Malama Peter · Nationalrat · 2008-06-03
Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-03
Wortprotokoll
In diesem Teil der Beratung behandeln wir den 1. und den 2. Abschnitt mit den Artikeln 1 bis 5. Im 1. Abschnitt wird definiert, nach welchen fünf Leitlinien sich die Politik des Bundes in der Legislaturperiode 2007-2011 richtet. Der 2. Abschnitt definiert zur ersten Leitlinie, "den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken", insgesamt vier Ziele mit insgesamt 33 Massnahmen.
Zum 1. Abschnitt, Artikel 1: Der Bundesrat richtet seine Politik in der Legislaturperiode 2007-2011 nach fünf Leitlinien aus. Mit der ersten Leitlinie soll der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden. Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz muss so angelegt werden, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation erfüllt werden können, ohne dass die natürlichen Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen in Gefahr geraten. Die Kommission begrüsst diese Leitlinie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, allerdings mit der Ergänzung "um die Voraussetzungen für mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen". Die weiteren Leitlinien werden von der Kommissionsmehrheit genehmigt: "die Sicherheit gewährleisten"; "die gesellschaftliche Kohäsion stärken"; "die Ressourcen nachhaltig nutzen"; "die Stellung der Schweiz in einer vernetzten Welt festigen". Für die Kommissionsmehrheit ist es richtig, dass wir unseren Wohlstand, aber auch unsere Lebensgrundlagen langfristig nur dann sichern können, wenn wir unsere Interessen auf internationaler Ebene wirksam einbringen, wenn wir als verlässlicher, glaubwürdiger, neutraler Partner wahrgenommen werden und wenn die Stabilität und Sicherheit im Land weiter gewährleistet sind. Dazu gehören [PAGE 721] sowohl die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion als auch die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.
Die Kommission hat einen Antrag abgelehnt, welcher unter anderem die Leitlinien zur Stärkung der Kohäsion und zur nachhaltigen Ressourcennutzung ersatzlos gestrichen haben wollte. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich auch Sie, diesen Antrag, der jetzt Minderheitsantrag ist, abzulehnen.
Zum 2. Abschnitt, Artikel 2: Hier werden wir unter anderem mit zwei Minderheitsanträgen konfrontiert sein. Einer betrifft Ziffer 3, "Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2012", welche gemäss Minderheitsantrag dahingehend ergänzt werden soll, dass sie "ohne Reduktion des bäuerlichen Durchschnittseinkommens" und "unter Verbesserung des Selbstversorgungsgrades" erfolgen soll. Mit diesem Antrag besteht die Gefahr, so die Kommissionsmehrheit, dass mit der Ausdehnung der Produktion der Landwirtschaft andere Werte wie Ökologie, Biodiversität, attraktives Landschaftsbild usw. preisgegeben werden. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Betreffend die Massnahme in Ziffer 7, "Administrative Entlastung der Unternehmen", ergänzte die Kommission die administrative Entlastung zusätzlich mit der fiskalischen Entlastung der Unternehmen. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass nur eine wachsende Wirtschaft zusätzliche Arbeit, dass nur eine wachsende Wirtschaft zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen kann und dass auch nur eine wachsende Wirtschaft neues Steuersubstrat schaffen kann, aus welchem wiederum Mittel für soziale Aufgaben generiert werden können. Dies bedingt, dass die Wirtschaft administrativ und fiskalisch entlastet wird. Eine Minderheit sieht keine Notwendigkeit für fiskalische Entlastungen. Ich bitte Sie namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen und die Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, das Rückgrat unserer Volkswirtschaft, mittels administrativer und fiskalischer Entlastung weiter zu stärken. Ausserdem war die Kommission mehrheitlich der Meinung, es brauche weder, entgegen der bundesrätlichen Fassung, die Einführung einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer noch, entgegen der ständerätlichen Fassung, ein Bundesgesetz über den Tourismus und somit auch keine Überprüfung.
Bei der Massnahme in Ziffer 11 lautet die ständerätliche Fassung "Verbesserte Rahmenbedingungen für den Finanzsektor und Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems". Die Mehrheit unserer Kommission will hingegen an der bundesrätlichen Formulierung der Massnahme, nämlich "Verbesserte Rahmenbedingungen für den Finanzsektor", festhalten.
