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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-06-02

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-02

Wortprotokoll

Treibstoffe unterliegen, ich habe das vorhin ausführlich erklärt, der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag. Benzin wird mit 73,12 Rappen je Liter belastet, Dieselöl mit 75,87 Rappen. In beiden Fällen sind 30 Rappen Mineralölsteuerzuschlag eingeschlossen.

Steuerbegünstigungen, das ist ja der Kern der Frage, sind vorgesehen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und für die konzessionierten Transportunternehmungen. Für die Fahrzeuge von Zirkussen fehlt leider die gesetzliche Grundlage. Aber immerhin ist anzumerken, dass für die Generatoren zur Stromerzeugung, und solche werden in Zirkussen benötigt, Heizöl und Dieselöl zum begünstigten Steuersatz verwendet werden dürfen. Davon profitieren die Zirkusse. Die Mineralölsteuer beträgt hier in beiden Fällen nur 0,3 Rappen je Liter.

Bei der Schwerverkehrsabgabe, das ist das zweite Gebiet, werden die Schweizer Zirkusse bereits heute weitgehend dadurch begünstigt, dass Wohnanhänger sowie Anhänger für Zirkusse, die ausschliesslich Zirkusmaterial transportieren, heute schon gänzlich von der Schwerverkehrsabgabe befreit sind. Die Zugfahrzeuge, meist Traktoren, unterliegen auch einer reduzierten und sogar pauschalen Abgabe, und diese wird von den kantonalen Strassenverkehrsämtern erhoben.

Das Subventionsgesetz bestimmt andererseits, dass auf Finanzhilfen im Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten sei. Deshalb glauben wir, dass die bestehenden Begünstigungen heute schon eine besondere Behandlung der Schweizer Zirkusse darstellen.