Hurter Thomas · Nationalrat · 2008-06-02
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02
Wortprotokoll
Im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz aus dem Jahre 2004 hat der Bundesrat festgehalten, es sei zu prüfen, inwieweit die Erträge aus der Kerosinsteuer zugunsten von Massnahmen im Bereich Umweltschutz, Schutz vor widerrechtlichen Handlungen und der technischen Sicherheit im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden können. Diese Vorlage hier ist nun ein Teilergebnis dieses Berichtes. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat sind mehrheitlich für die Spezialfinanzierung. Als einzige Differenz bleibt nun die Frage, ob die Beiträge an Sicherheitsmassnahmen für hoheitliche und/oder nichthoheitliche Abwehrmassnahmen verwendet werden sollen. Für diese Aufgabe sollen rund 25 Prozent der Mittel aufgewendet werden.
Folgende Gründe sprechen nun für ein Festhalten an der nationalrätlichen Version: Polizistinnen und Polizisten als Flugbegleiter haben eine polizeiliche Aufgabe und sollen wie bisher vom Bund bezahlt werden. Sie müssen sich für mögliche Terrorakte im Rahmen der Luftfahrt bereithalten und werden auf internationalen Flügen eingesetzt. Die Speisung des Fonds, das wurde bereits erwähnt, erfolgt aber ausschliesslich durch Inlandflüge.
Im letzten Frühling forderten die USA die EU-Staaten auf, vermehrt sogenannte Tigers auf den internationalen Flügen einzusetzen. Auch hier besteht eine klar hoheitliche Forderung eines Staates an einen anderen Staat, und es ist davon auszugehen, dass weitere solche Forderungen kommen werden.
Ein Viertel der Mittel aus dieser Spezialfinanzierung, also rund 11 Millionen Franken, würden für Sicherheitskosten auf Regionalflughäfen eingesetzt. Damit fliesst ein Teil der Gelder dorthin, wo die Steuern auch bezahlt wurden. Würden die bisher vom Bund bezahlten 9,1 Millionen Franken für die hoheitlichen Sicherheitsmassnahen, also für die Tiger- und Fox-Einsätze, von den Erträgen der Spezialfinanzierung abgezweigt, verblieben nur noch 1,9 Millionen Franken für anderweitige Sicherheitsaufwendungen.
Immer strengere Vorschriften im Bereich des Schutzes der Luftfahrt werden notabene vom Staat gefordert. Frau Teuscher, das ist einfach eine Umsetzung der Vorschriften, die vom Bund festgelegt wurden, es ist also keine Subventionierung. Wenn diese 9,1 Millionen Franken nicht vom Bund bezahlt würden, dann wären wie gesagt nur noch 1,9 Millionen Franken übrig, und dann müssten die Regionalflugplätze und damit die Standortkantone - Tessin, Bern, Wallis, St. Gallen usw. - für den Rest aufkommen; das wurde auch schon erwähnt.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, an der Version des Nationalrates festzuhalten und den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen. Damit bleibt die Finanzierung dieser hoheitlichen Aufgaben weiterhin beim Bund. Es darf schlussendlich nicht vergessen werden, dass sich der Bund in seinem luftfahrtpolitischen Bericht dafür ausgesprochen hat, sich für einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zur Abwehr von widerrechtlichen Handlungen, namentlich Terroranschlägen und Entführungen, einzusetzen. Mit der vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung kann dies nun gesamtschweizerisch sichergestellt werden.