Lexipedia

Binder Max · Nationalrat · 2008-06-02

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02

Wortprotokoll

Wir befinden uns in diesem Geschäft in der Differenzbereinigung zum Ständerat. Am 19. März dieses Jahres haben Sie der Ergänzung von Artikel 86 der Bundesverfassung zugestimmt. Diese Ergänzung besagt, dass der Reinertrag aus der Flugtreibstoffbesteuerung wie bisher zur Hälfte in die Bundeskasse geht. Neu soll die andere Hälfte für Aufgaben und Aufwendungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Luftverkehr stehen. Diesem Grundsatz und der Art und Weise des Mitteleinsatzes hat der Nationalrat - also Sie - am 19. März dieses Jahres mit 110 zu 61 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat seinerseits hat dem Geschäft am 26. Mai, also vor einer Woche, bis auf eine kleine Differenz in der nationalrätlichen Form zugestimmt, und zwar mit 37 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die Differenz, die jetzt noch besteht, finden Sie auf Seite 2 der Fahne. Es geht um Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe b. Im Klartext geht es darum, ob Beiträge an sämtliche Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr, namentlich Terroranschläge oder Entführungen, geleistet werden sollen, wie das Bundesrat und Ständerat wollen, oder nur an Sicherheitsmassnahmen nichthoheitlicher Art, wie der Nationalrat beschlossen hat.

Ihre Kommission hat diese Differenz an ihrer Sitzung vom 29. Mai, also letzte Woche, beraten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Terrorbekämpfung eine klassische Aufgabe des Staates ist, also eine klar definierte hoheitliche Aufgabe. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichen und nichthoheitlichen Aufgaben ist definiert. Als hoheitliche Aufgabe können Sie [PAGE 674] betrachten: die Kontrolle des Flughafens, die Grenzkontrolle, vor allem aber die Durchführung von Ausschaffungen und die Begleitung, also die sogenannten Tiger- und Fox-Einsätze. Nichthoheitliche Aufgaben sind z. B. der Schutz der nichtgeschützten Bereiche in einem Flughafen, die Kontrolle von Gepäck, also von Passagiergepäck, von Fracht und von Post, aber auch die Bewachung der Flugzeuge. Die hoheitlichen Aufgaben - konkret auch der Einsatz dieser Sicherheitsbeauftragten - werden heute aufgrund von Artikel 122n der Verordnung über die Luftfahrt vom Bund finanziert.

Es sind also wenn schon der Bundesrat und der Ständerat, die die Verpflichtung des Bundes nun an die Spezialfinanzierung delegieren wollen, und es ist nicht der Nationalrat, wie das im Ständerat gesagt worden ist, der die Luftfahrt quasi durch die Hintertür entlasten und den Bund neu belasten will. Letztlich sind die Verursacher von Terroranschlägen in keinem Fall die Passagiere und schon gar nicht die Passagiere von Inlandflügen. Die ganzen Treibstoffsteuererträge aus der Luftfahrt werden ja nur auf Inlandflügen generiert. Terroranschläge richten sich im Wesentlichen auch nicht gegen Luftfahrtgesellschaften, sondern allenfalls gegen den Flaggenstaat eines Flugzeuges oder gegen den Staat, in welchem sich das betroffene Flugzeug dann befindet. Die Lösung dieser Probleme kann also nicht aus den Gebühren, die Passagiere auf Inlandflüge entrichten, bezahlt werden. Es geht hier letztlich um internationale Verpflichtungen. Im Übrigen werden auch die Security-Vorkehrungen dauernd und laufend verstärkt, die Kosten werden steigen, und letztlich würde die Version des Ständerates und des Bundesrates auch dazu führen, dass die Standortkantone von Regionalflughäfen zu einer Mehrbelastung kommen. Es handelt sich hier vor allem um das Tessin mit dem Flughafen Lugano-Agno, um den Kanton St. Gallen mit dem Flughafen St. Gallen-Altenrhein, um den Kanton Bern mit dem Flughafen Bern-Belp, dann um Graubünden mit Samedan, um Solothurn mit Grenchen, um die Waadt mit Lausanne und um Neuenburg mit La Chaux-de-Fonds. Es ist also keinesfalls so, dass der Bund hiermit neu belastet werden soll - im Gegenteil, die Luftfahrt soll neu aus den ihr im Grundsatz zustehenden Mitteln Aufgaben des Bundes übernehmen, zu denen er laut Verordnung über die Luftfahrt, eben gemäss den Artikeln 122d bis 122o, verpflichtet ist.

Der Ständerat hat seiner eigenen Fassung mit 26 zu 13 Stimmen zugestimmt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen aus sachlich richtigen Überlegungen - ich betone das: aus sachlich richtigen Überlegungen - mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, am Entscheid unseres Rates vom 19. März 2008 festzuhalten, d. h. Zustimmung zur Kommissionsmehrheit und Ablehnung der Minderheit Teuscher.

Binder Max · Nationalrat · 2008-06-02 | Lexipedia | Lexipedia