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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-12-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-04

Wortprotokoll

Gegenwärtig ist die NIS-Verordnung in Kraft, und sie wird jetzt umgesetzt. Es ist keine Rede davon, diese Grenzwerte nochmals zu verschärfen. Die NIS-Verordnung gilt für sämtliche Technologien, also auch für die UMTS-Technologie, die eine andere Art von Strahlen produzieren wird.

Wir sind überzeugt, dass die Eckwerte der NIS-Verordnung schon bekannt waren, als die Rahmenbedingungen für die Versteigerungen durch die Comcom bekannt gegeben worden sind. Wenn sich also irgendein Anbieter jetzt zurückzieht und sagt, das sei wegen der unklaren Verhältnisse bei unseren Strahlenwerten und ihrer Anwendung, können wir das nur als Ausrede dafür ansehen, dass jemand aus andern Gründen nicht an diesem Wettbewerb teilnehmen will.

Für die dritte und vierte Generation sind nicht strengere Grenzwerte vorgesehen. Es geht jetzt darum, die beschlossenen Grenzwerte umzusetzen. Das ist nicht immer sehr einfach. Wir haben uns daher entschlossen, ein Gremium zur Verfügung zu stellen, das zusammen mit den Gemeinden und Kantonen Lösungen im Einzelfall finden und eine einheitliche Anwendung der NIS-Verordnung in der ganzen Schweiz garantieren kann.