Büchler Jakob · Nationalrat · 2008-06-02
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-02
Wortprotokoll
Wir beraten heute über die Revision des Militärgesetzes und über den Entwurf zum Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Es handelt sich dabei nicht um eine Armeereform, sondern lediglich um Anpassungen, die technischer Natur sind. Kernpunkt dieser Gesetzesänderung ist die Frage, ob in Zukunft mit grösseren Verbänden auf ausländischen Waffenplätzen Übungen durchgeführt werden dürfen, die der Ausbildung im Bereich der Verteidigung dienen.
Unsere Verteidigungsarmee hat Ausbildungsziele festgelegt. Dazu gehören das Beherrschen des Gefechtes der verbundenen Waffen der Stufen Truppenkörper bis Kampfgruppe im scharfen Schuss oder mit Einbezug von Echtheitssimulatoren, das Trainieren der Einsatzlogistik, das Überprüfen von Einsatzverfahren und Technik, ein realitätsnaher Leistungsvergleich und das Erreichen der Interoperabilität. Damit unsere Armee die in der Bundesverfassung und im Militärgesetz festgelegten Aufträge erfüllen kann, muss sie diese Ausbildungsziele erreichen können.
In der Herbstsession 2006 in Flims, als der Entwicklungsschritt 2008-2011 beraten wurde, hat dieser Rat den Bereich Verteidigung nicht verringern wollen, sondern hat aus diesem Grund dem Entwicklungsschritt in der ersten Fassung nicht zugestimmt. Dies führte dazu, dass dem Verteidigungsauftrag wieder mehr Gewicht zukam. Konkret geht es um den Kampf der verbundenen Waffen, der im scharfen Schuss geübt werden muss. Angesichts der dichten Besiedelung unseres Landes wird es immer schwieriger, Übungen im grossen Verband durchzuführen. Wenn die Armee diesem Ausbildungsziel nachkommen will, dann müssen wir ihr die Möglichkeit geben, glaubwürdig zu üben. Wenn wir dies nicht tun, wäre es so, wie wenn Sie von einem Kind erwarten würden, dass es schwimmen lernt, dafür aber nur eine Badewanne zur Verfügung stellen.
Es wäre falsch, zu glauben, dass unsere Armee in Zukunft alle Wiederholungskurse (WK) im Ausland durchführen würde. Die Grundausbildung, die wir bisher auf unseren Waffenplätzen durchgeführt haben, wird auch weiterhin dort stattfinden. Übungen im grösseren Umfang werden auch nicht alle Jahre durchgeführt. Nach der Grundausbildung für die Selektion in der Schweiz folgt dann periodisch der Fähigkeitserhalt mit einem WK auf einem ausländischen Waffenplatz.
Zu den Ausbildungsanlagen: Für die Schulung der Abwehr eines militärischen Angriffs fehlt in der Schweiz nun einmal der nötige Platz. Es entspricht einem Armeeauftrag, diese Kompetenz zu erhalten. Um beispielsweise eine Artillerieabteilung gefechtsmässig aufzustellen, werden 50 Quadratkilometer benötigt. Auf dem grössten Gelände in der Schweiz, in Bière, stehen dafür nur 8,5 Quadratkilometer zur Verfügung. In Österreich umfasst die Ausbildungsanlage Allentsteig 150 Quadratkilometer. Wegen der zunehmenden Urbanisierung der Einsatzräume in der Schweiz für die Abwehr eines Angriffs und wegen der Reduktion der Einsatzbereitschaft als Folge des Wegfallens einer akuten Bedrohung wurde in der Vergangenheit auf umfangreiche Truppenübungen verzichtet. Für die Schulung des mobilen Gefechts und der verbundenen Waffen auf ausländischen Ausbildungsplätzen kommen neben der Luftwaffe primär die Panzerverbände, die Artillerieverbände sowie Aufklärungs- und Panzersappeurformationen der Führungsunterstützung und Einsatzlogistik infrage.
Die übende Truppe wird nicht einer multinationalen Organisation unterstellt, wie dies vorhin behauptet wurde. Was wir unserer Luftwaffe erlauben, sollten wir den Panzerverbänden und der Artillerie nicht vorenthalten. Wenn uns die Verteidigung dieses Landes wichtig ist, so müssen wir die Ausbildung auch möglich machen. Im Linthgebiet, das heute noch Stellungsraum für Artillerie ist, wurde vor rund fünfzehn Jahren der letzte scharfe Schuss mit der M-109 geschossen. Die Bevölkerung hat Druck gemacht, damit diese Übungen aufhören sollten; seither wird im Linthgebiet nicht mehr geschossen.
Die Schweizerische Offiziersgesellschaft hat sich in ihrer Vernehmlassung positiv dazu geäussert, [PAGE 685] Ausbildungsdienste im Ausland durchzuführen. Wenn Ausbildungsziele im Inland nicht erreicht werden können, weil die Vorschriften die Bedürfnisse der Kampftruppen zu sehr einschränken, macht die Ausbildung im Ausland ihres Erachtens Sinn: "Soll die bewaffnete Neutralität keine Leerformel werden, muss der Verteidigungskampf der verbundenen Waffen geübt werden können. Das betrifft neben Panzertruppen und Artillerie auch Mittel der Luftwaffe und der Infanterie. Will man die Idee des Aufwuchskerns für klassische Verteidigung weiterverfolgen, müssen die dafür bestimmten Truppen dies glaubwürdig üben können." So weit die Stellungnahme der Schweizerischen Offiziersgesellschaft.
Noch ein paar Worte zu den Friedensförderungsdiensten unserer Armee durch die Swisscoy; auch diese wurde vorhin angesprochen: Unser Parlament hat der Weiterführung der Swisscoy-Einsätze im Rahmen der Kfor-Truppen bis 2011 zugestimmt. Eine Delegation der SiK des Nationalrates hat Mitte Mai 2008 unsere Swisscoy in Kosovo besucht und festgestellt, dass die Auslandeinsätze unserer Armee sehr erfolgreich sind. Unsere Swisscoy-Truppen bekommen von den Nachbarländern Deutschland und Österreich und vielen anderen sehr gute Noten.
Eine wichtige Frage stellt sich in Artikel 47 Absatz 4 des Militärgesetzes hinsichtlich des militärischen Personals, ob dieses in Zukunft zu den Assistenz- und Friedensförderungseinsätzen verpflichtet werden könne. Es handelt sich hier um Personal und nicht um Miliztruppen.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Wir sind mit der Stossrichtung einverstanden. Wir bitten Sie, den Nichteintretensantrag abzulehnen.