auf Anfrage unentgeltlich in einer Logistikbasis der Armee oder in einem Zeughaus deponiert werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls abzulehnen. Sie greift einer Gesamtregelung betreffend die Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen vor. Es ist der Bericht über die Ordonnanzwaffen abzuwarten; darin wird die ganze Problematik von allen Seiten beleuchtet. Danach sollen Lösungen zum Tragen kommen, die nicht nur eine Teillösung darstellen. Der Minderheitsantrag John-Calame ist deshalb abzulehnen. Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, den Bericht des VBS abzuwarten und damit die Diskussion über die Ordonnanzwaffen zu verschieben; das Büro des Nationalrates hat daraufhin beschlossen, auch die vielen Vorstösse erst nach Vorliegen dieses Berichtes und nach der Diskussion desselben durch die Sicherheitspolitische Kommission zu traktandieren. Eine Zustimmung zu diesem Antrag würde somit dieser Planung vorgreifen.

Schliesslich bitte ich Sie, sowohl den Rückweisungsantrag abzulehnen als auch Eintreten auf die Vorlage zum geänderten Militärgesetz zu beschliessen.

Zum Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme: Auch hier beantragt Ihnen die freisinnig-demokratische Fraktion Eintreten. Dieses Gesetz ist gewissermassen das Datenschutzgesetz in militärischen Belangen. Es ist richtig und sinnvoll, dass die Informationssysteme in der Armee auch konkrete Datenschutzregelungen erhalten, die im Wesentlichen mit denjenigen des Datenschutzes im Allgemeinen korrelieren.

Zu Diskussionen hatte nur Artikel 181 Anlass gegeben, wo es um die Einsätze der Drohnen geht, insbesondere dort, wo es sich um Einsätze zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Gewalttaten, zur Verkehrsüberwachung sowie zur Überwachung von Veranstaltungen und Demonstrationen mit Gewaltpotenzial handelt. Die freisinnig-demokratische Fraktion befürwortet die Regelung, wie sie Artikel 181 nun vorsieht, und lehnt die Minderheitsanträge ab.

Ich bitte Sie also, auf beide Vorlagen einzutreten und den Rückweisungsantrag zum Militärgesetz abzulehnen.

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