Malama Peter · Nationalrat · 2008-06-03
Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-03
Wortprotokoll
In diesem Teil der Beratung behandeln wir den 3. Abschnitt mit den Artikeln 6 bis 8. Inhalt dieses Abschnittes ist die zweite Leitlinie des Bundes, nämlich die Gewährleistung der Sicherheit, mit insgesamt drei Zielen. Zu diesen drei Zielen gehören total elf Massnahmen bzw. die Ziffern 34 bis 44. Um diese drei Ziele zu erreichen, unterstützt die Kommission mehrheitlich die dazu erforderlichen und vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Ich äussere mich zu total fünf Ziffern, welche in den Kommissionen Anlass zu längeren Diskussionen gaben.
1. Zu Ziffer 34bis: Bei dieser Ziffer haben Sie über einen Minderheitsantrag zu entscheiden, welcher die Waffenverfügbarkeit durch die Lagerung der Armeewaffen im Zeughaus reduzieren will. Die Kommissionsmehrheit lehnt diesen Antrag ab und verweist auf den Projektauftrag der SiK an das VBS, bis November 2008 einen umfassenden Bericht vorzulegen, der eine Analyse über die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die persönliche Waffe beinhaltet.
2. Zu Ziffer 36quater: Ein Minderheitsantrag gemäss dem Grundsatz "Gewaltprävention bei Jugendlichen ist nachhaltiger und erst noch günstiger als Schadensbehebung" hat nur knapp keine Mehrheit gefunden.
3. Zu Ziffer 40bis: Hier wird die Aktualisierung der sicherheitspolitischen Strategie verlangt, welche auch zwingend den in Ziffer 43 festgehaltenen Bericht des Bundesrates über die sicherheitspolitische Strategie enthalten muss. Folgerichtig ist es deshalb aus Sicht der Mehrheit der Kommission, dass der Ständerat die Streichung von Ziffer 43 beschlossen hat.
4. Die Mehrheit der Kommission hat für die Ergänzung mit Ziffer 40sexies gestimmt, wonach das Standortkonzept der Luftwaffe zu erweitern sei. Man kann ja, so die Argumentation, die veraltete Tiger-Flotte nicht ersetzen - siehe Massnahme in Ziffer 41 -, ohne auch über ein funktionierendes Standortkonzept zu verfügen. Ausserdem haben die letzten Jahre gezeigt, dass das Standortkonzept z. B. bei Unwettern nicht tauglich ist.
5. Die Kommissionsmehrheit hat entschieden, Ziffer 44, "Schaffung eines Sicherheitsdepartementes", sei ersatzlos zu streichen. Staatspolitische Gründe sprechen gegen ein gemeinsames Departement bzw. gegen ein gemeinsames Dach für Polizei und Armee, auch wenn dadurch eine bessere Koordination im Sicherheitsbereich gewährleistet wäre. Nachdem allerdings der Bundesrat nun beschlossen hat, auf die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes zu verzichten, gewinnt der Minderheitsantrag wieder an Bedeutung, wonach der Bundesrat den Strategischen Nachrichtendienst (SND) und den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) einem einzigen Departement zu unterstellen habe. Sowohl die GPK als auch die SiK haben die Notwendigkeit dieser organisatorischen Zusammenführung unter einer einheitlichen Führung nicht nur erkannt, sondern den Bundesrat auch mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt. Da nun ein Sicherheitsdepartement nicht zustande kommen wird, ist dieser Auftrag einer Zusammenlegung von SND und DAP nach wie vor nicht erledigt.
So viel aus der Sicht der Kommissionsmehrheit.