Die in Ziffer 13 festgehaltene Massnahme "Revision des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 1983" soll gemäss Kommissionsmehrheit ergänzt bzw. präzisiert werden mit der Zielrichtung der Revision, nämlich "zur Stärkung der Innovationsförderungsinstrumente, namentlich in den Bereichen der industriellen Ökologie, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien". Ich bitte Sie, diese auch gegenüber dem Ständeratsbeschluss umfassendere Stossrichtung der Revision zu genehmigen und den Antrag der Minderheit, die diese für unseren Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz wichtige Revision gar streichen möchte, klar abzulehnen.
Zusätzlich hat die Mehrheit der Kommission entschieden, eine neue, eine zusätzliche Ziffer 13bis aufzunehmen - Stichwort: Innovationsschutz. Bei dieser für den Forschungs-, den Bildungs- und den Innovationsplatz Schweiz entscheidenden neuen Massnahmen geht es um die Stärkung des Innovationsschutzes durch die Festschreibung der nationalen Erschöpfung im Patentgesetz. Innovation, Bildung und Forschung sind die Schlüsselfaktoren unserer erfolgreichen Volkswirtschaft. Diese Schlüsselfaktoren sind zu stärken und zu erhalten - so die Kommissionsmehrheit. Nur wenn wir attraktive Voraussetzungen dafür schaffen können, dass bei uns weiterhin in Bildung, dass bei uns weiterhin in Forschung, Innovation und Entwicklung investiert wird, können wir sicherstellen, dass wir mit dem Forschungs- und Wissensstandort Schweiz im globalen Wettbewerb bestehen können.
Die Gewährleistung des Innovationsschutzes im Immaterialgüterrecht, das heisst im Patent-, Marken-, Design- und Urheberrecht, gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben staatlichen Handelns. Die in der Schweiz geltende Verbindung von internationaler Erschöpfung bei Marken- und Urheberrechten und nationaler Erschöpfung bei Patentrechten ist ein zentrales Element einer nachhaltigen und natürlich auf die Schweiz fokussierten Wirtschaftspolitik. Deshalb soll die neue Massnahme in einer Ziffer 13bis aufgenommen werden. Die Kommissionsmehrheit hat die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Massnahme, dieser zusätzlichen Ziffer 13bis, eingesehen und klar befürwortet. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, den Minderheitsantrag, der diese Ziffer streichen will, abzulehnen; dies im Interesse einer zukunftsgerichteten, nachhaltigen Forschungs- und Innovationspolitik und zum Erhalt einer für unser Land im globalen Wettbewerb matchentscheidenden Standortattraktivität.
Betreffend den Minderheitsantrag, welcher die Massnahmen in den Ziffern 15 und 16 ersatzlos streichen will - ein Antrag der Minderheit, die kein Bundesgesetz zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz und kein Bundesgesetz über die Weiterbildung haben will -, war die Kommission mehrheitlich der Meinung, dass im Laufe der anstehenden Legislaturperiode das von der Bundesversammlung für die BFI-Periode 2008-2011 bereits verabschiedete Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz hinsichtlich Weiterführung und allfälligen Anpassungen überprüft werden soll. Unbestritten in der Kommissionsmehrheit war: Bund und Kantone sollen weiterhin gemeinsam den Bildungsraum Schweiz steuern. Deshalb bitte ich Sie, den entsprechenden Minderheitsantrag abzulehnen.
Ebenfalls ist die Kommissionsmehrheit dezidiert für die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Weiterbildung, basierend auf dem neuen Artikel 64a der Bundesverfassung, der den Bund verpflichtet, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Hier bitten wir Sie auch, den entsprechenden Streichungsantrag abzulehnen.
Betreffend die Massnahme in Ziffer 18, "Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes", kann es gemäss Kommissionsmehrheit nicht darum gehen, im Rahmen einer situativen, aufgabenspezifischen Erwägung alle Ausgaben um 20 Prozent zu reduzieren, wie dies ein Minderheitsantrag fordert. Mehr, als sich gut anzuhören, leistet dieser Antrag nicht.
Die Massnahme in Ziffer 20 lautet: "Systementscheid bei Ehepaar- und Familienbesteuerung". Die Kommissionsmehrheit hat beschlossen, in ihrer Formulierung präziser festzuhalten, was die Massnahme bezwecken solle, nämlich die "Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern". Die Kommissionsmehrheit vertrat die Meinung, dass prioritär, gemäss Beschluss des Ständerates, die Ehepaare und nicht auch grundsätzlich alle natürlichen Personen zu entlasten sind; sie fokussiert also nur auf die Familien mit Kindern.
