Leuthard Doris · Bundesrat · 2008-06-02
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-06-02
Wortprotokoll
Die Frage von Herrn Nationalrat von Siebenthal betrifft die Unkräuter, die wir zurzeit in der Schweiz feststellen.
Herr von Siebenthal, der Bundesrat hat von dieser Problematik Kenntnis genommen. Bereits im Juni 2006 hat er in der Pflanzenschutzverordnung die Rechtsgrundlage für behördliche Massnahmen zur Bekämpfung der Ambrosia bzw. des Aufrechten Traubenkrauts - so heisst die Art - geschaffen. Für den Vollzug der Massnahmen zur Bekämpfung von Traubenkraut sind die kantonalen Pflanzenschutzdienste zuständig. Bei der Bekämpfung von Ambrosia spielen zudem präventive Massnahmen eine wichtige Rolle. Eine diesbezügliche Bestimmung wurde in der Futtermittelbuch-Verordnung im Anhang 10 im Jahr 2005 eingeführt. Im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in den letzten Jahren eine Anzahl von Produkten gegen Ambrosia und Kreuzkräuter in verschiedenen Kulturen zugelassen worden. Diese Unkräuter werden zudem im Rahmen der allgemeinen Unkrautbekämpfung in verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturen erfasst.