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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2008-06-04

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-04

Wortprotokoll

Wir wissen es hier alle: Mit Medikamenten kann man sehr viel Geld verdienen. Wie viel, hängt vom Preis ab, und der wird bei den Medikamenten auf der Spezialitätenliste staatlich festgesetzt. Gegen diese Preisfestsetzung Sturm zu laufen, Rekurse anzustrengen und höhere Preise anzustreben kann sehr, sehr lukrativ sein. Da lohnt es sich bald einmal, ein paar gute Anwaltskanzleien auf den Staat loszulassen, der dann mit eingeschränkten Mitteln seine Position verteidigen muss. Je mehr das Gesetz vermeintlich präzisiert, desto mehr Angriffsflächen werden die findigen Juristen dereinst haben. Allein deshalb drängt sich die Version des Ständerates auf. Der handelt nämlich nach dem Prinzip, das Nötigste im Gesetz, den Rest über die Verordnung zu regeln. Alles andere öffnet teuren und langwierigen Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor. Doch wenn man im Gesetz mehr regeln wollte, sollte man es zumindest vollständig tun.

Gemäss heutiger gesetzlicher Grundlagen, aber auch gemäss heutiger Praxis gelten drei Kriterien bei der Preisfestsetzung: Erstens wird der therapeutische Nutzen beurteilt, zweitens werden die Forschungskosten mit einbezogen, und drittens wird der potenzielle Markt beurteilt. Sowohl der Antrag der Minderheit I (Humbel Näf) als auch der Antrag der Mehrheit erwähnen den dritten Punkt bei der Preisfestsetzung, also den potenziellen Markt, mit keinem Wort. Da stellt sich die Frage, ob dahinter eine Absicht steht. Das ist möglich, denn das Kriterium "potenzieller Markt" ist ganz zentral und sehr preissensibel; es hat auf den Preis einen enormen Einfluss. Je grösser der Markt ist, desto tiefer wird der Preis angesetzt; je kleiner der Markt ist, desto höher wird der Preis. Dieses Kriterium also nicht zu erwähnen, während die anderen erwähnt werden, geht schlicht und einfach nicht, ausser man wolle eine radikale Praxisänderung. Und gerade die wäre für die Versicherten - die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler -, aber auch für die Krankenversicherungen verheerend. Wenn dieses Kriterium im Gesetz fehlt, während die anderen erwähnt sind, werden die Pharmajuristen darauf pochen, dass der potenzielle Markt bei der Preisfestsetzung keine Rolle mehr spielen dürfe. Das würde zu einer enormen Verteuerung der Medikamente und zu massiv höheren Profiten der Pharmaindustrie führen. Das kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik sein.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit II zuzustimmen und damit dem Ständerat zu folgen.

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