Der Ständerat beschloss eine neue Massnahme unter Ziffer 20bis, welche die Kommissionsmehrheit begrüsst, nämlich die offensive Vertretung des Steuerföderalismus und Steuerwettbewerbs auch in der Aussenpolitik. Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, den Minderheitsantrag, der diese Massnahme ersatzlos streichen will, abzulehnen. Unser Steuersystem zeichnet sich eben durch Steuerföderalismus und Steuerwettbewerb aus. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass wir uns für diese Trümpfe starkmachen und das auch nach aussen, über unsere Landesgrenze hinaus, kommunizieren und dann offensiv vertreten, wenn - von welchen Seiten auch immer - Druck auf diese zentralen Elemente unserer Steuergesetzgebung ausgeübt wird; so die Kommissionsmehrheit.
Ziffer 22, "Sanierung der Pensionskasse der SBB", hat gemäss der Kommissionsmehrheit unter Einhaltung der erweiterten Schuldenbremse zu erfolgen. Gemäss der Kommissionsmehrheit ist es das Ziel, dass auch ausserordentliche [PAGE 722] Ausgaben des Bundes unter Kontrolle gehalten werden können.
Ausgiebig wurde über die Massnahme von Ziffer 28, "Schaffung der Voraussetzungen für Versuche mit Road-Pricing in städtischen Gebieten", diskutiert. Der Ständerat hatte beschlossen, diese Ziffer bzw. diese Massnahme ersatzlos zu streichen - also: keine Versuche mit Road-Pricing. Die Mehrheit unserer Kommission begrüsst den Entscheid des Ständerates und lehnt Road-Pricing auch schon auf der Basis von Versuchen ab. Bei der Kommissionsmehrheit herrschte die Meinung vor, dass vor allem der öffentliche Verkehr bereits massiv mit Steuergeldern gefördert, währenddem der motorisierte Individualverkehr immer mehr behindert und immer mehr verteuert werde. Gerade aus der Sicht der Agglomerationen mit ihren Innenstädten und mit ihren Zentrumsfunktionen muss es darum gehen, dass ein attraktiver Zugang sowohl mit dem ÖV als auch mit dem motorisierten Individualverkehr gewährleistet wird. Die Einführung von Strassenzöllen führt dazu, dass Kaufkraft aus den Innenstädten in die Agglomerationen verlagert wird, dort Einkaufszentren entstehen und somit die Zersiedelung und das Aussterben der Innenstädte die Folgen sind.
In der kleinräumigen Schweiz, so die Kommissionsmehrheit weiter, ist Road-Pricing das falsche Instrument. Ausserdem fehlt der Kommissionsmehrheit in der Botschaft eine klare Aussage des Bundesrates, was denn das Ziel von Road-Pricing sein soll. Geht es um eine Verkehrslenkungsmassnahme, geht es um eine Massnahme zur Reduktion der CO2-Emissionen, oder geht es dem Bundesrat um das Generieren von neuen Staatseinnahmen? Gemäss Botschaft geht es dem Bundesrat offenbar vor allem um Letzteres, um neue Gebühren. Gebühren lösen aber die Probleme nicht. Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, hier den Beschluss des Ständerates zu unterstützen.
Die letzte Kommissionsdiskussion zu diesem 2. Abschnitt betraf die Massnahme in Ziffer 32, "Öffnung des Postmarktes und Sicherstellung der Grundversorgung". Hier beschloss eine Mehrheit über Ziffer 32bis nicht nur die Öffnung des Postmarktes, sondern auch noch die Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm ab 2009. Mit der Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm soll die bisherige Monopolrente ab 2009 über tiefere Postgebühren an die Konsumenten weitergegeben werden. Damit werden die im internationalen Vergleich überhöhten Preise unter Druck geraten. Die schrittweise Liberalisierung soll dazu führen, dass alle Wettbewerber im Postmarkt in etwa über gleich lange Spiesse verfügen.
Nun, wie Sie wissen, hat der Bundesrat erst kürzlich beschlossen, das Briefmonopol ab April 2009 nur noch auf Briefe unter 50 Gramm zu beschränken und auf 2012 das Briefmonopol vollständig fallenzulassen. Von da an werden sämtliche Anbieter von Postdiensten gleich behandelt. Da die Ergebnisse der entsprechenden Vernehmlassung allerdings noch ausstehen und somit eine neuerliche Kehrtwendung des Bundesrates nicht völlig ausgeschlossen werden kann, macht dieser Mehrheitsantrag politisch immer noch Sinn. Ich bitte Sie deshalb, Ziffer 32bis, wie sie die Kommissionsmehrheit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates beschlossen hat, zu unterstützen und den Minderheitsantrag betreffend Streichung abzulehnen.
So viel zu den Abschnitten 1 und 2 mit den Artikeln 1 bis 5.